Hallo zusammen,
ich will eine Halle in einem Gewerbegebiet bauen inkl. Betriebsleiter-/ Hausmeisterwohnung im OG (also kein separates Haus).
Nach Vorlage nachgewiesener, betriebsbedingter Gründe darf ausnahmsweise eine Hausmeisterwohnung bis 100m² gebaut werden (so steht es im Bebauungsplan). Meine Frage nun also an euch: „Könnte Ihr mir helfen sinnvolle Gründe für eine Hausmeister Wohnung zu finden, oder hat einer von euch bereits eine solche Hausmeisterwohnung genehmigt bekommen aufgrund bestimmter Gründe?“
Ich habe ein kleines Tiefbauunternehmen mit 8 Angestellten inkl. LKW 7,5 t. mit Heckladekran, Radlader, Minibagger, diverse Baustellenfahrzeuge inkl. Anhänger, HDD-Bohranlage etc… Diese Gerätschaften sollen in der Halle gelagert werden. Alleine die HDD-Bohranlage hat einen Wert von ca. 150.000,- €. Zudem werden diverse Baumaterialien z.B. Rohre, Schächte etc. auf dem Gelände gelagert. Ist die Bewachung dieser Werte ein triftiger Grund für eine Hausmeisterwohnung? Schließlich würde der Diebstahl dieser Maschinen an die Existenz des Unternehmens gehen.
Fallen euch weitere Gründe ein? Bitte helft mir!