… Wohngemeinschaften
Hallo
ich habe echt ein Problem mit meinen ( leider ) noch MitbewohnerInnen.
Ich bin am 23.07.2011 ausgezogen und habe eine neue Wohnung in einer neuen Stadt.
Ich habe auch einen Nachmieter,der solvent ist,gefunden mit dem sie jedoch nicht zusammen leben möchten.
In vergangen Fällen war ist immer der Fall, dass sobald man einem Nachmieter gefunden hatte, der Vormieter aus dem Mietverhältnis entlassen wurden ist. ( Gewohnheitsrecht ?)
Außerdem war das Mietverhältnis vorher schon emotional gestört
Vor ca. 4 Monaten baten sie mich auszuziehen. Seitdem wurde nur über Zettel miteinander „geredet“.
So wurde mir gegenüber mehrfach und vor Zeugen gesagt, dass ich asozial sei und das sie mich „hassen“ würden.
Ist es mir möglich firstgerecht zu kündigen bzw. die zu verklagen ?
Was kann ich tuen ?
Lieben Gruß
Katharina
hast du einen mietvertrag? hast du den mietvertrag schriftlich gekündigt?
wenn du noch nicht schriftlich gekündigt hast, mach das sofort.
ob die dann einen nachmieter finden ist dann deren problem.
die kündigungsfrist, an die du dich halten mußt, steht im mietvertrag.
sollte es keinen mietvertrag geben, könntest du es auch darauf anlegen und einfach nicht mehr bezahlen mit dem hinweis, daß kein mietverhältnis besteht (sag aber nicht, daß eins bestand).
Hey
Danke für Deine Antwort. Ich will aber nicht drei weitere Monate Miete bezahlen und die Idioten können sich auf meine Kosten ein schönes Leben machen.
In meinem Mietvertrag steht drin, dass wir im Zweifel gesamtschuldnerisch Haften mir wurde gesagt, dass ich den Mietvertrag deshalb nicht kündigen kann.
Gibt es noch andere Möglichkeiten ?
Lieben Gruß
und nochmal Danke für Deine schnelle Antwort.
bist du gleichberechtigter mitmieter oder untermieter?
kündigen kann man einen mietvertrag immer, agal was die anderen sagen.
wenn ihr alle gleichberechtigte mieter seid, müssen allerdings alle die kündigung unterschreiben. sollten die anderen nicht unterschreiben wollen, kannst du die unterschrift im extremfall einklagen.
wenn du nur untermieter warst, reicht die fristgerechte kündigung.
an den jetzt entstehenden kosten kommst du allerdings meiner meinung nach nicht vorbei, da du nicht fristgerecht schriftlich gekündigt hast.
wenn du denen allerdings den spaß vermiesen willst, feier doch n paar parties da, schließlich zahlst du doch noch miete.
auf jeden fall würde ich den wohnungsschlüssel zurückverlangen, falls du den schon abgegeben hast.
ich würde in diesem fall aber eher einen anwalt aufsuchen, der kann dir da am besten weiterhelfen und wenn nötig entsprechende schreiben aufsetzen. kostet zwar, aber ist meist besser als sich auf aussagen (incl meinen) im internet zu verlassen.