Hallo
sind: das „angebliche“ Nichteinhalten der Hausordnung
das Nichtbezahlen einer strittigen Kürzung der NK Abrechnung, M hat VM aufgefordert diesen zu verklagen um Richtigkeit festzustellen, VM hat nix gemacht
Nichteinhalten eines neuen Fahrradstellplatzes im Hof, am alten Platz stand es 4 Jahre und plötzlich soll es 2 Mieter beim ein - ausparken behindern, 4 jahre hats net gestört:wink:
Gründe um eine fristlose Kündigung eines etwas unliebsamen Mieters, weil der sich nicht alles gefallen lässt, anzudrohen bzw. durchzuziehen???
LG
Mikesch
Hi,
„fristlose Kündigung“ ist Umgangssprache, außerordentlich trifft es besser (denn auch eine solche Kündigung wird seltenst wirklich fristlos sein können…)
sind: das „angebliche“ Nichteinhalten der Hausordnung
Nach vorheriger Abmahnung und wenn die Tatsachenbehauptung bewießen werden kann, ja.
das Nichtbezahlen einer strittigen Kürzung der NK Abrechnung,
M hat VM aufgefordert diesen zu verklagen um Richtigkeit
festzustellen, VM hat nix gemacht
Eher Nein. Evtl., wenn das Einbehalten als Schikane gewertet werden kann (weil der VM z.B. die Richtigkeit ausführlich und korrekt dargelegt hat).
Nichteinhalten eines neuen Fahrradstellplatzes im Hof, am
alten Platz stand es 4 Jahre und plötzlich soll es 2 Mieter
beim ein - ausparken behindern, 4 jahre hats net gestört:wink:
Wenn ein sturer Mieter sich hier auf einen Streit einläßt, kann eine außerordentliche Kündigung wegen Störung des Hausfriedens sicher erreicht werden.
Gruß Stefan
Hallo
Nichteinhalten eines neuen Fahrradstellplatzes im Hof, am
alten Platz stand es 4 Jahre und plötzlich soll es 2 Mieter
beim ein - ausparken behindern, 4 jahre hats net gestört:wink:
Wenn ein sturer Mieter sich hier auf einen Streit einläßt,
kann eine außerordentliche Kündigung wegen Störung des
Hausfriedens sicher erreicht werden.
Dann müsste aber der VM den anderen beiden Mietparteien, denen das Fahrrad nach 4 jahren auf einmal stört,auch fristlos kündigen,weil die sich an eine schriftliche Anordnung als Zusatz zum Mietvertrag auch nicht halten, einfach schlichtweg ignorieren. Diese beiden Parteien sind Hausmeister und die Lieblinge des VM.
In einem anderen Fall wurde der VM explizit gefragt, ob für alle Mieter gleiches Recht gelte,was bejaht wurde, aber praktisch nicht umgesetzt wird
Der M hat Hartz IV und nix Geld für sinnlose Umzüge übrig
Gruß Stefan
Hi,
was ich ausdrücken wollte:
Wenn auf der einen Seite ein geschickter VM steht, der auch noch von weiteren Bewohnern unterstützt wird, und auf der anderen Seite ein sturer, nicht ganz so geschickter Mieter, ist es möglich eine Situation zu schaffen, in der der urteilende Richter den Mieter für den Störer hält. Dann könnte eine außerordentliche Kündigung durchaus erreicht werden…
Es ist (wie eigentlich immer) sehr einzelfallabhängig.
Gruß Stefan
Nichteinhalten eines neuen Fahrradstellplatzes im Hof, am
alten Platz stand es 4 Jahre und plötzlich soll es 2 Mieter
beim ein - ausparken behindern, 4 jahre hats net gestört:wink:
Wenn ein sturer Mieter sich hier auf einen Streit einläßt,
kann eine außerordentliche Kündigung wegen Störung des
Hausfriedens sicher erreicht werden.
Dann müsste aber der VM den anderen beiden Mietparteien, denen
das Fahrrad nach 4 jahren auf einmal stört,auch fristlos
kündigen,weil die sich an eine schriftliche Anordnung als
Zusatz zum Mietvertrag auch nicht halten, einfach schlichtweg
ignorieren. Diese beiden Parteien sind Hausmeister und die
Lieblinge des VM.
In einem anderen Fall wurde der VM explizit gefragt, ob für
alle Mieter gleiches Recht gelte,was bejaht wurde, aber
praktisch nicht umgesetzt wird
Der M hat Hartz IV und nix Geld für sinnlose Umzüge übrig
Gruß Stefan
Wie schaut es denn beispielsweise mit unpünktlichen Mietzahlungen aus? Nehmen wir mal an der Mieter muss zum 1. - 3. eines jeden Monats zahlen, die Miete wird jedoch am 4. oder 7. verspätet gezahlt. Kann ein Vermieter eine Kündigung androhen und bei fortgesetzter Vertragsstörung diese auch durchsetzen? Und in wiefern fällt die Abweichung von Zahlungstermin und tatsächlicher Zahlung bei der Urteilsfindung ins Gewicht? Ist es beispielsweise schlimmer 20 Tage verspätet zu zahlen als immer mal wieder 1 - 4??
Zu dem Thema stören der Hausordnung: Was ist, wenn der VM Zeugen hat, dass der Mieter oftmals gegen die Hausordnung verstoßen hat? Der Mieter aber ebenfalls Zeugen hat die für ihn günstig aussagen? Der Mieter kann ja mit Zeugen behaupten der Vermieter und andere Mieter wollen ihn nur Schikanieren und aus der Wohnung rausschmeissen. Verstöße der Hausordnung seien erfunden.
Wie schaut es denn beispielsweise mit unpünktlichen
Mietzahlungen aus? Nehmen wir mal an der Mieter muss zum 1. -
3. eines jeden Monats zahlen, die Miete wird jedoch am 4. oder
7. verspätet gezahlt. Kann ein Vermieter eine Kündigung
androhen und bei fortgesetzter Vertragsstörung diese auch
durchsetzen? Und in wiefern fällt die Abweichung von
Zahlungstermin und tatsächlicher Zahlung bei der
Urteilsfindung ins Gewicht? Ist es beispielsweise schlimmer 20
Tage verspätet zu zahlen als immer mal wieder 1 - 4??
Die Miete wurde immer pünktlich gezahlt…
Zu dem Thema stören der Hausordnung: Was ist, wenn der VM
Zeugen hat, dass der Mieter oftmals gegen die Hausordnung
verstoßen hat? Der Mieter aber ebenfalls Zeugen hat die für
ihn günstig aussagen? Der Mieter kann ja mit Zeugen behaupten
der Vermieter und andere Mieter wollen ihn nur Schikanieren
genau so ist es, er hat sich voriges Jahr mit für ein rausgemobbtes Pärchen engagiert und nun soll er selber auch rausgemobbt werden, damit 2 Parteien wieder dat uneingeschränkte „Sagen“ = Narrenfreiheit haben
Mal gucken wie dat ein Richter sieht 
und aus der Wohnung rausschmeissen. Verstöße der Hausordnung
seien erfunden.
Mit Sicherheit…
LG
Der Mikesch
Wie schaut es denn beispielsweise mit unpünktlichen
Mietzahlungen aus? Nehmen wir mal an der Mieter muss zum 1. -
3. eines jeden Monats zahlen, die Miete wird jedoch am 4. oder
7. verspätet gezahlt. Kann ein Vermieter eine Kündigung
androhen und bei fortgesetzter Vertragsstörung diese auch
durchsetzen?
Ja, das ist denkbar.
Und in wiefern fällt die Abweichung von
Zahlungstermin und tatsächlicher Zahlung bei der
Urteilsfindung ins Gewicht? Ist es beispielsweise schlimmer 20
Tage verspätet zu zahlen als immer mal wieder 1 - 4??
Wahrscheinlich eher untergeordnet.
Zu dem Thema stören der Hausordnung: Was ist, wenn der VM
Zeugen hat, dass der Mieter oftmals gegen die Hausordnung
verstoßen hat? Der Mieter aber ebenfalls Zeugen hat die für
ihn günstig aussagen? Der Mieter kann ja mit Zeugen behaupten
der Vermieter und andere Mieter wollen ihn nur Schikanieren
und aus der Wohnung rausschmeissen. Verstöße der Hausordnung
seien erfunden.
Das wird der Richter im Einzelfall entscheiden.