Gründe Für JobCenter für Umzug

Ein Freund von mir möchte umziehen. Er ist aber beim JobCenter und die wollen Gründe für den Umzug.
Seine Gründe, wie dass er näher an seiner zukünftigen Arbeit ist oder Andere sind nicht ausschlaggebend.
Welche Gründe sind denn für das JobCenter ein triftiger Grund umzuziehen?

Schon mal im vorraus Danke
arorua

Hallo,
nach meinen Erfahrungen werden die Umzugskosten übernommen, wenn gesundheitliche Gründe vorliegen oder wenn die bisherige Wohnung zu teuer war oder aufgrund von Nachwuchs zu klein geworden ist. Ansonsten einfach mal mit dem Jobcenter sprechen.

Gruß,
J. Wörle

Wenn die neue Wohnung billiger ist als die jetzige
kann er umziehen wohin er will, solange er KEINE Umzugskosten geltend macht, denn das abzulehnen wäre für das Jobcenter unwirtschaftlich und unwirtschaftlich darf die Leistungssachbearbeiterin nicht handeln.

Wenn er die Genehmigung nebst Umzugkosten haben will, muss er NACHWEISEN, dass von seiner jetztigen Wohnung eine Gesundheitsgefährdung ausgeht (starker Hausschimmel z.B.) oder der Vermieter ihm gekündigt hat.

Nur im Falle einer „Arbeitsaufnahme außerhalb des sog. Tagespendelbereichs“ (einfache Wegezeit von Tür zu Tür mehr als 1 Std. 15 Minuten) kann er darauf bestehen, dass ein Umzug in eine ggf. auch teurere Wohnung genehmigt wird und Umzugskosten erstattet werden. Das aber auch nur, wenn er VORHER die schriftliche Zusage des Jobcenters eingeholt hatte und er jetzt einen Arbeitsvertrag vorweisen kann.

Ein weiterer genehmigungsfähiger Grund ist es, wenn er zu seiner Familie ziehen möchte. Also zum Kind oder zu der Mutter seines Kindes wenn es bei ihr lebt.

Trifft alles nicht zu: schlechte Karten.

Umziehen kann er trotzdem, aber das Jobcenter zahlt halt lediglich die Kosten weiter die er bisher hatte und keinen Pfennig für den Umzug, egal wieviel Miete er in der neuen Whg. hat!

Gruß Gwen

vielleicht hat er hilfsbeduerftige Mutter/Vater/Tante usw. in der Naehe ?
Gruss
p

Hallo,

da es sich hierbei um eine Ermessenssache handelt, kann ich dir leider keinen 100% zutreffenden Ratschlag geben.
Die Kosten werden aber z.B. auf jeden Fall übernommen, wenn dein Freund eine Arbeit findet und es ihm nicht zumutbar ist, täglich zur Arbeitsstätte zu pendeln, sodass ein Umzug nötig ist.

Gruß

Hallo,

nun Deine Frage kann ich so nicht beantworten. Die Kostenübernahme beim Jobcenter durchzusetzen sehe ich als schwierig an, da für eine Person 2 1/2 Stunden tägliche Fahrzeit (hin und her, einfach 50 km)als zumutbar gelten. Vielleicht hilft Dir folgender Link weiter:
http://www.ummelden.de/umzug-arbeitsamt.html

Weiterhin viel Erfolg!

Guten Abend.

  • die bisherige Wohnung ist nicht mehr bewohnbar
  • wenn bei einer Trennung vom Partner(in) einer der Beteiligten auszieht
  • bisherige Wohnung ist zu klein, da z.B. nun ein Kind geboren wurde
  • die Arbeitsstelle liegt außerhalb des Tagespendelbereiches

Aber im Endeffekt kann ihr Freund auch ohne Zustimmung umziehen. Über die Auswirkungen sollte er sich beim Jobcenter beraten lassen.

  • keine Zahlung Umzugskosten
  • ggf. keine Zahlung von Renovierungskosten
  • ggf. Übernahme der neuen Miete max. in Höhe der bisherigen Miete