Gründe für Kopie der Lohnsteuerkarte

hi ich bins mal wieder mit einer neuen Frage:

angenommen ein AN möchte einen Zusatzjob, im Vertrag steht geregelt, dass dies nur mit einer schriftlichen Genemigung des AG möglich ist. Der AN fragt den AG, dieser meint nur, wenn du möchtest dann kannst du es machen, aber ich möchte davon nichts wissen. Der AN ist auf den Zusatzjob sehr angewiesen und möchte diesen auch machen. Der AG meint nur wenn du das Geld brauchst dann mach das einfach, aber es soll deine Arbeit nicht beeinflussen. Der AN sagt ok und fragt nach der Lohnsteuerkarte damit er beim zweiten Job angemeldet werden kann. Der AG gibt ihm die Kopie und alle sind glücklich. Denkste kurze zeit später meinte der AG das der AN unerlaubt arbeiten würde und das das gespräch nie zustande gekommen ist. Nun meinte der AN er habe doch von dem AG die Kopie der Lohnsteuerkarte bekommen… jetzt möchte der AG den An deswegen kündigen. Wenn der AN vors gericht gehen würde, könnte da der AG behaupten der AN habe aus einem anderen Grund nach der Kopie gefragt?

Mir fällt persönlich kein Grund dafür ein wieso man die Kopie der Lohnsteuerkarte brauchen könnte.
Fällt euch vll etwas ein???

Danke tancik

hallo,

kenne keinen grund, wofür man überhaupt eine kopie der lohnsteuerkarte brauchen könnte (außer zur beweissicherung)

für einen nebenjob dürfte man in der regel eine zusätzliche karte mit steuerklasse 6 benötigen.

lg dev

kenne keinen grund, wofür man überhaupt eine kopie der
lohnsteuerkarte brauchen könnte (außer zur beweissicherung)

für einen nebenjob dürfte man in der regel eine zusätzliche
karte mit steuerklasse 6 benötigen.

So ist es. Bei zwei verschiedenen Arbeitgebern die gleiche Lohnsteuerkarte abgeben, ich lach mich scheckig.

nö, fällt mir nicht,
aber es stellt sich die frage wieso der an beim zweitjob eine kopie vorgelegt hat, er hätte ne zweitlohnsteuerkarte vorlegen müssen

nö, fällt mir nicht,
aber es stellt sich die frage wieso der an beim zweitjob eine
kopie vorgelegt hat, er hätte ne zweitlohnsteuerkarte vorlegen
müssen

Hi, das weis ich auch nicht. Hab mich das auch schon gefragt.

Hallo

Vielleicht sollte man sich vielmehr mit der Frage beschäftigen, ob der AG den AN deswegen kündigen kann - selbst wenn das Gespräch nicht stattgefunden hat…

Wie groß ist denn der Betrieb, wie lange arbeitet der AN schon dort?

Gruß,
LeoLo

Hallo

hi

Vielleicht sollte man sich vielmehr mit der Frage
beschäftigen, ob der AG den AN deswegen kündigen kann - selbst
wenn das Gespräch nicht stattgefunden hat…

Wie groß ist denn der Betrieb, wie lange arbeitet der AN schon
dort?

es sind so ca 50 Mitarbeiter und es wären mehr wie 3 1/2 jahre

Gruß,
LeoLo

gruss
tancik

Hallo

Man müsste mal den genauen Wortlaut dieser Nebentätigkeitsklausel kennen, um zu eruieren, ob diese überhaupt wirksam ist. Der Schilderung nach ist das nicht zwingend vorauszusetzen. Siehe dazu mal: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
und auch:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Gehen wir aber mal davon aus, sie sei wirksam…:
Meiner Ansicht nach müsste der AG im Falle der späteren Kenntnisnahme zunächst einmal abmahnen und im Höchstfalle den AN auffordern, seine Nebenbeschäftigung aufzugeben. Sofern er aber keine betrieblich ausreichenden Gründe gegen den Nebenerwerb hat, wäre diesem dann nachträglich zuzustimmen.

Das das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, würde ich der Küschutzklage eher gelassen entgegensehen. Die Frage mit der Kopie der Lohnsteuerkarte ist zur Wahrheitsfindung imho eher uninteressant, dient aber ganz gut dazu, dem AG ein wenig Feuer unter den A… zu machen, wenn er vor Gericht bei seiner unwahren Aussage meint bleiben zu wollen. Der Hinweis auf einen roten Deckel hat schon zu manch einem „kurzen Gespräch“ zwischen Mandant und Anwalt geführt und das Erinnerungsvermögen von Prozessbeteiligten wundersam geheilt.

Trotzdem bleibt natürlich verbrannte Erde, aber die bleibt auch so.

Gruß,
LeoLo