Ich habe einen Brief von meinem Vermieter bekommen, in dem er ankündigt, dass er an Tag X den Stromzähler ablesen wird, eine (meinerseits grundlose) Wohnungsbesichtigung durchführen möchte und einen, wie er schreibt, Zeugen mit dabei haben wird.
Tag X fällt vor den Tag, an dem ich einen Anwalt, wegen Tyranei meines Vermieters, aufzusuchen beabsichtige. Darum frage ich Sie, ob Sie mir sagen können, mit welchen Gründen ich den Termin verlegen kann?
sie müssen dem Vermieter gar keinen Grund für die Verlegung des Termines nennen. Der Termin passt Ihnen nicht und fertig. Sinnvollerweise sollten Sie dann auch zu dem Termin nicht zu Hause sein ;o).
Schreiben Sie dem Vermieter einen Brief, in dem Sie ihm mitteilen, dass Sie zu dem gewünschten Termin bereits verplant sind und schlagen Sie ihm im Gegenzug einen neuen Termin vor. Bestellen Sie am besten dann auch einen Zeugen, Vorteil wäre der Anwalt, zu dem Termin.
Der Stromverbrauch kann in solchem Falle vorsorglich drastisch hoch geschätzt werden und sie entspechend über die Gebühr belasten! Zahlen Sie dann nicht, wird abgestellt und Sie können bei Kerzenliucht lesen und auf gleicher Flamme kochen! Ein solcher Termin ist folglich wesentlich wichtiger als ein Anwaltstermin, durch den es bei Ihnen dunkel wird. Wenn der Vermieter einen Zeugen mitbringt, ist dies sicherlich erforderlich.
Sie können den Termin jederzeit verschieben, da Sie niemanden in die Wohnung hineinlassen müssen. Der Vermieter hat grundsätzlich ein Anrecht, ins Haus gelassen zu werden. Und da müssen Sie sich einigen. Sie können also entsprechend einen Termin zwei Tage später aussuchen. Dabei müssen Sie das nicht besonders begründen, einfach es passt zu dem Zeitpunkt nicht.
Den Stromzähler können Sie selbst ablesen und Ihrem Vermieter mitteilen.
Wenn Sie ein verrüttetes Verhältnis haben, dann würde ich als Mieter dafür sorgen, dass ich selbst Zeugen dabei habe, wenn der Vermieter mit Zeugen kommen möchte.
Wenn Sie unbedingt Gründe brauchen für das Absagen:
Kranksein; Termin passt nicht, da Sie sich erst mit dem Anwalt beraten wollen; Sie sind an dem Tag anderweitig verpflichtet; etc.
Nur einen Ersatztermin nennen.