Gründe für Nichtverlängerung v. Arbeitsverträgen

Hallo,

wenn ein Arbeitsvertrag ausläuft, muss die Firma begründen (also einen „echten“ Grund haben wie z.B wiederholtes Fehlverhalten oder Diebstahl), warum der Vertrag nicht verlängert wird? Oder kann sie einen „abschiessen“, weil die Nase nicht gefällt und sich irgendeinen Grund aus dem Himmel greifen?? Kann ich eine schriftliche Begründung anfordern, wenn ja - was, wenn sie absolut vom Gespräch und den dort genannten Gründen abweicht?
Und - wenn sie einem ein gutes Zeugnis verspricht „weil Sie eine gute Arbeit gemacht haben“, und die Stelle eine Planstelle ist und man vorher weder ein Feedback noch andere Kritik bekommen hat (also eventuelles Fehlverhalten nicht überprüfen und abstellen konnte und auch keine Kenntnis davon erhalten hat) und aus fadenscheinigen Gründen (basierend auf noch unklaren Dingen, vermutlich Intrige, üble Nachrede, Lügen etc.) - kann man da irgendwie vorgehen gegen, oder muss man so etwas einfach hinnehmen?
Und - wenn man herausbekommt, auf welcher Basis der Vertrag nicht verlängert wurde und sich herausstellt, dass es aufgrund von Mobbing (eben Lüge, Intrige etc.) einer Person erfolgte - kann ich diese Person irgendwie dafür belangen? Wegen übler Nachrede, wegen finanzieller Einbußen und psychischer Folgen oder so?

Fragen über Fragen - aber ich bin seit vorgestern schwer geschockt, warum mein Vertrag nicht verlängert werden soll (ich aber immer Toparbeit geliefert habe, nie Kritik kam), und ich bin sehr sehr wütend, fühle mich dabei absolut hilflos, weil ich nichts in der Hand habe und die Gründe teilweise mehr als dreist sind…

Kim

Hallo,

wenn ein befristeter Vertrag (davon hast Du es ja anscheinend) ausläuft, muß der AG GAR NIX machen. Der Vertrag ist zu Ende und Schluss. So ist das nun mal rechtlich und es ist dein persönliches Lebensrisiko, wenn Du so einen Vertrag unterschreibst. Nur auf Verlangen muß der AG ein Zeugnis ausstellen.
Auch der Umstand, daß jemand „verleumdet“ wurde, ändert daran nichts, denn der AN müßte beweisen, daß ansonsten der Vertrag verlängert worden wäre bzw. in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt worden wäre. Dieser Beweis ist idR nicht zu erbringen.
Außerdem ist es in vielen Betrieben mittlerweile leider die Regel, befristete AN mit irgendwelchen vagen Versprechungen, die juristisch vollkommen irrelevant sind, zu Höchstleistungen anzutreiben und diese dann abzuservieren und das Spielchen mit neuen AN neu zu spielen.
Du hast anscheinend eine Lektion in real existierender „sozialer“ Marktwirtschaft erhalten. Arbeitsrechtlich ist das alles nicht fassbar, was du da schreibst und mit Moral hat das eh’ alles nichts zu tun.
Buche es als Lebenserfahrung ab und nimm einen neuen Anlauf. Ich wünsche Dir alles Gute

&Tschüß

Wolfgang

Hallo,

im allerkrassesten Fall könnte ein Arbeitgeber den Vertrag nicht verlängern, am 31.12. noch sagen „Ist noch nicht verlängert, der Geschäftsführer / Aufsichtsrat muß noch zustimmen“. Am 02.01. kommt der Arbeitnehmer dann fröhlich pfeifend zur Arbeit und bekommt gesagt „Schön das Sie uns besuchen, arbeiten tun Sie hier nicht.“
Deshalb muß sich der Arbeitnehmer ja auch 3 Monate vor Ablauf des Vertrages beim Arbeitsamt (na guuut: Bei der Agentur für Arbeit) melden…