Hallo allerseits,
was sind gültige Gründe, um ein Einspruchsverfahren wieder in den alten Stand (vor Ablauf der Einspruchsfrist) zu versetzen?
Danke
Michael
Hallo allerseits,
was sind gültige Gründe, um ein Einspruchsverfahren wieder in den alten Stand (vor Ablauf der Einspruchsfrist) zu versetzen?
Danke
Michael
was sind gültige Gründe, um ein Einspruchsverfahren wieder in
den alten Stand (vor Ablauf der Einspruchsfrist) zu versetzen?
hi micha,
verstehe nicht recht, hast du die einspruchsfrist verschlafen? dann gibs nur u.U. widereinsetzung in den vorherigen stand. was könntest du sonst meinen?
werde mal etwas konkreter betreffs der versaeumten fristen u.ä.!
gruss
showbee
Hallo Showbee,
verstehe nicht recht, hast du die einspruchsfrist verschlafen?
dann gibs nur u.U. widereinsetzung in den vorherigen stand.
was könntest du sonst meinen?
genau das meine ich. Meine Frage ist ganz allgemein nach möglichen Gründen für Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Wir wollen doch hier keine unerlaubte Rechtsberatung machen 
Danke
Michael
konkret nun!
hi,
also, lesen wir mal den gesetzestext:
„War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertretenen zuzurechnen.“
es handelt sich also um eine gesetzliche frist, ja? (hier einspruchsfrist!).
dann benötigen wir folgendes:
das nachzuweisen und/oder glaubhaft zu machen ist die grösste hürde!
als gründe kommen vor allem in betracht:
aber: auch krankheit / tod eines angehörigen kann grund sein
mehr fällt mir ersteinmal nicht ein, nur ein paar nicht-gründe:
so, hoffe du findest dich irgendwo wieder …
gruesse vom
showbee
Danke!
Michael