Hallo und allen Usern hier noch viel Erfolg und Gesundheit für 2007!!
Seit 01.01.2006 bin ich als freischaffender Alleinunterhalter selbstständig und hatte, auch wenn ich noch leichten Verlust erwirtschaftet habe (wohl im 1. Jahr kein Beinbruch …), einen guten Start!
Da ich seit vielen Jahren (also noch als Arbeitnehmer) in Zusammenveranlagung mit meiner Frau unsere Est-Erklärung immer erfolgreich selbst gemacht habe und dies auch weiterhin tun möchte, lautet meine 1. Frage:
Bin ich als Selbstständiger verpflichtet, einen Steuerberater aufzusuchen?
Ich habe von Beginn an NICHT die Kleinunternehmerregelung gewählt und bin vorsteuerabzugsberechtigt (Ist-Versteuerung).
Dazu die 2. Frage:
Wie läuft der Ust-Jahresausgleich bzw. -abschluß? Was muß ich beachten und wie sind die Fristen? (monatl. Vorsteuerabgabe erfolgte ordnungsgemäß)
Ich bin ebenfalls seit 01.01.06 privat krankenversichert!
Dazu die 3. Frage:
Wie erfasse ich die Beiträge in meiner GuV (EÜR)? Ist da MwSt drinne und muß die extra ausgewiesen werden?
Sorgen macht mir die KSK (Künstlersozialkasse). Ich las jetzt erst darüber und daß es eine Pflichtversicherung wäre für Musiker?! Ich war auch schon auf dem Link www.kuenstlersozialkasse.de o. so ähnlich, möchte mich aber nicht mit denen in Verbindung setzen, bevor ich nicht weiß, was mich erwartet …! Kann man mich zwingen, mich dort zu versichern, wenn ich dies nicht möchte? Wer kann mir hier Ratschläge geben oder Erfahrungen bzw. Fakten mitteilen?
Ich habe diese 4 Fragen in diesen Thread gesetzt, da es alles Existenzgründerprobleme sind.
Für Eure Hilfe und Antworten wär ich sehr dankbar!
MfG
Habrima