Gründerjahr um - nun Fragen zu Ust und EÜR

Hallo und allen Usern hier noch viel Erfolg und Gesundheit für 2007!!
Seit 01.01.2006 bin ich als freischaffender Alleinunterhalter selbstständig und hatte, auch wenn ich noch leichten Verlust erwirtschaftet habe (wohl im 1. Jahr kein Beinbruch …), einen guten Start!
Da ich seit vielen Jahren (also noch als Arbeitnehmer) in Zusammenveranlagung mit meiner Frau unsere Est-Erklärung immer erfolgreich selbst gemacht habe und dies auch weiterhin tun möchte, lautet meine 1. Frage:

Bin ich als Selbstständiger verpflichtet, einen Steuerberater aufzusuchen?

Ich habe von Beginn an NICHT die Kleinunternehmerregelung gewählt und bin vorsteuerabzugsberechtigt (Ist-Versteuerung).
Dazu die 2. Frage:

Wie läuft der Ust-Jahresausgleich bzw. -abschluß? Was muß ich beachten und wie sind die Fristen? (monatl. Vorsteuerabgabe erfolgte ordnungsgemäß)

Ich bin ebenfalls seit 01.01.06 privat krankenversichert!
Dazu die 3. Frage:

Wie erfasse ich die Beiträge in meiner GuV (EÜR)? Ist da MwSt drinne und muß die extra ausgewiesen werden?

Sorgen macht mir die KSK (Künstlersozialkasse). Ich las jetzt erst darüber und daß es eine Pflichtversicherung wäre für Musiker?! Ich war auch schon auf dem Link www.kuenstlersozialkasse.de o. so ähnlich, möchte mich aber nicht mit denen in Verbindung setzen, bevor ich nicht weiß, was mich erwartet …! Kann man mich zwingen, mich dort zu versichern, wenn ich dies nicht möchte? Wer kann mir hier Ratschläge geben oder Erfahrungen bzw. Fakten mitteilen?

Ich habe diese 4 Fragen in diesen Thread gesetzt, da es alles Existenzgründerprobleme sind.
Für Eure Hilfe und Antworten wär ich sehr dankbar!

MfG
Habrima

Tach…

  1. Steuerberater
    Nö, bist Du nicht

  2. USt
    Du mußt eine USt-Jahreserklärung abgeben zu den Fristen, zu denen Du auch Deine ESt-Erklärung und ggf. GewSt-Erklärung abgibst

In Die USt-E kommen die Umsätze, die daraus errechnete USt, die Vorsteuer und die USt-Vorauszahlungen. Solange Du nicht in der EU oder anderweitig im Ausland rumgondelst und da Umsätze hast, ist das recht übersichtlich

  1. PKV
    Versicherungsleistungen sind USt-befreit. Ich nehme an, Du meinst E-Ü-R, da ich unterstelle, dass Du nicht bilanzierst. KV-Beiträge sind private Ausgaben. Wenn Du die über ein Geschäftskonto bezahlst, sind das Entnahmen

  2. Künstlersozialkasse

M. W. ist das tatsächlich ne Zwangsversicherung. Dann dürftest Du Beiträge nachbezahlen müssen. Vielleicht gibt es ja Befreiungsmöglichkeiten. Das weiß ich momentan nicht. Ich würde da mal doof anrufen und nachfragen…wolltest Dich selbständig machen, wie das denn sei usw.

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ksk ist prima!

Sorgen macht mir die KSK (Künstlersozialkasse).

aber nicht doch. die ksk übernimmt die hälfte deiner kranken-und
rentenversicherung (gesetzliche zumindest).

wie die privatversicherung gehandhabt wird, weiß ich nicht.
ruf an, nach meiner erfahrung ist man dort recht willig.

ist ne tolle sache, sofern du dort als „künstler“ anerkannt wirst.

viel glück,
e.c.

Bin ich als Selbstständiger verpflichtet, einen Steuerberater
aufzusuchen?

Ich möchte wissen, wer ständig diesen Schwachsinn verbreitet, weil viele glauben, dass man nur mit einem Steuerberate ein Gewerbe betreiben kann. Das sind glatte Fehlinfos für die man den Urheber zu Rechenschaft ziehen sollte. Hat dir das ein Steuerberate erzählt?

Wie läuft der Ust-Jahresausgleich bzw. -abschluß? Was muß ich
beachten und wie sind die Fristen? (monatl. Vorsteuerabgabe
erfolgte ordnungsgemäß)

das hängt von der Höhe der Umsatzsteuerschuld ab. Wenn diese 512 € pro Jahr beträgt, muß die USt-Erklärung nur einmal im Jahr abgeben werden, wenn diese 6136 € beträgt dann müssen mtl. Voranmeldungen abgegeben werden, bei Beträgen dazwischen 1/4jährlich.

Wie erfasse ich die Beiträge in meiner GuV (EÜR)? Ist da MwSt
drinne und muß die extra ausgewiesen werden?

Die PKV-Beiträge gehören nicht in die EÜR, sondern als Sonderausgaben auf Seite 3 der Steuererklärung und wirken sich zusammen mit anderen Versicherungen nur bis zu einem bestimmten Betrag steuerlich aus.

Sorgen macht mir die KSK (Künstlersozialkasse). Ich las jetzt
erst darüber und daß es eine Pflichtversicherung wäre für
Musiker?! Ich war auch schon auf dem Link
www.kuenstlersozialkasse.de o. so ähnlich, möchte mich aber
nicht mit denen in Verbindung setzen, bevor ich nicht weiß,
was mich erwartet …! Kann man mich zwingen, mich dort zu
versichern, wenn ich dies nicht möchte? Wer kann mir hier
Ratschläge geben oder Erfahrungen bzw. Fakten mitteilen?

Künstler sind nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) in der GKV versicherungspflichtig, wenn sie sich nicht berfreien lassen.

Eine Befreiung ist unter folgenden zwei Bedingungen möglich:
als Berufsanfänger , d.h. innerhalb der ersten drei Monate nach erstmaliger Aufnahme der hauptberuflichen Tätigkeit besteht ein Wahlrecht zwischen PKV und GKV. Die Befreiung ist unwiderruflich, wenn nicht innerhalb der ersten drei Jahre (Berufsanfängerzeit) schriftlich erklärt wird, dass die Befreiung von der Versicherungspflicht nur für drei Jahre gelten soll. In diesem Fall beginnt die gesetzlichen Versicherungspflicht nach Ablauf der Dreijahresfrist.
oder
als Höherverdienender , d.h. das Gesamteinkommen aus drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren übersteigt die Summe der Verdienstgrenzen für denselben Zeitraum. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden.

Gruss
Denis

Hallo!

Sorgen macht mir die KSK (Künstlersozialkasse). Ich las jetzt
erst darüber und daß es eine Pflichtversicherung wäre für
Musiker?! Ich war auch schon auf dem Link
www.kuenstlersozialkasse.de o. so ähnlich, möchte mich aber
nicht mit denen in Verbindung setzen, bevor ich nicht weiß,
was mich erwartet …! Kann man mich zwingen, mich dort zu
versichern, wenn ich dies nicht möchte? Wer kann mir hier
Ratschläge geben oder Erfahrungen bzw. Fakten mitteilen?

Deine Sorgen um die KSK kann ich nicht nachvollziehen. Es gibt keine günstigere Art der Renten- und Krankenversicherung, denn die KSK stellt ihre Versicherten wie Angestellte, bei denen der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge zahlt. Es ist Dir freigestellt, noch irgendwelche Zusatzversicherungen abzuschließen, aber als Rundum-Sorglospaket ist die KSK das Beste, was Dir passieren kann. Wenn Du mich fragst: Sieh zu, daß Du aus der privaten Kasse rauskommst und Dich über die KSK versicherst.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang!
Vielen Dank für das gute Statement. Ich weiß bisher viel zu wenig über die KSK, werde mich also schlau machen. Allerdings habe ich keinen Arbeitgeber, der hälftige Beiträge übernehmen würde, da ich ja selbstständiger Einzelunternehmer bin …
Trotzdem Danke nochmals!

Gruß
Harald

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Hi Denis,

danke Dir für die ausführlichen Informationen. Alles sehr hilfreich gewesen!

Gruß
Harald

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Hallo e.c.,
auch Dir vielen Dank für die Infos!
Werde mich jetzt kümmern …

Gruß
Harald

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Hallo und allen Usern hier noch viel Erfolg und Gesundheit für
2007!!
Seit 01.01.2006 bin ich …

Hallo nochmal und vielen Dank für die ausführliche Hilfe!
Das klappt ja prima hier …

Gruß
Harald

Hallo Harald!

Allerdings habe ich keinen Arbeitgeber, der hälftige Beiträge
übernehmen würde, da ich ja selbstständiger Einzelunternehmer bin …

Das ist doch gerade der Witz an der KSK: Die Hälfte der Beiträge bezahlt der Fiskus! Als Angestellter kommst Du gar nicht in die KSK. Du mußt selbständiger Maler, Schriftsteller, Musiker o. ä. sein. Die KSK selbst ist keine Krankenkasse, sondern eine beitragseinziehende Stelle, die den Beitrag des Versicherten zusammen mit dem Zuschuß aus öffentlicher Kasse an eine gesetzliche KK weiterleitet. Du bist letztlich Versicherter bei der Barmer, bei der AOK oder einer anderen gesetzlichen KK.

Gruß
Wolfgang

tach,

ein paar Anmerkungen:

USt…ich unterstelle, er wollte was zur Jahreserklärung hören, nicht zu den Voranmeldungen

KV-Beiträge…es ist nicht verboten, KV-Beiträge über das Gewerbe laufen zu lassen…nur muß man sie korrekt als Entnahmen zeigen…ist das so „gehören sie“ durchaus in die E-Ü-R…als Entnahmen halt.

Bin ich als Selbstständiger verpflichtet, einen Steuerberater
aufzusuchen?

Ich kann Dir nur dazu antworten. Meine Frau ist selbständig und wir sind gemeinsam veranlagt. Unser Steuerberater heißt seit Jahren WISO-Sparbuch.

Du brachst keinen Steuerberater. Du kannst alles selbst machen. Eine vernüftige Software (wie z.B. Wiso-Sparbuch) erleichter Dir nur die Arbeit ungemein, da Du bereits im laufenden Jahr alles über das zugehörige Kassenbuch erfassen kannst.