Gründung einer 2. Firma

Heyho,
habe vor einem Jahr ein Kleinunternehmen gegründet, als angemeldete Tätigkeit habe ich hauptsächlich Erstellung von Webseiten angegeben, nun habe ich die Chance mit einem Freund ein paar Kunden von einem anderen Webhoster zu übernehmen und so direkt in den Markt einzusteigen.

Da ich mir über den Erfolg noch nicht so sicher bin, wollte ich die neue Firma ersteinmal über meine alte Programmier Firma laufen lassen.
Genügt es die angemeldete Tätigkeit bei den Gewerbe ümändern/erweitern zu lassen und bei den Rechnungen im Kopf den neuen Namen zu nennen, im Fuße des Briefes aber die Daten (Ansprechpartner, Steuernummer, Firmenname) der alten Firma zu nenen, genauso wie auf der Homepage.

Das heißt die neue Firma hat auch einen neuen Namen, soll aber zuerst noch über die alte laufen, genügt es ins Kleingedruckte den Namen der alten Firma zu schreiben ?

Die alte Firma ist, wie gesagt, ein Einzelunternehmen, ich will mir den Gewinn der neuen Firma aber mit meinem Partner teilen, dieser hat keien Rechnung, kann ich die hälfte des Gewinnes welchen ich an meinem Partner weitergebe irgendwie als Ausgabe geltend machen ?

Falls ihr von irgendwelchen Problemen wisst, die mir bei dieser Aktion begegnen können, wäre ich um eine Warnung dankbar.

Liebe Grüße,
Marius

… bei den Rechnungen im Kopf den neuen Namen zu nennen,
im Fuße des Briefes aber die Daten
(Ansprechpartner, Steuernummer, Firmenname) der alten Firma zu
nenen, genauso wie auf der Homepage.

Na, was würdest Du denn denken, wenn Dir jemand so eine Rechnung schickt?
Es sieht mehr als seltsam aus (ganz unabhängig von der Frage, ob so was zulässig ist)!

Das heißt die neue Firma hat auch einen neuen Namen, soll aber
zuerst noch über die alte laufen, genügt es ins Kleingedruckte
den Namen der alten Firma zu schreiben ?

siehe oben

Die alte Firma ist, wie gesagt, ein Einzelunternehmen, ich
will mir den Gewinn der neuen Firma aber mit meinem Partner
teilen,

Dann müssten es 2 Gewerbe sein. Einzelunternehmen und GBR kann man nicht mischen.

dieser hat keien Rechnung,

Diesen Satz verstehe ich nicht. Auch ein Privatmensch kann mal eine Rechnung (ohne MwSt.) schreiben. Den Gewinn muss er beim FA angeben. (wie ein Kleinunternehmer.
Wenn er das aber öfter tut, ist eine Anmeldung nötig.

kann ich die hälfte des Gewinnes welchen ich an meinem Partner weitergebe
irgendwie als Ausgabe geltend machen ?

Du hast doch oben geschrieben:

…Da ich mir über den Erfolg noch nicht so sicher bin, …

Und dann mit einem Partner? Und was ist, wenn Ihr Euch wieder trennt?? Z. B. durch Streit, oder weil einer wegzieht. …

Alternative:
Er meldet selbst ein Gewerbe an, und für das, was er für Dich oder irgend jemand Anderen tut schreibt er eine Rechnung.
Vorher ertreilt Ihr Euch klare Aufträge mit klaren Preisvereinbarungen.

Das verhindert eine Menge Streit und ist relativ unproblematisch wieder getrennt.

Ob Du dann außer Deinem jetzigen Gewerbe „ABC M. Keppler“ noch ein Gewerbe „XYZ M. Keppler“ anmeldest oder nicht ist dann auch eine ganz unabhängige Frage.

habe vor einem Jahr ein Kleinunternehmen gegründet

Umsatzsteuerlich hängen beide Gewerbe an der Person M.K.,
also entweder beides Kleinunternehmen oder beides Unternehmen

Ich habe hier den Begriff Gewerbe benutzt. Für eine freiberufliche Tätigkeit gilt sinngemäß das Gleiche.

nun habe ich die Chance mit einem Freund
ein paar Kunden von einem anderen Webhoster zu übernehmen

Das sollte mit dem „anderen Webhoster“ schriftlich geklärt sein,
und die Kunden sollten zeitig darüberinformiert werden.

Falls ihr von irgendwelchen Problemen wisst, die mir bei
dieser Aktion begegnen können, wäre ich um eine Warnung
dankbar.

Na, dazu steht ja nun einiges in und „zwischen“ den obigen Zeilen.

Grüße,
JK

Heyho,
ersteinmal danke für deine Zeit :wink:

Na, was würdest Du denn denken, wenn Dir jemand so eine
Rechnung schickt?
Es sieht mehr als seltsam aus (ganz unabhängig von der Frage,
ob so was zulässig ist)!

Naja ich kam auf diese Gedanken da ich selber solche Rechnungen erhalten habe. Beispiel:
notebooksbilliger.de, schickt Rechnungen wo im Briefkopf ein Logo von notebooksbilliger.de steht, aber gleich daneben sieht man „ist eine Marke von …“, so etwas ist also zugelassen ?!

Dann müssten es 2 Gewerbe sein. Einzelunternehmen und GBR
kann man nicht mischen.

Ja meinte ich.

dieser hat keien Rechnung,

Diesen Satz verstehe ich nicht. Auch ein Privatmensch kann mal
eine Rechnung (ohne MwSt.) schreiben. Den Gewinn muss er beim
FA angeben. (wie ein Kleinunternehmer.
Wenn er das aber öfter tut, ist eine Anmeldung nötig.

War total bescheuert ausgedrückt, sorry. Ich meinte das er kein Gewerbe angemeldet hat und deshalb, so dachte ich, keine Rechnung ausstellen kann, damit ist das geklärt.

Und dann mit einem Partner? Und was ist, wenn Ihr Euch wieder
trennt?? Z. B. durch Streit, oder weil einer wegzieht. …

Alternative:
Er meldet selbst ein Gewerbe an, und für das, was er für Dich
oder irgend jemand Anderen tut schreibt er eine Rechnung.
Vorher ertreilt Ihr Euch klare Aufträge mit klaren
Preisvereinbarungen.

Die Idee werde ich mir nochmal durch den Kopf gehen lassen, vielen dank auch hierfür :wink:

habe vor einem Jahr ein Kleinunternehmen gegründet

Umsatzsteuerlich hängen beide Gewerbe an der Person M.K.,
also entweder beides Kleinunternehmen oder beides Unternehmen

Ah, gut zu wissen, dankö :wink:

Genug gedankt, liebe Grüße :wink:
Marius

Beispiel notebooksbilliger.de, schickt Rechnungen wo im Briefkopf ein
Logo von notebooksbilliger.de steht, aber gleich daneben sieht
man „ist eine Marke von …“, so etwas ist also zugelassen ?!

Vermutlich ja, aber wo dafür die Grenzen sind, müsste geklärt werden.

Genug gedankt, liebe Grüße
-))

Hier noch eine Seite mit Infos zu Gewerbe und Steuer:
http://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Gruß JoKu