Gründung einer engl. Limited statt GmbH oder GbR

Hallo und danke fürs kurz Zeitnehmen meinen Artikel zu lesen.

Ich bin seit ca. 9 Monaten Selbständig und da das Geschäft recht gut läuft schreibe ich mittlerweile einen akzeptablen Gewinn.

Als ich mich dann beim Finanzamt informiert habe was auf mich als Einzelunternehmer an Einkommensteuer zukommt wäre ich fast umgefallen.

Die Hälfte geht ca. an den Fiskus. Jetzt hab ich mich informiert und war anfangs von einer GmbH recht angetan. Das Startkapital wäre vorhanden und der Körperschaftssteuersatz mit 25 % hört sich auch recht vernünftig an.

Jetzt wollte ich einfach mal hören ab jemand schon mehr Erfahrung bei Firmengründungen hat.

  • Ist der Verwaltungs- Behördenaufwand bei einer GmbH groß (jährlich sowie Einmalig bei der Anmeldung)?

  • Welche Richtlinien gibts es wenn es um mein eigenes Gehalt geht, dass ich mir ja ausbezahlen muss?

  • Wäre mir allgemein zu raten eine englische Limited zu gründen?

  • Wie läuft der Behördenaufwand bei der Limited ab?

  • Weckt es nicht misstrauen bei den Kunden wenn der Firmensitz in England ist

  • Muss dieser überhaupt in England sein.

  • Wie wird der Gewinn bei der Ltd. besteuert?

Also Fragen über Fragen, ich wäre also sehr dankbar wenn mir jemand einfach ein paar Erfahrungen mitteilen könnte.

Danke und Grüsse
Jan

und der Körperschaftssteuersatz
mit 25 % hört sich auch recht vernünftig an.

Für thesaurierte Gewinne. Ich nehme mal an, daß Du auch von irgendwas leben willst. Die GmbH ist in der Gesamtsteuerbelastung auch erst bei höheren Gewinnen günstiger als ein Einzelunternehmen. Wobei dazu der höhere administrative Aufwand gegengerechnet werden müsste. Genaue Zahlen habe ich nicht, würde von deutlich (!) mehr als 50 TEUR Gewinn ausgehen.

  • Welche Richtlinien gibts es wenn es um mein eigenes Gehalt
    geht, dass ich mir ja ausbezahlen muss?

Marktüblich und im voraus schriftlich fixiert.

  • Muss dieser überhaupt in England sein.

Der statuorische Sitz muß in GB sein.

  • Wie wird der Gewinn bei der Ltd. besteuert?

Du wirst eine Betriebsstätte in D haben, insoweit kein Unterschied zu einer GmbH.

Hallo Jan,

wenn du eine GmbH gründen möchtest, dann hast du - im Verhältnis zum Einzelunternehmen bzw. GbR - „enorme“ Gründungskosten.
Du MUSST dich ins Handelsregister eintragen und dazu brauchst du einen Notar.
Und der kostet…

Zur Ltd.:

Die Vorteile - ja es gibt wirklich welche - möchte ich hier nicht aufzählen, da die Nachteile überwiegen und ich persönlich von einer Ltd. in Deutschland(!) nicht allzuviel halte.

Voraussetzung um eine Ltd. gründen zu können:

  • Büro in England
  • Geschäftsführer und Gesellschafter (Director) notwendig
  • ebenso Schriftführer (Company Secretary)
  • die meisten Limiteds brauchen auch einen Wirtschaftsprüfer (Auditor) zur Überprüfung der Bilanzen
  • die Ltd. muss ins britische Gesellschaftsregister (Companies House) eingetragen werden
  • ebenso ins deutsche Handelsregister (mit Notar!)

Thema Buchführung:

  • jährlich ein annual return beim Register vorlegen
  • jedes Jahr ein Jahresabschluss, eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung (accounts)
    selbstverständlich in englischer Sprache das ganze

Thema Steuern:

wie bei GmbH

  • Körperschaftssteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Gewerbe- und
  • Umsatzsteuer

Unter Umständen haften bei einer Ltd. auch die Gesellschafter persönlich!
(vgl. Az.: 67g IN 358/02 Amtsgericht Hamburg)

Meine persönliche Meinung zur Ltd:

Für mich machen deutsche Ltds. einen ganz schlechten Eindruck auf mich?
Warum?
Manchmal bekomme ich Briefe, in denen steht, dass ich was gewonnen habe.
Um meinen Gewinn anzumelden, solle ich bei der Nummer 0190/xxx anrufen.
Auf dem Briefkopf dann jedesmal xxx Ltd.
Das geht mir ganz schön auf dem S…
Ich würde auch nie mit einer Ltd. Geschäfte machen (i.d.R.).
Solltest du aber mit Amerika bzw. England viel in Kontakt stehen - sprich Gechäfte machen - so ist das ganze anders zu bewerten.
Bei denen ist eine Ltd. völlig normal.
Solltest du aber eine Ltd. gründen und dann einen Kredit bei einer Bank in Anspruch nehmen, so stehtst du mit einer Ltd. wesentlich schlechter da, als mit einer Einzelunternehmung bzw. GbR.

Ich hoffe, ich konnte dich von dem Gedanken abbringen, eine Ltd. zu gründen :wink:

Viel Erfolg weiterhin!

Norbert

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hier eine Pressemeldung des DIHK zu dem Thema:

http://www.dihk.de/inhalt/themen/rechtundfairplay/me…

Gruß Robert

Hallo,
Du sprichst von „enormen“ Kosten. Was meinst Du mit enorm? Kannst Du das in Zahlen ausdrücken.
Die Notarkosten sind nicht besonders hoch, wenn man einen Standard-Mustervertrag nimmt, der lediglich vom Notar zu beglaubigen ist. Dann betragen die Gebühren etwa 250,00 €.

Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes muss eine Limited keineswegs mehr im deutschen Handelsregister eingetragen werden.
Auch die Besteuerung ist von ganz anderen Voraussetzungen abhängig. Nämlich davon , wo die Geschäfte getätigt werden, wo z.B. der Betriebssitz ist und wo der Verwaltungssitz.
Wenn ich in Deutschland eine unselbständige Zweigstelle führe, dann fallen hier Umsatzsteuer und Lohnsteuer an. Körperschaftssteuer ist in Great Britain zu bezahlen.
Übrigens heißt der Gesellschafter der LTD. Shareholder und nicht Director (Das ist der Geschäftsführer).
Die Haftungsfrage ist durch das Urteil des EurGH geklärt worden. Der Gesellschafter einer LTD. haftet nur mit dem Stammkapital (oftmals nur 1 Pd Sterling).

Gruß,
Francesco

Hallo Francesco,

es kostet schon ein paar Hundert Euro eine GmbH ins Handelsregister einzutragen.
Sagst du ja selbst auch :wink:
Wenn ich ne Einzelunterehmung aufmachen möchte, bin ich mit 14 Euro dabei.
Das Verhältnis finde ich schon enorm.
Wenn man aber bedenkt, dass 25.000 Euro Stammkapital erforderlich sind, dann sind ein paar Hundert Euro nicht enorm.
Es kommt immer auf die Sichtweise an *g*

Dass eine Ltd. nicht mehr ins deutsche Handelsregister eingetragen werden muss, wusste ich nicht. Sorry dafür!
Man lernt nie aus :smile:
Hast du vielleicht einen Link dazu, wo ich das nachlesen kann?

Sicherlich hängt die Besteuerung davon ab, wo ich was mache.

Irgendwie wusste ich doch, dass ein Director kein Gesellschafter ist.
Managing Director…
Wenn das mein Englischlehrer lesen würde :wink:

Das mit der Haftungsfrage ist mir ebenfalls neu.
Wäre für nen Link dankbar :smile:

Da du gegen meine anderen „Sachen“ nichts gesagt hast, nehme ich das als richtig hin.

Mich würde mal deine persönliche Sichtweise in Bezug auf Ltd. interessieren.

Viele Grüße

Norbert Hofmann

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Du sprichst von „enormen“ Kosten. Was meinst Du mit enorm?
Kannst Du das in Zahlen ausdrücken.
Die Notarkosten sind nicht besonders hoch, wenn man einen
Standard-Mustervertrag nimmt, der lediglich vom Notar zu
beglaubigen ist. Dann betragen die Gebühren etwa 250,00 €.

Das stimmt.
Ferner verstehe ich die Diskussion hier nicht. Ich hatte das so verstanden, dass hier ein ordentliches Unternehmen gegründet werden soll, und nicht etwa ein E-Bay Alt-CD-Handel…

Die Haftungsfrage ist durch das Urteil des EurGH geklärt
worden. Der Gesellschafter einer LTD. haftet nur mit dem
Stammkapital (oftmals nur 1 Pd Sterling).

…und genau hier lies the bunny in the pepper…
Die Rechtsform der Ltd wird oft von weniger seriösen Leuten missbraucht, da die Einlage minimal 1 Pfd betragen muss. Das könnte seriöse Geschäftspartner abschrecken.
Der Durchgriff auf das Privatvermögen des/der Gesellschafter/s ist ähnlich schwierig wie bei der GmbH. Hier muss schon Vorsatz vorliegen.

Grüße,

Mathias

es kostet schon ein paar Hundert Euro eine GmbH ins
Handelsregister einzutragen.

Wer diese nicht hat, sollte auch garnicht erst überlegen eine GmbH zu gründen.

Wenn ich ne Einzelunterehmung aufmachen möchte, bin ich mit 14
Euro dabei.

das ist richtig, soviel kostet der Einstieg für Ahnungslose ind die Insovenzmasse.

Das Verhältnis finde ich schon enorm.

´Das Verhältnis von Wissen zu Risiko halte ich für enformer.

Wenn man aber bedenkt, dass 25.000 Euro Stammkapital
erforderlich sind, dann sind ein paar Hundert Euro nicht
enorm.

Wird hier das Stammkapital zu den Gründungskosten gerechnet? Heilige Mutter Gottes der Firmengründer, sortiere deine Schafe neu!

Es kommt immer auf die Sichtweise an *g*

Sparsamkeit einer Firma im Hudnert-Euro-Volumen bei betrachtung der Rechtsform? Soviel Schwachsinn muss bitte schnell in die Insolvenz.

Dass eine Ltd. nicht mehr ins deutsche Handelsregister
eingetragen werden muss, wusste ich nicht. Sorry dafür!
Man lernt nie aus :smile:
Hast du vielleicht einen Link dazu, wo ich das nachlesen kann?

Was ist da so wichtig dran. Der Einttrag ins Handelsregister ist doch nur ein Eintrag, wichtiger ist, daß die besteuerung die gleiche wie bei jedem anderen deutschen Unternehmen ist.

Zum Ausgangsposting: 25% Körperschaftsteuer mag ja niedrig klingen, dafür wird aber das gehalt des GF voll mit der EK belegt, was in einer GmbH zu einer Steuerbelastung bis zu 70% führen kann. (Warum gibt es für solche Stuererfragen eigentlich Steuerbearater?)

Sicherlich hängt die Besteuerung davon ab, wo ich was mache.

Nein, davon, ob du Geld verdienst.

Mich würde mal deine persönliche Sichtweise in Bezug auf Ltd.
interessieren.

Meine: Wer eine Ltd. gründet hat zwei Strategien: 1. Den Kunden zu betrügen. ". Die Lieferanten zu betrügen.

gruss

Gewerbesteuer Frage!
bezeihe mich auf folgende aussage:

***Als ich mich dann beim Finanzamt informiert habe was auf mich als Einzelunternehmer an Einkommensteuer zukommt wäre ich fast umgefallen.
Die Hälfte geht ca. an den Fiskus. Jetzt hab ich mich informiert und war anfangs von einer GmbH recht angetan. Das Startkapital wäre vorhanden und der Körperschaftssteuersatz mit 25 % hört sich auch recht vernünftig an.***

ich hab mal ne frage:
als einzelunternehmer muß ich meinen gewinn doch mit meinem pers. steuersatz versteuern, also max 45%

angenommen ich habe eine gmbh, welche steuern muß ich da zahlen?
ic hdachte mir immer, man kriegt als gesellschaft aucj ein gehalt und das muß man doch auch mit seinem pers. steuersatz versteuern, oder nicht?

Sollte jeder Traumtaenzer mal lesen!

Von Goetz Buchholz:
http://www.mediafon.net/seite.php3?name=Recht+%26+St…

Gruss, Petersen

Hallo,

sehr engagierte Einlassungen. Aber es gilt trotzdem: wenn man nichts zu sagen hat, soll man besser den Mund halten.

Gruß,
Francesco

Hallo,

was hat der Artikel nun mit Traumtänzer zu tun?

Falsch in dem Artikel ist die Behauptung, eine LTD. müßte in jedem Fall auch Gewerbesteuer zahlen.
Das ist davon abhängig, ob der Betrieb in Deutschland als selbständige oder unselbständige Zweigniederlassung konzipiert ist.
Es gibt also Formen der Limited, bei denen keine Gewerbesteuerpflicht entsteht.
Recht geben muss ich dem Schreiber, dass eine LTD. nur dann Sinn macht, wenn man ohnehin vorhatte, eine Gesellschaft zu gründen. Eine Einzelfirma wie auch ein Freiberufler stehen sich ohne Gesellschaft immer besser.

Gruß,
Francesco

Hallo,
um Klarheit zu verschaffen:

eine Gesellschaft (GmbH, LTD), die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eine Kapitalgesellschaft ist, gilt als eigenständige Rechtspersönlichkeit. Das bist dann also nicht mehr Du, sondern das ist jetzt die Gesellschaft X.
Diese Gesellschaft X muss eine eigene Einkommensteuer zahlen, das ist die Körperschaftssteuer.
Wenn Du Angestellter der Gesellschaft X bist (z.B. als Geschäftsführer), erhältst Du ein Gehalt, auf das Lohn-/Einkommensteuer abzuführen ist.
Als Gesellschafter der Gesellschaft X könntest Du nach Ablauf des Geschäftsjahres eine Rendite erhalten. Die müßtest Du als Einkommen versteuern.
So gesehen bezahlst Du bei einer Gesellschaft zweimal Einkommensteuer ( 1 x Körperschaftssteuer für die GmbH, 1 x Einkommensteuer für Dich persönlich) Im schlimmsten Fall würdest Du zusätzlich noch Einkommensteuer auf die Rendite zahlen (das wäre dann das 3. Mal).

Die Einkommensteuer beträgt übrigens keine 45%. Das ist der nominelle Höchstsatz. Tatsächlich liegt der durchschnittliche Steuersatz bei ca. 20%.

Gruß,
Francesco