Gründung einer Firme - bitte um Hilfe

Hallo Internet-Gemeinde,

ich habe letztens bei „Neues die Computershow“ gehört, dass ein 16 jähriger eine Computerfirma gegründet hat, die sich mit dem Programmieren von Tools´beschäftigt, die einen das Leben am Computer erleichtern sollen. Er durfte die Firma gründen, durch eine spezielle erlaubnis weil er noch nicht volljährig ist. Ich bin ebenso noch keine 18 und wollte fragen ob ihr mir weiterhelfen könnt was bei der Gründung einer Computerfirma zu beachten ist.

*danke für jede Antwort

Janek T.

Hallo Janek!

Ich glaube ein wichtiger Punkt ist, dass Du Dich auf keinen Fall „abzocken“ läßt (Nach dem Motto: Du hast die Idee, ich das Geld - laß uns was damit anfangen)!

Du solltest Dich am besten bei öffentlichen Stellen (Finanzamt, Wirtschaftsvereinigung, …) erkundigen, welche Voraussetzungen Du brauchst. Die können Dich am Besten beraten, da sie alle relevanten Daten parat haben.

Viel Glück bei der Gründung

Wolfgang

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Hallo Cyberjo,

es hängt eigentlich alles davon ab, was Du eigentlich anbieten willst. Wenn
Du nur programmierst oder Web-Seiten erstellst etc., dann wird zunächst
eine Einzelfirma reichen. Evtl. ist noch nicht einmal eine Gewerbeanmeldung
nötig (Ordnungsamt fragen). Industrie- und Handelskammerbeiträge können Dir
erlassen werden, wenn es nur um ein Kleingewerbe geht (IHK fragen). Solange
Du ein Kleingewerbe betreibst, wird das Handelsregister noch nicht aktuell.
Das Finanzamt gibt Dir Auskünfte zur Rechnungslegung, Umsatzsteuer etc.
(dort fragen). Auch beim Arbeitsamt gibt es viele Tips zur
Existenzgründung. Ansonsten brauchst Du Einverständnis der Eltern und die
Genehmigung des Vormundschaftsgerichts (dort fragen).

Auf jeden Fall solltest Du vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit
entsprechende Vertragsentwürfe (z.B. mit AGB) für Deine Kunden vorbereitet
haben, da sich rechtlich hier viel abfangen läßt, wenn es einmal Ärger gibt
(Eigentumsvorbehalt, Vertragsstrafen, Rücktrittsrechte etc.).

Grüße

Felix

Nur Volljährige sind voll geschäftsfähig, also brauchst die Einwilligung Deiner Eltern. Dann, damit das Leben nicht gleich mit einer Straftat beginnt, mußt Du Dich beim Gewerbeamt anmelden. Eine freiberufliche Tätigkeit scheidet aus, weil Du nicht in den sog. Katalogtatbestand des EStG fällst (dazu brauchst eine passende Berufsausbildung). Die Anmeldung erfolgt bei der Gemeinde. Vorher gehst aber noch in eine Buchhandlung und kaufst Dir ein Buch über das Selbständigwerden, denn da gibt es noch so viel zu berichten, was hier den Rahmen sprengen dürfte. Noch was, Kunden brauchst auch noch!

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Eltern-Einwilligung reicht nicht…
Um als Minderjähriger für voll Geschäftsfähig erklärt zu werden muß das Vormundschaftsgericht zustimmen…

Nur Volljährige sind voll geschäftsfähig,
also brauchst die Einwilligung Deiner
Eltern.

stimmt, da habe ich nicht daran gedacht! Nur Genies irren sich nie!

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Frage…
Hi Janek!

Mich würde interessieren, was aus dem 16jährigen Knaben geworden ist…

  • eventuell auch eine Entscheidungshilfe für Dich!

Jerry

Er programmier immer noch Web-Sites. Und es sah so aus, als wenn er damit erfolg hat.

C U

Janek

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