Gründung einer GbR als Rechtsnachfolger eines e.V.
was ist zu beachten ?
einiges
Hallo Mario,
Gesine hat zwar sehr kurz geantwortet, aber sie hat recht.
Wenn die GbR wirklich die Rechtsnachfolge antreten soll, ist vieles zu beachten. Und zwar so viel, dass es hier nicht erötert werden kann und darf, das ist Sache für einen Profi, sprich Anwalt.
Je mehr ich darüber nachdenke um so unschlüssiger bin ich, wie das überhaupt gehen soll. Da darf dann einer ein riesen Vertragswerk ausarbeiten.
Viel Erfolg
Hartmut
Gründung einer GbR als Rechtsnachfolger eines e.V.
was ist zu beachten ?
Da haften ja auch wieder alle mit dem persönlichen Vermögen.
Aber macht ja vielleicht im bedachten Fall Sinn.
Alternativen:
gGmbH (= gemeinnützige GmbH)
oder GmbH
Bei allen genannten Übergängen braucht man vermutlich einen Steuerberater plus Anwalt/Notar.
Gruß JK