Gründung einer GbR (Student und AZUBI)

Hallo,

ich habe eine Frage.

Ich und ein sehr guter Freund, wollen eine GbR gründen.

Dies hat verschiedene gründe.
Wir Programmieren an einem Browserspiel und auch vieles für Homepages (also Aufträge für geld).

Wir wollen uns nun einen Server kaufen, und da ist es günstiger, ein gemeinsammes Konto zu gründen. Weil wir den Webspace auch weiter vermieten wollen, wollen wir halt eine GbR gründen.

Doch wir haben noch eine Fragen und bedenken, welchbe wir noch nichth aus dem Weg räumen konten. (Obwohl ich hier gesucht habe *g*).

Nun zur Frage.

was genau ändert sich für uns, wenn wir eine GbR gründen.
was für Abgaben müssen wir zahlen. Welche Kosten entshenen im nachhinein (nicht die Kosten, die man zahlt, wenn man das beim OA Anmeldet).

Ich hoffe, jemand kann uns helfen.

Bitte hier antworten oder an [email protected]

mfg
Eiweleit

Nun zur Frage.

was genau ändert sich für uns, wenn wir eine GbR gründen.

Hier habt neben Rechten auch Pflichten aus dem Vertrag!

was für Abgaben müssen wir zahlen. Welche Kosten entshenen im
nachhinein (nicht die Kosten, die man zahlt, wenn man das beim
OA Anmeldet).

Abgaben - Kosten:
Was meinst du mit Abgaben?
Die Kosten kann euch keiner sagen, denn das liegt daran, wieviel ihr ausgebt und wofür?

Du siehst, nur eine genaue Begrifflichkeit und Fragestellung führt zu Ergebnissen.

gruss

Also, wir müssen nur das erfüllen, was wir in unserem GbR-Vertrag stehen haben?

Eigentlich wollte ich mehr wissen, was für Pflichten wir gegenüber dem Staat haben. Was für Zahlungen an ihn gemacht werden müssen.

Also spezielle Steuern oder sowas in der Art.

Und wie verhält es sich mit dem Kindergeld, welches wir beide noch erhalten?
Gibt es dort Kürzungen?

(Danke für die Schnelle Antwort)

Hallo,

Eigentlich wollte ich mehr wissen, was für Pflichten wir
gegenüber dem Staat haben. Was für Zahlungen an ihn gemacht
werden müssen.
Also spezielle Steuern oder sowas in der Art.
Und wie verhält es sich mit dem Kindergeld, welches wir beide
noch erhalten?
Gibt es dort Kürzungen?

es mag sein, daß jemand auf Einzelfragen antwortet (mach ich auch gleich noch), aber im Grunde ist Deine Frage etwas für einen guten Steuerberater, denn gerade bei einer Personengesellschaft sind durchaus ein paar Dinge zu beachten. Eine vollständige Antwort auf Deine Fragen ist hier und mit den gegebenen Informationen m.E. nicht möglich.

Was die Steuern angeht: Ich weiß nicht, was Du mit speziellen Steuern meinst bzw. im Vergleich zu was die Steuern speziell sein sollen. Die GbR ist gewerbesteuerpflichtigung und ihr als Gesellschafter seid einkommensteuerpflichtig.

Gruß,
Christian

Hallo,

aus den ersten beiden Antworten ist schon einiges hervorgegangen.

In der Rechtsform einer GbR haften alle Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten der Firma. Die GbR selbst ist nicht rechtsfähig und kann somit nicht im Handelsregister eingetragen werden. Das heißt die Klagefähigkeit ist aktiv und passiv immer nur bei den Gesellschaftern selbst vorhanden.

Beim Gewerbeamt der Stadt/Gemeinde müssen alle Gesellschafter für die GbR ein Gewerbe anmelden. Daraus und aus dem Gesellschaftsvertrag, der schriftlich abgeschlossen werden sollte, ergeben sich Rechte und Pflichten. Der Vertrag kann selbst geschrieben werden, Notar- und Gerichtskosten fallen also nicht an. Eine Gewerbeanmeldung kostet je nach Stadt/Gemeinde zwischen 20 und 40 €.

Für die GbR bestehen gegenüber dem Finanzamt folgende Pflichten:
Die GbR erhält eine eigene Steuer-Nr.
Unter dieser fallen Umsatzsteuern, Lohnsteuern für Arbeitnehmer an (soweit welche vorhanden sind), sowie Gewerbesteuern.

Der Gewinn der GbR ist dem Finanzamt mit einer „Feststellungserklärung“ und einer Gewinnermittlung jährlich mitzuteilen. Hierfür sollte die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch genommen werden.

Der Gewinn wird anschließend nach den Vertragsbestimmungen auf die Gesellschafter verteilt, und diese müssen darauf dann Einkommensteuern zahlen.

Nützliche Hilfen sind zu finden unter:
www.steuernetz.de
www.bundesfinanzministerium.de
www.haufe.de

Viele Grüße von
Manfred Schulz
www.ms-beratungs-gmbh.de

Eine letzte Frage habe ich noch.

ICh bin ja gleichzeitig AZUBI. Das ist kein problem oder ?

Muss ich da was mit meinen Chef´s klären ?

Hi, (*)

ICh bin ja gleichzeitig AZUBI. Das ist kein problem oder ?
Muss ich da was mit meinen Chef´s klären ?

da solltest Du mal Deinen Ausbildungsvertrag prüfen. U.U. ist da eine Klausel drin, daß Du Dir Nebentätigkeiten genehmigen lassen mußt.

Gruß, (*)
Christian

(*)
All dies tut nicht weh und kann helfen, die gewünschten Antworten zu bekommen.

Danke für die wirklich schnelle Antwort :smile:

Hi,
im Mormalfall solltest du mit deinem Nebengewerbe nicht so viel verdienen und deshalb das Kindergeld bekommen, sowie keine Einkommensteuer zahlen müssen, denn für beides zählt nur der Gewinn des Gewerbes, also Einnahmen minus Ausgaben. Bei mir ging das Jahre lang, also lass dich nicht aufhalten :smile:

Frag aber lieber einen Steuerberater nach den Einzelheiten, sonst kommst du nachher über eine Grenze oder gibt was Fehlerhaftes an und dann ärgerst du dich…

Ralph