Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frau möchte eine Wohnwagenvermietung gründen.
Ist dabei eine Gmbh angemessen ? Wo kann man sich informieren ?
Danke.
Mit freundlichen Grüssen
Jörg Wallenhorst
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frau möchte eine Wohnwagenvermietung gründen.
Ist dabei eine Gmbh angemessen ? Wo kann man sich informieren ?
Danke.
Mit freundlichen Grüssen
Jörg Wallenhorst
Tach auch,
folgende Fragen wären zu beantworten.
Wird ein erhebliches Haftungsrisiko eingegangen?
Welchen Umfang haben die geplanten Aktivitäten?
Hat man das Geld für das Mindeststammkapital?
Will man den Formenzwang einer GmbH eingehen?
Wenn es um die Vermeitung eines, eventuell schon gekauften Wohnwagens geht, wäre die GmbH wohl „over-doing“
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Auch Tach,
Tach auch,
Hat man das Geld für das Mindeststammkapital?
Will man den Formenzwang einer GmbH eingehen?
also für einen RA scheint mir das aber eine reichlich unpräzise Formulierung zu sein, zumal es in den Rechtswissenschaften ja nicht selten auf den korrekten Wortlaut ankommt, vom korrekten Inhalt will ich gar nicht erst sprechen.
=> Hat man das Geld für das Mindeststammkapital ?
Wenn ich mich recht entsinne, können auch Sachwerte als Einlage geleistet werden und die gesetzlichen Verpflichtungen zur Gründung erfüllen. Das könnte dann auch schon durch bereits vorhandene Wohnmobile gegeben sein, oder ??
VG
TraderS
Servus,
das ist wahr. Aus dem Nähkästchen darf ich Dir allerdings verraten, dass Sachgründungen in der Situation, die in der Fragestellung grob angedeutet ist, ein ziemlich sicherer Weg in
(a) Zores ohne Ende mit allerlei Behörden
(b) Richtig leckere Honorare, die man sinnvollerweise für Beratung eingesetzt hätte
© alsbaldige Pleite
sind.
Aber die Möglichkeit einer Sachgründung besteht, zweifellos.
Schöne Grüße
MM
Mein Lieber,
ich versuche mich so auszudrücken, dass mich auch Laien vestehen. Im übrigen diente mein posting dem Wecken von Problembewußtsein…oder meinst Du tatsächlich, man könne hier eine Rechtsformenwahl sachgerecht durchführen?
Die Sacheinlage ist aufgrund der Bewertungsproblematik und dem dadurch ausgelösten Aufwand in der Praxis von untergeordneter Bedeutung.
Hallo,
ich versuche mich so auszudrücken, dass mich auch Laien
vestehen. Im übrigen diente mein posting dem Wecken von
Problembewußtsein…oder meinst Du tatsächlich, man könne hier
eine Rechtsformenwahl sachgerecht durchführen?
Von einer Rechtsformwahl war ja auch gar nicht die Rede, zumal einzig und allein von der GmbH die Rede war. Zumindest bezogen sich Deine Aussagen in Deinem ersten Posting ja auf eine solche.
An Deiner „Ausdrucksweise“ ist nichts auszusetzen. Allerdings stand das auch nie zur Kritik. Es ging mir lediglich um eine inhaltliche Ergänzung. Und wenn jemand um „Rat/Anregung“ ersucht, sollte man ihm -wenn man sich schon auskennt- vielleicht soviel wie möglich mitteilen.
Die Sacheinlage ist aufgrund der Bewertungsproblematik und dem
dadurch ausgelösten Aufwand in der Praxis von untergeordneter
Bedeutung.
Zugegeben, das BewG spielt einem da gerne mal einen Streich - dennoch ist es möglich. Und gerade bei Sachanlagevermögen welches auf eigenen Märkten gehandelt wird und ggf. noch neuwertig sind, wird einem die Bewertung erleichtert.
VG
TraderS
Hallo,
ich versuche mich so auszudrücken, dass mich auch Laien
vestehen. Im übrigen diente mein posting dem Wecken von
Problembewußtsein…oder meinst Du tatsächlich, man könne hier
eine Rechtsformenwahl sachgerecht durchführen?Von einer Rechtsformwahl war ja auch gar nicht die Rede, zumal
einzig und allein von der GmbH die Rede war. Zumindest bezogen
sich Deine Aussagen in Deinem ersten Posting ja auf eine
solche.
An Deiner „Ausdrucksweise“ ist nichts auszusetzen. Allerdings
stand das auch nie zur Kritik. Es ging mir lediglich um eine
inhaltliche Ergänzung. Und wenn jemand um „Rat/Anregung“
ersucht, sollte man ihm -wenn man sich schon auskennt-
vielleicht soviel wie möglich mitteilen.Die Sacheinlage ist aufgrund der Bewertungsproblematik und dem
dadurch ausgelösten Aufwand in der Praxis von untergeordneter
Bedeutung.Zugegeben, das BewG spielt einem da gerne mal einen Streich -
dennoch ist es möglich. Und gerade bei Sachanlagevermögen
welches auf eigenen Märkten gehandelt wird und ggf. noch
neuwertig sind, wird einem die Bewertung erleichtert.
Was hat denn das BewG mit der Bewertung der Einlage im Rahmen einer Sachgründung zu tun?
Das ist ein rein zivilrechtlicher Vorgang, der mit steuerlichen bewertungen nun aber auch gar nichts zu tun hat
Hallo Jörg,
um einen Überblick über die verschiedenen Gesellschaftsformen zu bekommen, schaust Du Dir am besten mal folgenden Artikel an:
http://www.existxchange.de/content/view/348/245/
Außerdem, um up to date zu bleiben:
http://www.existxchange.de/content/view/350/245/
Beste Grüße und viel Erfolg!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]