Hallo noch mal,
An sich ein gute Ansatz, aber selten in dieser Form
erfolgreich.
Der Steuerzahler soll die Verluste auffangen, die Gewinne
aber das Konto des Unternehmers?
der Grundgedanke der Ltd. ist, daß man ohne eigenes Kapital und ohne persönliche Haftung ein Unternehmen gründen kann, während bei einer GmbH wenigstens 25.000 Euro eigenes oder geliehenes Geld notwendig sind (letzteres privat aufgenommen, also ist man auch hier voll in der Haftung). Der persönliche Anreiz liegt bei der GmbH also zumindest schon mal darin, die 25.000 Euro nicht zu verlieren, während bei einer Ltd. praktisch nichts auf dem Spiel steht. Aus einzelwirtschaftlicher Sicht ist dies zusätzlich zu begrüßen, weil eine Ltd. meist von Wirtschaftsanalphabeten gegründet wird, die im Brett Steuer nach einem halben Jahr anfragen, was denn unter einer Umsatzsteuervoranmeldung zu verstehen sei. Die Wahrscheinlichkeit, daß eine Ltd. in die Grütze geht, ist also vergleichsweise groß.
Natürlich ist es richtig, daß ein Lieferant, der ansatzweise bei Verstand ist, nicht in wesentlichem Umfang in Vorleistung treten wird. Aber einerseits gibt es genug Lieferanten, die nicht bei Verstand sind, andererseits laufen auch andere Verbindlichkeiten auf, so zum bei den Ver- und Entsorgern, bei Vermietern und beim Finanzamt. Wenn die Sache dann den Bach runtergeht, gibt es bestenfalls noch einen zwei Jahre alten PC zu verwerten während der Unternehmer daneben steht und mit den Schultern zuckt.
Das meinte ich damit, daß das unternehmerische Risiko weggedrückt wird. Zahlen müssen andere, d.h. im Falle von Steuerausfällen der Steuerzahler oder in anderen Fällen die übrigen Kunden des jeweiligen Lieferanten.
Was den Trend betrifft, kann ich dir zustimmen. Der
funktioniert
aber IMHO nur mit wirklich großen Summen. Für den
Existenzgründer
mit schmalem Geldbeutel und ohne Wissen ist er unnerreichbar.
Würde ich so nicht sagen.
Zumal du bitte nicht vergessen darfst, daß ein Geschäftsführer
in vielen
Dingen durchaus persönlich haftet.
Schon klar, aber nicht für gewöhnliche Verbindlichkeit, die im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes eingegangen werden.
Gruß,
Christian