Gründung einer Interessengemeinschaft

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin mit einigen Freunden in Sachen Fotografie in einer losen Gruppe zusammen. Mittlerweile sind wir in der Situation, dass wir hier und da auch mal etwas gemeinsam finanzieren wollen und uns dazu enger zusammenschließen und schriftlich vereinbaren müssen.
Ein e. V ist uns aber zu aufwendig und zu auflagenbehaftet, da unsere Gruppe dafür noch zu klein ist.
Gibt es eine Möglichkeit, eine solche Vereinbarung untereinander, ähnlich wie bei einer GbR, zu treffen, ohne einen Verein zu gründen?

mfG Elevator

Hallöchen,

klaro, einen Verein - ohne e.V.

Ein nicht eingetragener Verein unterliegt zwar auch den Reglen des BGB, aber niemand überprüft das.
Hauptunterschied ist, daß der e.V. mit seinem Vereinsvermögen selbst haftet, während bei nicht e.V. der Vorstand persönlicher Haftung unterliegt. Das ist aber im vorliegenden Fall bei ein paar Leutchen sicher problemlos. Ich vermute, daß nicht mehr ausgeben wird, als da ist.

Praktisch heißt das:
Man schreibt eine kurze Satzung (Vereinbarung) was man will, wer mitmachen kann und wie und gut ist.
Geregelt werden sollten also:
Zweck,
Aufnahme und Austritt,
Beitrag
Vereinsleitung (Vorstand)
vielleicht Beschlußfassung (also, wer bestimmt)

Beste Grüße

Detlef Oeffner
03322-279480
[email protected]

Danke für die schnelle Reaktion. Die Antwort hilft mir sehr weiter. Wir werden also einen Verein ohne e. V. gründen.

Gruß Elevator