Hallo erst einmal,
der 20-jährige kann jederzeit eine Firma gründen.
Diese kann sein:
- Einzelfirma (Gewerbeanmeldung erforderlich)
- KG Abkürzung für eine Kommanditgesellschaft
hier gibt es die beiden Begriffe des Komplämentär und
Kommanditisten. Die beiden sind Teil einer KG. Komplementär haftet
für Schulden komplett.
Kommanditisten nur im Rahmen Ihrer Einlage (Beteiligung)für die
Schulden haftbar zu machen.
- GbR meherere Geschäftsfähige Personen tun sich für ein oder
mehrerer Projekte zusammen. Hierzu am Ende mehr.
- OHG (offene Handelsgesellschaft)im Grunde, wie GbR nur mit einer
Eintragung im Gewerbezentralregister.
- GmbH kann auch eine Person gründen.
- eingtragener Kaufmann e.K. ist eine Einzelfirma, die sich im
Handelsregister eintragen lässt. (einer der wichtigsten Vorteile
sind, dass man einen Fantasienamen für die Firma wählen kann)
- AG Aktiengesellschaft besteht aus einem Vorstand, Aufsichtsrat und
einer weiteren Person.
Zu den erwähnten Gesellschaften gibt es auch mehrere Formen der Mischung, wie z.B. GmbH & Co. GmbH & Co KG, GmbH & Co. KGaA, OHG & Co., und und und…
Zur Geschäftsfähigkeit einer Person, was bei Ihrer Konstellation wichtig ist.
8-jähriger:
NICHT geschäftsfähig. sämtliche Verträge mit ihm als Person, OHNE Zustimmung seiner Eltern sind nichtig. Also nur das Papier wert, worauf es geschrieben ist. Der Vertrag ist auch MIT Zustimmung seiner Eltern nichtig. Er darf nur am Wert der Firma beteiligt sein. Hierzu einen Steuerberate oder Anwalt befragen.
15-jähriger:
BESCHRÄNKT geschäftsfähig, mit Zustimmung der Eltern. Idealer Weise schriftlich. Hierzu die Gesamtjahres-Arbeitszeiten beachten.
20- jähriger:
uneingeschränkt geschäftsfähig, wenn nicht ausdrücklich von Amtswegen verboten.
Soweit für das Erste.
Hoffe, ich konnte helfen.
Mein Rat an Sie.
Holen Sie sich eingehende Informationen ein, aber nicht verkomplizieren.
Man muss zwar ein paar Dinge beachten, aber so eine Wissenschaft ist es oft gar nicht.
Viel Glück und Erfolg bei Ihrem Vorhaben.
Franklin Merat