Gründung einer Internetfirma

Ein 20 ,8 und 15 Jähriger mächten zusammen eine kleine Internett firma gründen?
Wie sollten Sie das am besten machen?

Ist eine GbR sinvoll?

Diese könnte der 15 jährige nicht mitgründen oder?

Müsst er dann ein angestellter der GbR werdern?
Was wäre die beste Lösung?
So was Sie wenig Steuern und Sozialversicherung zahlen müssen

Ist es richtig das der 15 Jährige 50 Tage im Jahr als Ferienjobbler arbeiten dürfte. Ohne dafür abgaben zu zahlen

Danke für die hilfe
Lg
hans

Ein 20 ,8 und 15 Jähriger mächten zusammen eine kleine
Internett firma gründen?

Wie sollten Sie das am besten machen?

Ist eine GbR sinvoll?

Diese könnte der 15 jährige nicht mitgründen oder?

So ist es und der 8jährige auch nicht!

Müsst er dann ein angestellter der GbR werdern?

Was wäre die beste Lösung?

So was Sie wenig Steuern und Sozialversicherung zahlen müssen

Ist es richtig das der 15 Jährige 50 Tage im Jahr als
Ferienjobbler arbeiten dürfte. Ohne dafür abgaben zu zahlen

Unter 16 gibt es arbeitsrechtlich Probleme.

Danke für die hilfe

Lg

hans

in wie vielen Foren hast Du diese Frage gepostet?

in wie vielen Foren hast Du diese Frage gepostet?

Welche Frage hat eugenie denn gestellt?

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als 8 jaehriger wuerd ich da auch mitmachen. denn arbeiten darf er ja nicht, daher kann er nur gewinnen. Fuer schulden wird er wahrsch auch nicht aufkommen muessen. Was sagen die Eltern dazu (die ja rechtlich fuer ihn sprechen)?

Um etwas auf die Beine zu Stellen muss es nicht immer eine Firma sein. Kann ja auch ein Verein sein. Oder Freiberufler (je nach Angebot).

Wichtigere Fragen sind wohl: wie sichert ihr euch gegen Kosten/Schulden ab, klaert gewerbliche vs. privates Angebot. Haengt natuerlich auch von eurem Angebot ab.

Hallo erst einmal,
der 20-jährige kann jederzeit eine Firma gründen.
Diese kann sein:

  1. Einzelfirma (Gewerbeanmeldung erforderlich)
  2. KG Abkürzung für eine Kommanditgesellschaft
    hier gibt es die beiden Begriffe des Komplämentär und
    Kommanditisten. Die beiden sind Teil einer KG. Komplementär haftet
    für Schulden komplett.
    Kommanditisten nur im Rahmen Ihrer Einlage (Beteiligung)für die
    Schulden haftbar zu machen.
  3. GbR meherere Geschäftsfähige Personen tun sich für ein oder
    mehrerer Projekte zusammen. Hierzu am Ende mehr.
  4. OHG (offene Handelsgesellschaft)im Grunde, wie GbR nur mit einer
    Eintragung im Gewerbezentralregister.
  5. GmbH kann auch eine Person gründen.
  6. eingtragener Kaufmann e.K. ist eine Einzelfirma, die sich im
    Handelsregister eintragen lässt. (einer der wichtigsten Vorteile
    sind, dass man einen Fantasienamen für die Firma wählen kann)
  7. AG Aktiengesellschaft besteht aus einem Vorstand, Aufsichtsrat und
    einer weiteren Person.

Zu den erwähnten Gesellschaften gibt es auch mehrere Formen der Mischung, wie z.B. GmbH & Co. GmbH & Co KG, GmbH & Co. KGaA, OHG & Co., und und und…

Zur Geschäftsfähigkeit einer Person, was bei Ihrer Konstellation wichtig ist.

8-jähriger:
NICHT geschäftsfähig. sämtliche Verträge mit ihm als Person, OHNE Zustimmung seiner Eltern sind nichtig. Also nur das Papier wert, worauf es geschrieben ist. Der Vertrag ist auch MIT Zustimmung seiner Eltern nichtig. Er darf nur am Wert der Firma beteiligt sein. Hierzu einen Steuerberate oder Anwalt befragen.

15-jähriger:
BESCHRÄNKT geschäftsfähig, mit Zustimmung der Eltern. Idealer Weise schriftlich. Hierzu die Gesamtjahres-Arbeitszeiten beachten.

20- jähriger:
uneingeschränkt geschäftsfähig, wenn nicht ausdrücklich von Amtswegen verboten.

Soweit für das Erste.

Hoffe, ich konnte helfen.

Mein Rat an Sie.
Holen Sie sich eingehende Informationen ein, aber nicht verkomplizieren.
Man muss zwar ein paar Dinge beachten, aber so eine Wissenschaft ist es oft gar nicht.

Viel Glück und Erfolg bei Ihrem Vorhaben.
Franklin Merat