Gründung einer KG über Distanz möglich?

Hallo an alle!

Ich hoffe ihr könnt es mir ersparen wegen dieser einen Frage den „weiten“ Weg zur Handelskammer zu tätigen.

Also nehmen wir mal an, es soll eine KG gegründet werden. Der Komplementär ist wohnhaft im Norden Deutschland und der einzige Kommanditist wohnt allerdings im Süden.

Gibt es dennoch eine Möglichkeit das die KG mit Vollmacht, Gesellschaftsvertrag, Ausweiskopie etc. bei der IHK angemeldet werden kann, ohne dass der Kommanditist sich auf die Reise macht?

Ich danke euch jetzt schon für eure Tipps!

Viele Grüße

MidNight

Sie sollten selbst nach der Lösung suchen !
Hallo …

Beratungsziel einer jeden Gründungsberatung sollte es sein, dem Unternehmer die notwendigen Fertigkeiten zu vermitteln, solche Probleme zukünftig selbst zu lösen.

Wollen wir hoffen, dass keiner der anderen Leser Ihnen diese einmalige Chance des Lernens durch voreilige freiwillige Lösungshingaben verbaut.

Daher nur zwei kleine Hinweise:

  1. Ein Gewerbe wird beim Ordnungsamt angemeldet, nicht bei der IHK!
  2. über Google kann man hervorragend unter „Anmeldung KG“ suchen !

Viel Erfolg !

MfG
BEBOUB

Hallo …

Beratungsziel einer jeden Gründungsberatung sollte es sein,
dem Unternehmer die notwendigen Fertigkeiten zu vermitteln,
solche Probleme zukünftig selbst zu lösen.

Mein erster Lösungsansatz war das wer-weiss-was Forum, also immerhin ein erster Schritt, den ich mir als Lösung selbst ausgedacht habe! :wink:

Wollen wir hoffen, dass keiner der anderen Leser Ihnen diese
einmalige Chance des Lernens durch voreilige freiwillige
Lösungshingaben verbaut.

Ich möchte hoffen, dass sich doch einige User bereits erklären mir mit hilfreicheren Tipps entgegen zu kommen, denn sonst könnte man diese Forum ganz auflösen und einfach nur noch die Google-Suchmaschienen benutzen, wie der zweite Hinweis mir zu vermitteln versucht…

Daher nur zwei kleine Hinweise:

  1. Ein Gewerbe wird beim Ordnungsamt angemeldet, nicht bei der
    IHK!

Das stimmt nur zum Teil, denn in größeren Städten wie zum Beispiel Hamburg ist es Gang und Gebe, die Gewerbeanmeldung bei der Handelskammer durchzuführen. Da sprech ich sogar schon aus Erfahrung :smile:

  1. über Google kann man hervorragend unter „Anmeldung KG“
    suchen !

Viel Erfolg !

ebenso!

Es gibt doch sicher einige weitere User, die mir gerne auch hilfreiche Tipps liefern können…

Schöne Grüße an diejenigen!

MidNight

Hi,

Das stimmt nur zum Teil, denn in größeren Städten wie zum
Beispiel Hamburg ist es Gang und Gebe, die Gewerbeanmeldung
bei der Handelskammer durchzuführen. Da sprech ich sogar schon
aus Erfahrung :smile:

Es ändert dennoch nichts daran, daß das Ordnungsamt zuständig ist, keinesfalls die IHK. Wo die Büros dazu sind, ist eine andere Sache.

mfg Ulrich

Hi Ulrich,

Es ändert dennoch nichts daran, daß das Ordnungsamt zuständig
ist, keinesfalls die IHK. Wo die Büros dazu sind, ist eine
andere Sache.

mfg Ulrich

ich verstehe nicht ganz, warum nun ein anderes Thema aufgegriffen werden muss…

Es war nie meine Frage wo man ein Gewerbe anmeldet! Und deshalb finde ich es auch unnütz, dass ich in diesem Punkt belehrt werde! Vor allem, wenn ich bereits genannt habe, dass ich aus Erfahrung die IHK nenne, sollte das doch reichen.

Nur der Vollständigkeit halber und um meine Glaubwürdigkeit aufrecht zu erhalten, hier folgender Auszug aus www.HK24.de (Letzter Satz bezieht sich nicht auf die Räumlichkeiten!):

http://www.hk24.de/HK24/HK24/produktmarken/index.jsp…

So melden Sie Ihr Gewerbe an
Wenn Sie eine selbständige gewerbliche Tätigkeit aufnehmen wollen, müssen Sie dies zuvor dem zuständigen Verbraucherschutzamt anzeigen. Das gleiche gilt, wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit ändern oder Ihren Betrieb aufgeben wollen.
Ihr Gewerbe können Sie persönlich beim Verbraucherschutzamt anmelden oder die Gewerbeausübung schriftlich anzeigen. Sie können aber auch eine andere Person mit der Anmeldung beauftragen. Die von Ihnen mit der Gewerbeanmeldung beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und eine Fotokopie Ihres gültigen Personalausweises um die Anmeldung vornehmen zu können. Für die Gewerbeanmeldung müssen Sie zur Zeit eine Gebühr von 18,00 € entrichten. Hinzukommen können zusätzliche Gebühren für Genehmigungen, die zum Teil deutlich höher sein können. Grundsätzlich können Sie Ihr Gewerbe auch im Service-Center unserer Handelskammer anmelden.

So, ich denke damit ist nun alles gesagt. Denn auch meine Frage ist mit dem obigen Auszug
beantwortet.

Bitte versteht meine Verärgerung nicht falsch, aber in meinen Augen ist es ein Unding „Einfach den Senf dazu zu geben“… Ob Produktiv oder nicht, Hauptsache quantitativ!

In diesem Sinne trotzdem schöne Grüße

MidNight

Hi MidNight,

Bitte versteht meine Verärgerung nicht falsch, aber in meinen
Augen ist es ein Unding „Einfach den Senf dazu zu geben“… Ob
Produktiv oder nicht, Hauptsache quantitativ!

Das hier ist ein Diskussionsforum, keine dienstbeflissene Hotline. Von daher kannst du dir die Richtung der Antworten nicht aussuchen, solange sie halbwegs mit dem Thema zu tun haben.

Es geht hier auch nicht um irgendeine Glaubwürdigkeit, sondern nur darum, daß die IHK eine Anstalt des öffentlichen Rechtes ist und keine Befugnis hat, die Gewerbeerlaubnis zu erteilen. Das kann nur die entsprechende Behörde. Und die heißt meist Ordnungsamt.
Daß die aus Vernunftgründen in einem Service Center zusammenarbeiten, ist eine löbliche Einrichtung, ändert an meiner Anmerkung rein gar nichts.

Diese deine Aussage ist irreführend:

Das stimmt nur zum Teil, denn in größeren Städten wie zum Beispiel
Hamburg ist es Gang und Gebe, die Gewerbeanmeldung bei der Handelskammer durchzuführen.

Und die habe ich für die stillen Mitleser korrigiert. Mehr nicht.

Nochmal zu deiner Frage:
Frag doch einfach in Hamburg nach, ob das so geht, wie du es dir wünschst. Ihr habt doch sicher einen Notar, der die Eintragungen erledigt. Habt ihr den schon befragt?

mfg Ulrich

Das hier ist ein Diskussionsforum, keine dienstbeflissene
Hotline. Von daher kannst du dir die Richtung der Antworten
nicht aussuchen, solange sie halbwegs mit dem Thema zu tun
haben.

Das sehe ich natürlich auch so, deshalb habe ich meine Frage ja hier gestellt, in der Hoffnung, dass darüber diskutiert wird. Aber stattdessen ist die Diskussion völlig überflüssig ausgeufert. Schwamm drüber…

Nochmal zu deiner Frage:
Frag doch einfach in Hamburg nach, ob das so geht, wie du es
dir wünschst. Ihr habt doch sicher einen Notar, der die
Eintragungen erledigt. Habt ihr den schon befragt?

mfg Ulrich

Da die Gründung noch in zeitlicher Entfernung liegt, haben wir uns bisher noch mit keinem Notar in Verbindung gesetzt. Aber selbstverständlich werde ich sowohl Beratungsgespräche in Anspruch nehmen als auch mit einem Notar alles Relevante zur Gründung besprechen. Ich wollte es mir lediglich sparen, wegen einer lapidaren Frage bereits die Dienste dieser Einrichtungen zu beanspruchen.

Aber mir wurde glücklicherweise bereits durch den Auszug für meine weitere Planung geholfen…

Schönen Tag noch! :smile:

MidNight