Gründung einer Kindertagesstätte

Hallo

habe mal eine Frage. Ich würde gerne eine Kindertagestätte eröffnen und weiss aber nicht ob man dafür eine Pädagogin sein muss oder ob es reicht welche einzustellen. Ich weiss das man beim Amt ein Antrag auf Betriebserlaubnis stellen muss. Kennt sich jemand damit uas und kann mir auch eventuell ein paar tipps geben .
Danke

Hallo,

habe mal eine Frage. Ich würde gerne eine Kindertagestätte
eröffnen und weiss aber nicht ob man dafür eine Pädagogin sein
muss oder ob es reicht welche einzustellen. Ich weiss das man
beim Amt ein Antrag auf Betriebserlaubnis stellen muss. Kennt
sich jemand damit uas und kann mir auch eventuell ein paar
tipps geben .

Genehmigung ist Sache der Gemeinde. Aber Gründer kann ja auch eine juristische Person sein, also z.B. ein eingetragener Verein oder eine GmbH. Dann ist der Gründer bestimmt keine Pädagogin.

Nach meiner Erfahrung müssen auch die Mitarbeiter/innen nicht unbedingt eine deutsche Erzieher/innenausbildung haben. Aber das kannst Du nur bei der Gemeinde erfragen.

Cheers, Felix

Bitte nachfolgenden Text beachten:

Gründung einer Kindertagesstätte/eines Kindergartens
Für die Ausübung eines Gewerbes gilt in der Regel der Grundsatz der Gewerbefreiheit.
Um eine Kindertagesstätte gründen zu dürfen, reicht jedoch die übliche Gewerbeanmeldung nicht aus.
Wo Kinder und Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages regelmäßig in einer Einrichtung betreut werden, bedarf der Träger dieser Einrichtung eine Betriebserlaubnis durch das zuständige Landesjugendamt.
Die Betriebserlaubnis umfasst die Zahl der Plätze und die Gruppenstrukturen von Kindern und Personal.
Gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz wird die Erlaubnis nicht erteilt, wenn die Betreuung der Kinder durch geeignete Kräfte nicht gesichert oder in sonstiger Weise das Wohl der Kinder in der Einrichtung nicht gewährleistet ist.
Alle Kindertagesstätten unterliegen der Aufsicht durch den Staat. Dahinter steht der Grundgedanke, dass die Betreuungsgegebenheiten außerhalb der Familie dem Wohl des Kindes dienen müssen.
Die Aufsicht wird über die so genannten örtlichen Prüfungen
der Mitarbeiter des Landesjugendamtes vorgenommen.

Hallo,

wenn eine Person Tagesmutter ist (164 Std Ausbildung)
dann könnte man mit einer Kollegin eine Großtagespflegestelle eröffnen.

Die Auflagen sind wesentlich geringer als bei einer Kita und man darf trotzdem bis zu 9 Kinder betreuen.

Mal beim Jugendamt schlau machen. Die sagen auch, wo es finanzielle Hilfen gibt.

Gruß Jenny