Ich habe mehrere Fragen zum Stiftungsrecht.
Gibt es ein Mindestvermögen, mit dem eine Stiftung zu einem gemeinnützigen Zweck gegründet werden kann ? Welche Auflagen muß eine Einzelperson erfüllen, um z.B. etwas Geld in bestimmter Weise zu steuerabzugsfähig spenden zu können ? Ich meine nicht an eine bestehende Stiftung, sondern eine eigene (weil es z.B. keine bestehenden Stiftungen gibt, die die Absichten des Stifters, der Stifterin verfolgen)?
In einem Zeitungsartikel las ich über sehr alte und sehr kleine Stiftungen, deren Zweck heute immer noch erfüllt wird.
Z.B. hatte jemand im 19. Jahrhundert verfügt, einmal im Jahr „einer ehrbaren Jungfer“ (oder so ähnlich) ein Nachthemd zu stiften. Ich frage mich, wie die Verwaltung solcher Nachlässe vonstatten geht und wer heute dafür sorgt, daß die Mittel möglichst genau im Sinne des Erblassers aufgewendet werden.
Danke für Eure Antworten.