gründung einer lotterie? ;-)

hallo zusammen,

hier mal eine etwas blöde frage – möchte mich nur informieren weil ich keinen dunst habe.

jeder kennt sie doch – die lotterien, seis im schreibwarengeschäft beim lotto oder totto, oder auf dem volksfest den rotkreuz-losverkauf.

ist es den erlaubt selber so eine art lotterie anzumelden? es gibt ja zig-wettbüros fürs internet

ich dachte oder weis es irgendwo her, das lotterien staatlich sind, oder hat sich das geändert?

und wenn man so ein gewerbe selber anmelden möchte, darf man dann gewinne in form von geld ausschütten oder muss sich das nach rotkreuz-losverkauf-manier lediglich auf sachpreise beschränken?

wenn mir jemand informationen zu dem thema geben, oder eine gute quelle wo ich mich schlaumachen kann, bin ich ihm schonmal im vorraus sehr dankbar

vielen dank und schönes wochenende

beste grüße

rasta

hallo,

hab leider auch keine Ahnung, aber es gibt ja etliche deutsche inernet „Lotto- ähnliche“ Dinger. Wie z.b. bei web.de den millionenklick o.ä.
Darum denke ich es ist bestimmt erlaubt, aber mit ein paar eischränkungen.

MfG Sascha

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Hallo Rasta,

jeder kennt sie doch – die lotterien, seis im
schreibwarengeschäft beim lotto oder totto,

staatlich-staatlich

oder auf dem
volksfest den rotkreuz-losverkauf.

verein/gemeinnützig

ist es den erlaubt selber so eine art lotterie anzumelden? es
gibt ja zig-wettbüros fürs internet

ohne Ausnahme keine Regel.
vgl. hierzu
Allgemeine Erlaubnis

des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 15.10.1997, AZ: 14-1114.3

für öffentliche Lotterien und Ausspielungen*

-Auszug-

I.

Aufgrund des § 8 des Gesetzes über Lotterien und Ausspielungen (Lotteriegesetz - LoG) vom 4. Mai 1982 (GBl. S. 139) wird Organisationen auf Gemeinde-, Stadtkreis- oder Landkreisebene (örtliche Ebene), insbesondere

Organisationen der freien Wohlfahrtspflege

Organisationen der Jugendhilfe und Jugendpflege,

Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften,

Organisationen von politischen Parteien,

gewerkschaftlichen Organisationen,

Sportvereinen,

Feuerwehren,

sonstigen rechtsfähigen Vereinen **

Stiftungen,

juristischen Personen des öffentlichen Rechts,

die allgemeine Erlaubnis für Veranstaltungen von öffentlichen Lotterien und Ausspielungen auf ihrer örtlichen Ebene im Rahmen ihres festgelegten oder üblichen räumlichen Wirkungskreises erteilt,

die sich nicht über das Gebiet eines Stadt- oder Landkreises hinaus erstrecken,

deren Spielplan einen Reinertrag von mindestens einem Drittel und eine Gewinnsumme von einem Viertel des Spielkapitals vorsieht,

bei denen der Gesamtpreis der Lose den Wert von DM 30.000,- nicht übersteigt und

bei denen der Losverkauf die Dauer von drei Wochen nicht überschreitet.

ich dachte oder weis es irgendwo her, das lotterien staatlich
sind, oder hat sich das geändert?

und wenn man so ein gewerbe selber anmelden möchte, darf man
dann gewinne in form von geld ausschütten oder muss sich das
nach rotkreuz-losverkauf-manier lediglich auf sachpreise
beschränken?

wenn mir jemand informationen zu dem thema geben, oder eine
gute quelle wo ich mich schlaumachen kann, bin ich ihm
schonmal im vorraus sehr dankbar

vielen dank und schönes wochenende

beste grüße

rasta

Ohne Genehmigung, z.B. für RASTA-LOTTO, als Unternehmen, darfst du net.
Gehnehmigung dafür bekommst du auch net.
Gruß
der Alex

hallo,

hab leider auch keine Ahnung, aber es gibt ja etliche deutsche
inernet „Lotto- ähnliche“ Dinger. Wie z.b. bei web.de den
millionenklick o.ä.
Darum denke ich es ist bestimmt erlaubt, aber mit ein paar
eischränkungen.

MfG Sascha

Hi Sascha hier irrst du, denn es handelt sich hier nicht um Lotterien oder eigene Lotto-Veranstaltungen, sondern lediglich um Tippgemeinschaften, die sich privatrechtlich an den staatlichen Lotterien spielend beteiligen.

gruss
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