Hallo Rasta,
jeder kennt sie doch – die lotterien, seis im
schreibwarengeschäft beim lotto oder totto,
staatlich-staatlich
oder auf dem
volksfest den rotkreuz-losverkauf.
verein/gemeinnützig
ist es den erlaubt selber so eine art lotterie anzumelden? es
gibt ja zig-wettbüros fürs internet
ohne Ausnahme keine Regel.
vgl. hierzu
Allgemeine Erlaubnis
des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 15.10.1997, AZ: 14-1114.3
für öffentliche Lotterien und Ausspielungen*
-Auszug-
I.
Aufgrund des § 8 des Gesetzes über Lotterien und Ausspielungen (Lotteriegesetz - LoG) vom 4. Mai 1982 (GBl. S. 139) wird Organisationen auf Gemeinde-, Stadtkreis- oder Landkreisebene (örtliche Ebene), insbesondere
Organisationen der freien Wohlfahrtspflege
Organisationen der Jugendhilfe und Jugendpflege,
Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften,
Organisationen von politischen Parteien,
gewerkschaftlichen Organisationen,
Sportvereinen,
Feuerwehren,
sonstigen rechtsfähigen Vereinen **
Stiftungen,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts,
die allgemeine Erlaubnis für Veranstaltungen von öffentlichen Lotterien und Ausspielungen auf ihrer örtlichen Ebene im Rahmen ihres festgelegten oder üblichen räumlichen Wirkungskreises erteilt,
die sich nicht über das Gebiet eines Stadt- oder Landkreises hinaus erstrecken,
deren Spielplan einen Reinertrag von mindestens einem Drittel und eine Gewinnsumme von einem Viertel des Spielkapitals vorsieht,
bei denen der Gesamtpreis der Lose den Wert von DM 30.000,- nicht übersteigt und
bei denen der Losverkauf die Dauer von drei Wochen nicht überschreitet.
ich dachte oder weis es irgendwo her, das lotterien staatlich
sind, oder hat sich das geändert?
und wenn man so ein gewerbe selber anmelden möchte, darf man
dann gewinne in form von geld ausschütten oder muss sich das
nach rotkreuz-losverkauf-manier lediglich auf sachpreise
beschränken?
wenn mir jemand informationen zu dem thema geben, oder eine
gute quelle wo ich mich schlaumachen kann, bin ich ihm
schonmal im vorraus sehr dankbar
vielen dank und schönes wochenende
beste grüße
rasta
Ohne Genehmigung, z.B. für RASTA-LOTTO, als Unternehmen, darfst du net.
Gehnehmigung dafür bekommst du auch net.
Gruß
der Alex