private Personen können durch einen Vertrag eine Gesellschaft gründen. Könnte der Staat eine öffentliche Körperschaft (z.B. Universität, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer)auch mittels eines Vertrages gründen, oder ist dabei immer ein Gesetz notwendig und wenn ja, warum? Bisweilen verleiht der Staat doch den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts aber auch Organisationen, die nicht staatliche Aufgaben erledigen, sondern Teil der Gesellschaft sind. Das wäre doch wieder ein Beispiel einer Köperschaft, die durch Vertrag und nicht durch Gesetz entstanden ist, obwohl sie den Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft hat?
private Personen können durch einen Vertrag eine Gesellschaft
gründen. Könnte der Staat eine öffentliche Körperschaft (z.B.
Universität, Industrie- und Handelskammer,
Handwerkskammer)auch mittels eines Vertrages gründen, oder ist
dabei immer ein Gesetz notwendig und wenn ja, warum?
staatliches Handeln kann nur auf Basis eines Gesetzes erfolgen (in Deutschland: Art. 20 Abs. 3 GG). Die Errichtung einer Gesellschaft ist ein staatliches Handeln, so daß eine gesetzliche Grundlage erforderlich ist. In den allermeisten Fällen ist dies ein Landes- oder Bundesgesetz, es gibt aber auch „Generalklauseln“, so z.B. § 114a Gemeindeordnung NRW.
Bisweilen
verleiht der Staat doch den Status einer Körperschaft des
öffentlichen Rechts aber auch Organisationen, die nicht
staatliche Aufgaben erledigen, sondern Teil der Gesellschaft
sind. Das wäre doch wieder ein Beispiel einer Köperschaft, die
durch Vertrag und nicht durch Gesetz entstanden ist, obwohl
sie den Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft hat?
Mir ist nicht ganz klar, was Du meinst. Könntest Du dafür ein Beispiel nennen?
Das wäre doch wieder ein Beispiel einer Köperschaft, die
durch Vertrag und nicht durch Gesetz entstanden ist, obwohl
sie den Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft hat?
Mir ist nicht ganz klar, was Du meinst. Könntest Du dafür ein
Beispiel nennen?
Wenn ich in ungefähr 20 Jahren meinen Beruf an den Nagel hänge, brauche ich eine Beschäftigung. Ich schwanke noch, ob ich dann Medizin studiere oder mich mal einen Abend hinsetze, eine Religion erfinde und eine Glaubensgemeinschaft gründe. Das wäre dann eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. Bis dahin werde ich recherchiert haben, wie ich den Fiskus dazu bringe, zur Verbreitung meiner Religion und zur Ausbildung des Nachwuchses an Universitäten Studiengänge einzurichten - so ähnlich, wie es für die Konkurrenz mit Theologie geschieht.
staatliches Handeln kann nur auf Basis eines Gesetzes erfolgen
(in Deutschland: Art. 20 Abs. 3 GG). Die Errichtung einer
Gesellschaft ist ein staatliches Handeln, so daß eine
gesetzliche Grundlage erforderlich ist. In den allermeisten
Fällen ist dies ein Landes- oder Bundesgesetz, es gibt aber
auch „Generalklauseln“, so z.B. § 114a Gemeindeordnung NRW.
Danke Christian,
aber der Staat kann doch auch mit Verwaltungsverträge handeln?
aber der Staat kann doch auch mit Verwaltungsverträge handeln?
Nein, nicht immer. Ich weiß jetzt nicht genau, wie es in diesem Bereich ist, aber der Staat kann sich nicht der Vertragsform bedienen, wo es ihm passt.
Das liegt ganz einfach daran, dass die Voraussetzungen und Inhalte staatlichen Handelns vom Gesetzgeber entschieden werden. Hierauf kann sowohl der Begünstige einer Verwaltungshandlung als auch jeder Dritte vertrauen. Demnach ist der Staat nur eingeschränkt in der Lage, Verträge zu schließen über Materien, die an sich gesetzlich vorgegeben sind. Denn ein Aushandeln des Inhalts staatlicher Handlungen obliegt an sich dem Gesetzgeber und nicht der Exekutive.
Mir ist nicht ganz klar, was Du meinst. Könntest Du dafür ein
Beispiel nennen?
Wenn ich in ungefähr 20 Jahren meinen Beruf an den Nagel
hänge, brauche ich eine Beschäftigung. Ich schwanke noch, ob
ich dann Medizin studiere oder mich mal einen Abend hinsetze,
eine Religion erfinde und eine Glaubensgemeinschaft gründe.
Das wäre dann eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.
Bis
dahin werde ich recherchiert haben, wie ich den Fiskus dazu
bringe, zur Verbreitung meiner Religion und zur Ausbildung des
Nachwuchses an Universitäten Studiengänge einzurichten - so
ähnlich, wie es für die Konkurrenz mit Theologie geschieht.
Hm, da müßte man mal recherchieren, wie sich die Lehrstühle eigentlich finanzieren.
Danke! Die Glaubensgemeinschaft hat 300 Mitglieder. Das zu erreichen und zu toppen, halte ich mit geeigneten religiösen Inhalten für eine leichte Marketingübung. Den auf Dauer angelegten Bestand der Religionsgemeinschaft glaubhaft zu machen, ist eine Frage geschickter Darstellung. Solche Aufgaben liegen mir.
…so ähnlich, wie es für die Konkurrenz mit Theologie geschieht.
Hm, da müßte man mal recherchieren, wie sich die Lehrstühle
eigentlich finanzieren.
Im öffentlichen Recht ist immer der Staat mit seiner Hoheitsgewalt beteiligt. Eine öffentlich-rechtliche Körperschaft setzt daher einen hoheitlichen Akt voraus, sonst ist sie nicht öffentlich-rechtlich.
Gründet der Staat eine Gesellschaft durch Vertrag, wird er als juristische Person des Privatrechts tätig. Eine solche Körperschaft ist eine privatrechtliche Körperschaft.
Das wird politisch übrigens vielfach als Trick benutzt: ein öffentlich-rechtliches Unternehmen wird zu einer privatrechtlichen GmbH oder so, bei der der Staat einziger Gesellschafter ist. Das ganze wird dann als Privatisierung dargestellt, obwohl es nur rein rechtlich, nicht aber wirtschaftlich eine Privatisierung ist. (Das heißt jetzt nicht, dass eine solche Vorgangsweise grundsätzlich verwerflich oder falsch wäre, manchmal braucht es mE den Staat in der Wirtschaft, aber es ist halt oft ein politischer Etikettenschwindel dahinter, um die Sache besser zu verkaufen)
Danke! Die Glaubensgemeinschaft hat 300 Mitglieder. Das zu
erreichen und zu toppen, halte ich mit geeigneten religiösen
Inhalten für eine leichte Marketingübung.
Du würdest vermutlich eher daran scheitern:
„Zudem besteht die Niederländisch-Reformierte Gemeinde zu Wuppertal bereits seit mehr als 150 Jahren.“
Du solltest Dein Vorhaben also schon deutlich vor dem Ruhestand angehen. Und spätestens, wenn Du dann gut 5 Mio. Anhänger hast, wird sicherlich darüber nachgedacht, Dir auch einen Lehrstuhl zu finanzieren…
Wir haben sicher so eine Mio Muselmänner hier…gleichwohl hat
man ihrer Glaubensgemienschaft hier noch nicht den status
einer ö-r K anerkannt…
Stimmt, man geht so von 3-4 Mio Muslimen aus.
Dass liegt daran, dass sich die Muslime
schlecht organisieren. Der Islam ist eine Religion ohne Kirche,
der „deutsche Islam“ weitaus zersplitterter und heterogener
als gemeinhin angenommen wird.
Der (pr-mäßig geschickt) so genannte „Zentralrat der Muslime“ vertritt, z.B. maximal 10 % der Muslime, ist eigentlich
nur ein Dachverband verschiedener kleinerer Verbände.
Es laufen zur Zeit mehrere Gerichtsverfahren dazu - ist nur eine Frage der Zeit bis es eine muslimische KdöR gibt.