Hallo!
Mehrere Freiberufler, mit ihren Ingenieurbüros in verschiedenen Orten Deutschlands ansässig, möchten gemeinsam ein Entwicklungsvorhaben realisieren. Die Ingenieure verschiedener Gebiete leisten dazu ihren Beitrag jeweils auf ihrem Fachgebiet. Das Vorhaben soll aus öffentlichen F&E-Fördermitteln unterstützt werden. Nach einer Vorbereitungs- und Projektierungsphase dauert die Entwicklung etwa 2 Jahre. Dabei entstehen Kosten im 6stelligen Bereich, die z. T. von den Beteiligten aufgebracht werden und zum anderen Teil aus Fördermitteln stammen. Für das Vorhaben wird ein rechtlicher Rahmen gebraucht, der die bestehenden Ingenieurbüros unangetastet läßt, eine kaufmännisch transparente Abwicklung des Vorhabens und gemeinsames Auftreten für die Beantragung öffentlicher Mittel sowie für die spätere Verwertung der Entwicklung ermöglicht.
Es soll ein Vertrag entworfen werden, der die Pflichten und Rechte der Beteiligten und Regeln über Berichts- und Offenlegungspflichten untereinander festlegt sowie die Vorgehensweise bei Ausscheiden eines Beteiligten und im Streitfall bestimmt. Im wesentlichen sollen die gesetzlichen Vorschriften für eine OHG gemäß § 105 - 160 HGB gelten. Außerdem sollen Vorstellungen über die Verwertung der Entwicklung fixiert werden.
Aber nun die erschrockenen Fragen:
Ist für das Vorhaben die Gründung einer OHG überhaupt möglich? Immerhin ist eine OHG ein Handelsgeschäft, mithin ein Gewerbebetrieb. Ein Gewerbebetrieb muß der Gewinnerzielung dienen. Gewinnerzielung ist tatsächlich das Ziel, aber erst in Jahren. Zudem wird die OHG zwar nicht zwingend, aber möglicherweise liquidiert, nachdem der Gewinn realisiert wurde, weil dann das einzige Ziel erreicht ist.
Spielt das FA mit, wenn über 2 Jahre, realistischerweise inklusive Projektierung und späterer Verwertung der Ergebnisse eher 3 Jahre keinerlei Umsätze und nur Vorsteuererstattungen anfallen?
Gibt es irgendwelche Fußangeln oder eine geeignetere Rechtsform für das Vorhaben?
Gruß
Wolfgang
