Sehr geehrte Damen und Herren,
welche Erfordernisse und Voraussetzungen müssen gegeben sein, um einen eingetragenen Verein (e.V.) zu gründen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
welche Erfordernisse und Voraussetzungen müssen gegeben sein, um einen eingetragenen Verein (e.V.) zu gründen?
Erforderlich für die Gründung eines Vereins ist in jeden Fall eine Mindestanzahl von sieben Mitgliedern. Der Verein muss für eine gewisse Dauer und zu einem gewissen Zweck gegründet werden. Sein Fortbestehen darf nicht vom Wechsel der Mitglieder abhängig sein. Für die Vertretung des Vereins muss ein Vorstand gewählt werden.
Gründet man einen Verein, so muss dieser in das Vereinsregister eingetragen werden. Hierfür muss ein Name festgelegt werden, der auf jeden Fall den Zusatz „e. V.“ enthalten muss. Wichtig ist auch die Formulierung einer Vereinssatzung, außerdem muss eine Gründerversammlung, mit mindestens sieben Teilnehmern, durchgeführt werden. Diese muss protokolliert werden. Die Vereinssatzung muss den Vereinsnamen und -sitz, die Regelung zur Eintragung des Vereins, den Vereinszweck, den Ein- und Austritt von Mitgliedern, die Mitgliedsbeiträge, die Protokollierung, die Bildung des Vorstandes sowie Zeit und Ort der Mitgliederversammlung enthalten.
Durch die Eintragung in das Vereinsregister erlangt der Verein die Rechtsfähigkeit, d. h. dass er zu einer eigenen juristischen Person wird und eigene Rechte und Pflichten besitzt und Fördermittel beantragen kann. Dabei ist es dem Verein möglich, ein eigenes Vermögen zu bilden. Die Mitglieder haften nicht für Vereinsschulden, diese werden aus dem Vereinsvermögen bestritten. Der Verein kann auch im eigenen Namen klagen und verklagt werden.
Die Gründung eines Vereins ist nicht kostenpflichtig. So werden eine Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung, eine Registergebühr für die Eintragung beim Amtsgericht und für die Bekanntmachung der Eintragung fällig. Diese Kosten liegen insgesamt zwischen 75 und 120 Euro.
Nicht zu vergessen ist, dass der Verein steuerpflichtig wird, sobald er wirtschaftliche Ziele verfolgt. Zudem ist eine Buchhaltung notwendig, um Rechenschaft gegenüber dem Finanzamt und der Mitgliederversammlung ablegen zu können.
Vor der Gründung eines Vereins empfiehlt es sich, dass man sich ausführlich mit diesem Thema beschäftigt, zum Beispiel indem man entsprechende Lektüre liest oder sorgfältig im Internet recherchiert. Auch das direkte Nachfragen beim örtlichen Vereinsregister kann hilfreich sein und offene Fragen im Vorfeld klären. Hat man sich die notwendigen Informationen eingeholt und verinnerlicht, so steht einer erfolgreichen Gründung eines eigenen Vereins nichts mehr im Wege.
Es gibt ja meines Wissens auch Amtsgerichte, die die Eintragungsgebühren von i.d.R. 52 EUR erlassen. Somit wären die Kosten ja noch erheblich geringer.
Muss für die Gründung eines Vereins Geschäftsfähigkeit oder eingeschränkte Geschäftsfähigkeit gegeben sein? Und wie sieht es aus, wenn der Zweck des Vereins von einem Minderjährigen konzipiert und durgeführt wurde und werden wird? Bzw. könnte ein Minderjähriger im Vorstand sitzen (evtl. zusammen mit einem Erziehungsberechtigten)?
Hallo!
Erforderlich für die Gründung eines Vereins ist in jeden Fall
eine Mindestanzahl von sieben Mitgliedern.
Hättest du geschrieben, „eines EINGETRAGENEN Vereins“, wäre das richtig. Das hast du ja wahrscheinlich auch gemeint. Für die Gründung eines nicht eingetragenen Vereins genügen nämlich zwei Mitglieder.
Gründet man einen Verein, so muss dieser in das
Vereinsregister eingetragen werden.
Hier ebenso. Ein EINGETRAGENER Verein muss natürlich eingetragen werden, sonst ist es ja kein eingetragener Verein. Aber nicht jeder Verein muss eingetragen werden, das ist nicht Pflicht.
Grüße
Andreas