Gründung eines Friseursalons

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe zum 01.03.2011 ein Gewerbe angemeldet. Ich bin hauptberuflich angestellt und möchte dies auch bleiben. Somit habe ich auf dem Gewerbeschein angekreuzt, dass das Gewerbe als Nebentätigkeit betrieben wird. Ich habe einen Friseursalon gekauft, welchen ich seitdem mit 2 Angestellten betreibe (1 Vollzeit, 1 Teilzeit).Meine Frage bezieht sich nun auf die Buchführung. Kann ich denn ein Kleingewerbe anmelden. Einen Jahresumsatz von 17500 Euro werde ich sicher übersteigen, aber vielleicht weil es Nebengewereb ist. Ich habe jetzt eine einfache Einnahmen / Überschuss Rechnung erstellt und würde diese sonst so als Ust-Voranmeldung ans Finanzamt senden. Ich bin nicht im Handelsregister eingetragen. Weiter möchte ich die bestehende elektronische Registirerkasse abschaffen und wieder auf normale Rechnungsblöcke umsteigen. Was genau muss ich beachten und aufführen, um im Falle einer Betriebsprüfung keine Probleme zu erhalten?! Wir haben keine EC Zahlung, ausschließlich Barzahlung. Muss ich dies irgendwie zusätzlich belegen? Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen, da ich gern eine lückenlose Buchführung machen möchte, jedoch weder zuviel Geld noch Zeit investieren möchte, aufgrund von Fehlmeldungen.

Vielen Dank vorab.

MfG

Andreas Hermann

Hallo,

ich bin kein Steuerberater und muss aufpassen, ab wann hier eine Beratung in Steuersachen erfolgt - die ich nicht kann und nicht darf.
Diese Fragen sind jedoch auch durch eigene Recherche zu klären, also daher eher keine Beratung…:
Die „Kleinunternehmer-Regelung“ kann sicher nicht funktionieren, denn natürlich wird der Jahresumsatz über 17.500 Euro liegen.
Was trotzdem gemacht werden kann, ist die Einnahmen-/Überschuss-Rechnung, also keine „doppelte Buchführung“, weil der Umsatz unter 500.000 Euro und das Betriebsergebnis (vermutlich) unter 50.000 Euro liegt.
Natürlich muss trotzdem jeden Monat eine „Umsatzsteuer-Voranmeldung“ gemacht werden - das ist superwichtig, weil das sonst blitzschnell zu einem Riesenärger mit dem Finanzamt führt.
Ich denke, hier ist die Zusammenarbeit mit einem Steuerbüro sinnvoll und notwendig. In einem Gespräch mit einem (oder mit mehreren) Steuerberatern sollte auch geklärt werden, ob die gewünschten Rechnungsblöcke akzeptiert werden.

Wenn eine elektronische Kasse schon da ist, warum soll die abgeschafft werden? Dort wird vermutlich auch eine Funktion enthalten sein, mit der die Aktivitäten der beiden Mitarbeiter (die ansonsten den ganzen Tag völlig ohne Kontrolle sind) etwas transparent gemacht werden können… Das hat natürlich nichts mit dem Steuerthema zu tun, scheint mir aber sehr sinnvoll zu sein.

Viel Erfolg

Joachim Brueser
Unternehmensberater CMC/BDU

Hallo Andreas,

das sind mehrere schwere Fragen auf einmal. 1. Ist es wichtig, welches Bundesland für Sie zuständig ist, es gibt Handwerkerrollen, Gewerkschaften etc., die ihre eigenen Regeln haben, bitte bei der IHK erkundigen. 2. Kleingewerbe: Sie können im 1. Jahr eine einfache einnahme/übersch. Rechnung machen und so Ihre Vorsteuer abführen/erhalten. Warum wollen Sie die Registrierkasse abschaffen? In der heutigen Zeit kommen Sie da nicht drum herum (bitte erfragen) eine EC-Cash-System kostet Geld aber wird immer beliebter, sollten Sie auch einführen. Im moment führen Sie die Ust monatlich ab, falls im 2. Jahr die Umsätze gleich bleiben, erhalten Sie vom FA die Aufforderung ihre Steuern jährlich zu machen. Um alle Fehler zu vermeiden, rate ich Ihnen, sich ein Buchhaltungsbüro zu nehmen, Kosten ca. 30/Monat.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
UA

Hallo Andreas,

aufgrund der Gewerbeanmeldung, bekommen Sie vom Finanzamt einen Fragebogen zugeschickt. Dort haben Sie die Wahl, Ihr Unternehmen als Kleinunternehmen oder (sozusagen) als Normalunternehmen zu führen. Ich habe jetzt nicht im Kopf, an welcher Position im Fragebogen, diese Tatsache geklärt wird. Sie haben ein eingeschränktes Geschäftsjahr und außerdem können Sie Ihren Umsatz der Zukunft nicht wissen. Insofern können Sie die Option des Kleinunternehmers durchaus wählen. Allerdings: Sie dürfen dann keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen (oder zum Beispiel aus der Ablöse) geltend machen. Unter dem Strich bleibt Ihnen aber über die kommenden Jahre sicherlich ein Steuervorteil.

Warum schaffen Sie die Registrierkasse ab? Dafür gibt es eigentlich nur einen Grund, nämlich den Umsatz zu manipulieren. Wollen Sie auf der rechtssicheren Seite bleiben, behalten Sie die Registrierkasse. Alles andere ist schon der Einstieg in die Umsatzunterschlagung und da möchte ich Ihnen keinen Rat geben. In der Gastronomie ist der Einsatz einer Registrierkasse Pflicht, ohne Kasse gibt es mächtigen Ärger. Ob eine elektronische Kasse im Friseurhandwerk Pflicht ist, sollten Sie bei Ihrer Innung oder bei der IHK erfragen. Im Zweifel beim Finanzamt.

Ich hoffe, meine Zeilen helfen Ihnen ein Stück weiter.

Ansonsten noch einmal nachfragen.

Viel Erfolg mit Ihrem Unternehmen!

Gruß aus München, Thomas

Hallo Andreas,

ich kann dir schon mal Folgendes sagen:

  1. Über 17500 gilt die Kleinunternehmerregelung nicht.
    Egal ob Haupt odr Nebentätigkeit.
    2.Bei Angestellten muss du eine richtige Buchführung machen(inkl. Lohnbuchhaltung)
  2. Du solltest einen Meistertitel vorweisen können.
    Eintragung bei die Handwerkskammer.
  3. Ob Registrierkasse oder Quittungsblock, die muss deine Einnahmen nur lückenlos belegen.
  4. Mein Rat:Setze dich mit einem Steuerberater zusammen.

Gruß
Martin

Hallo Andreas,
die Fragen von Dir sind steuerlich so wichtig, dass ich Dir dringend empfehle eineN SteuerberaterIn anzusprechen. Die Buchhaltung kannst Du so einfach wie möglich gestalten, deshalb suche Jemand, der Verständnis für Deine Situation hat und nicht mit Dir Geld verdienen will und Dich mit einer teuren Dienstleistung beglückt, bloss weil sie in seine Steuerberatungssystematik rein passt. Du kommt dann nicht drum herum, einfache Buchungstätigkeiten zu lernen und immer wieder anzuwenden, Du sparst aber damit viel Geld.

Viel Erfolg
Udo

Hallo Herr Hermann,

als Berater ist es uns nicht gestattet steuerliche oder rechtliche Beratung durchzuführen. Ich empfehle dringend ein Gespräch mit einem steuerberater um Fehler für die Zukunft zu vermeiden.

Hallo Herr Hermann,

vorab möchte ich sagen, dass ich keine Rechtsberatung übernehme und auch eine Steuerberatung führe ich nicht durch. Diese beiden Felder überlasse ich lieber den zuständigen und ausgebildeten Fachberatern.

Ihre Frage zielt in zwei Richtungen. Zum Einen geht es um das Kleingewerbe. Diese Regelung wurde einmal eingeführt um den Start und den Betrieb von sehr kleinen Unternehmen zu fördern. Diese waren dann in der Lage um ca. 16% billiger anzubieten, weil ja die Mehrwertsteuer (Aufschlag 19% = Abzug ca. 16%) nicht aufgeschlagen werden muss. Die einzige Grenze, die ich kenne ist die Umsatzgrenze von z.Zt. 17.500,- €. Wenn diese überschritten ist, endet die Befreiung zur Erhebung der Mehrwertsteuer. Andere Ausschlüsse kenne ich nicht.

Dann geht es in Ihrer Frage um die Buchhaltung und die Fragestellung, wie die Buchhaltung richtig gemacht wird. So weit ich weiß, gibt es vom Finanzamt die Vorgabe die Betriebsprüfung auch elektronisch zu ermöglichen. Das heißt, dass irgendwann(rechtzeitig) die Daten auch in elektronischer Form vorliegen müssen. Ich kann den nostalgischen Ansatz verstehen. Eine Kasse mit Kurbel und der Schreibblock wirken sicher sehr viel anheimelnder und auf den Kunden damit besser als eine neue Kasse. Allerdings erlauben neue Computerkassen auch wesentlich mehr in Hinblick auf Controlling und Optimierung als die alten Schreibblöcke und ich könnte mir vorstellen, dass eine Betriebsprüfung einfacher verläuft, wenn nicht schon die ersten Eindrücke den Prüfer „verwirren“. Letztlich wird das Finanzamt eine Abweichung von der Norm sowieso mitprüfen und Ihre Zahlen mit denen der anderen Friseure vergleichen. Wenn Sie dort nun, aus welchem Grund auch immer, abweichen, können Sie mit einer Computerkasse besser belegen, dass alles korrekt gelaufen ist. Ein wesentlich schwerwiegender Grund für ein straffes Controlling ist Ihre Angestelltentätigkeit. Wenn Sie Ihre Angestellten nicht kontrollieren, können Sie auch nicht regulierend eingreifen. Bei fehlender Dokumentation kommt, selbst wenn Sie den Angestellten rundum vertrauen, bei durch Sie auszugleichenden Verlusten mindestens eine schlechte Stimmung auf. Vorwürfe sind dann leicht gemacht und eine Eskalation kaum zu verhindern. Eine Computerkasse mit Terminverwaltung hilft hier vielen Missverständnissen vorzubeugen. Und außerdem lassen sich heutzutage ohne viel Geld auch Computer in nostalgische Formen verpacken. Bei einer Computerkasse erübrigt sich dann auch meist die Fragestellung nach der Buchführung, weil die Daten direkt und elektronisch zum Steuerberater gesendet werden können. Es gibt aber auch Programme, die dann schon die entsprechenden Abschlüsse vorbereitet.

Wenn Sie weitergehende Fragen haben, schauen Sie doch einmal auf der Website http://www.quart-consult.de . Dort finden Sie Erklärungen zu einigen Stichworten und auch entsprechende vertiefende Literaturtipps.

Und nicht vergessen: Was man in der Planungsphase schon verbessern kann, kostet hinterher weniger Geld.

Viele Grüße und viel Erfolg
Gründer-Coach
Ralf Trosien.

Hallo Andreas,

hauptangestellt kannst Du bleiben. Nebentätigkeit geht in Ordnung, solange Du weniger verdienst als in Deiner Haupttätigkeit (auch relevant für Sozialversicherung)

Kleingewerbe ist umsatzabhängig, also nicht automatisch begründet weil Nebentätigkeit. Tatsache aber ist, dass die meisten Nebentätigkeiten Kleingewerbe sind, aber eben nicht zwingend.

E/A-Überschussrechnung ist okay, Du bist ja nicht im Handelregister eingetragen, dann wäre das etwas anderes.

Registrierkasse abschaffen und auf manuelle Einkommenserfassung abweichen halte ich für bedenklich. Empfehle hier in diesem Fall und dann gleichzeitig für das Vorbenannte ein Gespräch mit dem Steuerberater oder eine mündliche Anfrage bei deinem infrage kommenden Finanzamt.

Ansonsten Buchtipp: Existenzgründung - Fakten & Grundsätzliches - 3. Auflage - ISBN 978-3-938684-18-4 Buch anschauen oder als E-Book 978-3-938684-21-4
Einzelheiten hierzu kannst Du über das Inhaltsverzeichnis schon vorab in Erfahrung bringen: www.uvis-verlag.de/uv5100.htm

MfG Jürgen Arnold BDU/CMC

Guten Tag,
ich biete an, dass wir telefonieren, denn die Materie ist komplex und sicher am telefon schneller zu bearbeiten (069 3003 6854). Trotzdem hier schon ein paar Details:

  1. Kleingewerbe ist immer schlecht, weil wirtschaftlicher Verlust.
  2. Eine ordnungsgemäße Buchführung brauchen Sie sowieso, egal wie groß Sie sind.
  3. Registrierkasse: Hängt davon ab, wieviel Sie selbst machen, wie viele Fehler sonst passieren können, und wie Sie revisionssichere Belege erstellen können.
  4. Barzahlung: Am besten mit Registrierkasse, weil sonst ohen Not Betriebsprüfungen provoziert werden.

Beste Grüße
Hans Janotta
janotta.LEADERSHIP

www.Geldverdienen-sogehts.de

Sehr geehrter Herr Hermann,

in erster Linie geht es jetzt bei Ihnen darum die steuerlichen Themen richtig aufzusatteln, damit Ihnen hier keine bösen Fallstricke im Wege liegen. Ich rate Ihnen die aktuelle Lage des Unternehmens, aber auch ihr persönliche und familiäre Situation mit einem Steuerberater zu besprechen, welcher sich speziell mit dieser Branche auskennt. Hier sollten Sie gemeinsam ein Konzept für die nächsten Jahre entwickeln, welches Ihnen eine Richtschnur für Ihr Handeln gibt. Kompetente Beratung in allen Dingen bekommen Sie hier über die zuständige Innung und die HWK.

Mit freundlichen Grüßen,
Alexandra Gerhardt-Botzian

Hallo Herr Hermann,

  1. Eine Einnahmen-Überschussrechnung dürfen Sie grundsätzlich machen bis zu einem Gewinn von 30.000 € (Umsatz > 350.000 €).
  2. Wenn Sie mit dem Jahresumsatz über 17.500€ liegen, können Sie die Kleinunternehmer-Regelung
    im Umsatzsteuerrecht nicht wählen. D.h. Sie müssen die Umsatzsteuer in Ihren Umsätzen ausweisen, müssen also auch Umsatzsteuer-Voranmeldungen machen.
    Am einfachsten ist es, wenn sie kein Buchführungsprogramm haben, eben mal aus den Eingangsrechnungen + Quittungen die Vorsteuer Summieren, und dann ebenso die Umsätze und Umsatzsteuer aus Ihren Umsätzen. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung müssen Sie z.B. über das Elster-Online - Portal zu den, vom Finanzamt festgelegten Terminen (monatl., quartalsweise) melden.

Wieso wollen Sie die Registrierkasse abschaffen? Die erleichtert Ihnen doch die Arbeit. Dort haben Sie die Umsätze und USt doch auf Knopfdruck. So müssen Sie den Quittungsblock aufsummieren. In Punkto Kassenführung ist das Finanzamt durchaus kritisch…

Wie machen Sie die Lohnabrechnung? Dazu brauchen Sie Hilfe, also Externe oder ein eigenes Lohnabrechnungsprogramm und entsprechende Kenntnisse.
Da besteht gegenüber den Mitarbeitern eine gewisse Verantwortung.

Ganz ohne fachliche Hilfe ist das Risiko etwas falsch zu machen relativ groß. Das ist leider so. Selbst ich, als Fachfrau muss mich ständig weiterbilden und zum Teil teure Programme kaufen, die die neuesten gesetzlichen Regelungen v. allem im Lohnbereich berücksichtigen.

Wenn Sie das Gewerbe nebenberuflich betreiben, wird jeder Euro Gewinn Ihrem Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis zugerechnet. Das bedeutet, dass Sie am Jahresende Einkommensteuer nachzahlen müssen. Umgekehrt, wird ein Verlust abgezogen und Sie bekommen die gezahlte Lohnsteuer zurückerstattet.
Bei der vereinfachten Einnahmen-Überschussrechnung sind auch die Möglichkeiten vereinfacht und damit eingeschränkt, steuerliche Vorteile zu nutzen. Das kann, muss aber nicht sein. Das hängt von den individuellen Gegebenheiten ab und würde hier zu weit führen.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg!

Gertrud Graef
Dipl. Betriebswirtin (FH)

Hallo herr hermann

Ihre Fragen sind zu umfangreich für dieses Forum. Da sie die Umsatzsteuer online melden müssen, und offensichtlich wenig Know How bzw. detaillierte Fragen und Probleme haben ist es unabdinglich, dass Sie sich von einem Steuerberater helfen lassen.
Weitere infos auch unter www.asg-steuer.de

Viele grüße aus dem Maintal
Kreuzer Michael

Sehr geehrter Andreas Hermann,

Sorry, hat etwas gedauert. Nun aber die Sachantworten; entscheiden muss jeder selber:

Nebengewerbe:

  • bei einer Arbeitszeit von weniger als 15Std in der Woche spricht man im Sozialversicherungswesen von einer Nebentätigkeit. Fürs Finanzamt hat dieses keine Auswirkung.

Kleingewerbe:

  • Das Gewerbeamt unterscheidet nicht zwischen einem Kleingewerbe und einem Normalengewerbe, auch für das Finanzamt hat dieses keine Auswirkungen.

Steuer:

  • Da der Umsatz 17.500 Euro überschritten wird ist gegenüber dem Finanzamt natürlich auch die Verpflichtung USt-Meldungen abzugeben, die Buchführung kann nach wie vor als Einnahmen- Überschussrechnung erfolgen.

elektronische Registrierkasse:

  • Eine ordnungsgemäße Buchführung setzt nach § 146 AO voraus, dass sämtliche Geschäftsvorfälle fortlaufend, vollständig und richtig aufgezeichnet werden. Eine Verpflichtung eine Registrierkasse zu verwenden ist nicht gegeben. Allerdings ist eine Registrierkasse zu verwenden wenn diese vorhanden ist. Einfach die Kasse abschaffen ist nach Einführung nicht sinnvoll, es hat immer einen negativen Beigeschmack. Auch möchte darauf hinweisen das die Einnahmebelege immer fortlaufend sein müssen, die Tageskassenbestände bei beginn und bei ende des Tages dem wirklichen Standentsprechen.
    Denn fehlen tägliche Aufzeichnungen bei Barkassenführung, statt dem Einsatz mit Registrierkassen und fortlaufender täglicher Erfassung, drohen bei Prüfungen Zuschätzungen, wenn nach dem Abgleich mit der Preisliste und dem Wareneinkauf der erklärte Umsatz zu niedrig ausgefallen ist.
    Unter: http://www.marktluecke-verlag.de/de/EDV%20gestuetzte… können Sie erkennen wir ein Finanzamt eine Betriebsprüfung vornimmt. Deshalb empfehle ich Ihnen grundsätzlich die Verwendung einer Registrierkasse (die ordentlich bedient wird) um im Falle einer Prüfung so wenig Erklärungsnotstand wie möglich zuhaben.

Viele Grüße

Stefan Römer