Gründung eines Kleingewerbes neben der Ausbildung

Ich habe mal eine Frage an euch,

unswar wollen ich 16 Jahre alt und mein Bruder 19 Jahre alt ein Kleingewerbe zusammen eröffnen und da mein Bruder schon volljährig ist auf ihn anmelden, doch er macht zurzeit eine Ausbildung und bekommt 400€. Abgesehen davon bekommen wir noch 180€ und Halbweisenrente 150€. Mein Bruder, meine Mutter und ich bekommen zusätzlich noch Wohngeld für alle zusammen 260€.

Meine Fragen:

  1. Wird die Ausbildungsvergütung gekürzt ?
  2. Fallen das Kindergeld und die Halbweisenrente weg ?
  3. Fällt das Wohngeld weg ?
  4. Ist man automatisch von seinem Ausbilder als Arbeitgeber versichert oder muss mein Bruder sich (da auf ihn angemeldet) privat versichern lassen ?

Danke schonmal im vorraus :smile:.

Guten Morgen,

Meine Fragen:

  1. Wird die Ausbildungsvergütung gekürzt ?

Nein

  1. Fallen das Kindergeld und die Halbweisenrente weg ?

Das Kindergeld könnte dieses Jahr wegfallen, wenn das „Kind“ für wem das Kindergeld bezahlt wird über die Kindergeldfreigrenze kommt.

  1. Fällt das Wohngeld weg ?

Das kann passieren, da Wohngeld nur an bedürftige gezahlt wird.

  1. Ist man automatisch von seinem Ausbilder als Arbeitgeber
    versichert oder muss mein Bruder sich (da auf ihn angemeldet)
    privat versichern lassen ?

Vom Ausbilder ist man nur für die Aisbildung versichert, für keine weiteren Tätigkeiten

Danke schonmal im vorraus :smile:.

Bitte.

Grüße Alex

Ich habe da leider überhaupt keine Ahnung in diesem Zusammenhang. Tut mir leid, aber da kann ich wirklich nicht weiterhelfen.
Norbert

Hallo,
also eigentlich sind solche persönlich formulierten Fragen nicht erlaubt. ich werde es mal als allgemeine Frage auffassen. Natürlich gibt es keine Gewähr für meine Angaben. Eine Rechtsberatung findet ohnehin nicht statt.

Ich habe mal eine Frage an euch, unswar wollen ich 16 Jahre alt und mein Bruder 19 Jahre alt ein Kleingewerbe zusammen eröffnen und da mein Bruder schon volljährig ist auf ihn anmelden, doch er macht zurzeit eine Ausbildung und bekommt 400€. Abgesehen davon bekommen wir noch 180€ Kindergeld und Halbweisenrente 150€. Mein Bruder, meine Mutter und ich bekommen zusätzlich noch Wohngeld für alle zusammen 260€.
Meine Fragen:

  1. Wird die Ausbildungsvergütung gekürzt?

Handelt es sich denn um ein besonderes Ausbildungsverhältnis? Ansonsten gibt es hierfür keinen Grund.

  1. Fallen das Kindergeld und die Halbweisenrente weg?

Für Kindergeld gibt es bis 18 keine Einkommensgrenzen. Ab 18 gilt eine Grenze von 8.004€ im Jahr zu versteuerndes Einkommen. Es können also die Sozialabgaben von der Ausbildungsvergütung und mindestens die Werbungskosten abgezogen werden.
Bei der Waisenrente ist es ähnlich. Es gibt einen Freibetrag, der auf dem Rentenbescheid stehen sollte. Darüber beginnt dann eine teilweise Anrechnung, bis irgendwann nichts mehr übrig bleibt. Über 18 gibt es die Rente bis max. 27 und bis eine erste Ausbildung abgeschlossen ist.

  1. Fällt das Wohngeld weg?

Nein, aber es kann entsprechend der Einkommenserhöhung anteilig gekürzt werden. Dies tritt im laufenden Bewilligungszeitraum jedoch nur ein, wenn die Einkommenserhöhung 15% des bisherigen anrechenbaren Einkommens übersteigt. Dieser Betrag müßte im laufenden Bescheid stehen.

  1. Ist man automatisch von seinem Ausbilder als Arbeitgeber versichert oder muss mein Bruder sich (da auf ihn angemeldet) privat versichern lassen?

Wer ist hier mit „man“ gemeint? Der 18jährige Bruder? Der wäre zunächst über sein Ausbildungsverhältnis versichert. Der 16jährige ist wohl noch in der Familienversicherung der Mutter? außerdem sollte er über seine Waisenrente auch allein krankenversichert sein können.
Notfalls nochmal die Frage genauer aber unpersönlich stellen.
Hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht kommt es bei dem Gewerbe auch auf den zeitlichen Umfang an. Ein weiterer nicht gefargter Aspekt wäre das ausbildungsverhältnis. Möglicherweise muss der Ausbilder gefragt werden, ob einer solchen Nebenbeschäftigung nachgegangen werden darf. Eventuell muss sie auch nur angezeigt werden.

Grüße

Keine Ahnung! Tut mir leid, da kann ich nicht helfen!

Hallo,

leider kann ich Ihnen bei diesem Thema nicht behilflich sein, da mir dazu die nötigen Informationen fehlen.
Ich würde mich damit an einen Steuerberater wenden, der Existenzgründern hilft! Über die IHK kommen Sie an Adressen. Diese beraten im Erstgespräch meist kostenlos (trotzdem vorher fragen!) und können auf jeden Fall Tipps geben, an wen man sich gegebenfalls noch wenden muß.

Viele Grüße
percussionlady

Hallo,

  1. Die Ausbildungsvergütung ist von einem Nebenverdienst unabhängig. Allerings muss der Arbeitgeber einer weiteren Beschäftigung neben dem Arbeitsverhältnis zustimmen.

  2. Die Umsätze werden als Einnahmen angerechnet, sodass das Kindergeld bei Überschreiten der Grenze(ca. 8000EUR) entfällt. Wie es bei der Halbweisenrente aussieht weiß ich nicht.

  3. Weiß ich nicht.

  4. Dein Bruder ist über seinen Arbeitgever in der gesetzlichen Unfallversicherung und in den Sozialversicherungen versichert. Die Unfallversicherung zahlt aber nur bei Arbeitsunfällen, dazu zählt nicht die Freizeit oder eine weitere Beschäftigung. In die Sozialversicherungen zahlt der Arbeitgeber seinen Anteil und den Anteil deines Bruders ein. Dieser wird nur prozentual von der Ausbildungsvergütung gerechnet. Weitere Versicherungen wären daher sinnvoll und evtl. sogar nötig (ob sie zwingend sind, weiß ich nicht)

Gruß,
Kitty

Hallo,

schwierig, schwierig. Kommt teilweise auch auf das Gewerbe selbst an. Wohngeld, kindergeld und Rente werden vermutlich nicht wegfallen, wie das mit ausbildungvergütung läuft weiß sich nicht. die frage der krankenversicherung hängt davon ab, wie das unternehmen gestaltet wird. kommt u.a. drauf an, ob Du Angestellter (auch bei dir selbst) bist, oder nur als (Mit-)eigentümer dabei bist.

leider kann ich dir das so aus dem hut nicht im einzelnen beantworten; solltest du vielleicht mal beim Arbeitsamt nachfragen.

beste grüße und viel erfolg
Klaus

P.S: Sorry,d ass ich mich erst jetzt melde, ich war ne Weile offline.