Hallo,
also eigentlich sind solche persönlich formulierten Fragen nicht erlaubt. ich werde es mal als allgemeine Frage auffassen. Natürlich gibt es keine Gewähr für meine Angaben. Eine Rechtsberatung findet ohnehin nicht statt.
Ich habe mal eine Frage an euch, unswar wollen ich 16 Jahre alt und mein Bruder 19 Jahre alt ein Kleingewerbe zusammen eröffnen und da mein Bruder schon volljährig ist auf ihn anmelden, doch er macht zurzeit eine Ausbildung und bekommt 400€. Abgesehen davon bekommen wir noch 180€ Kindergeld und Halbweisenrente 150€. Mein Bruder, meine Mutter und ich bekommen zusätzlich noch Wohngeld für alle zusammen 260€.
Meine Fragen:
- Wird die Ausbildungsvergütung gekürzt?
Handelt es sich denn um ein besonderes Ausbildungsverhältnis? Ansonsten gibt es hierfür keinen Grund.
- Fallen das Kindergeld und die Halbweisenrente weg?
Für Kindergeld gibt es bis 18 keine Einkommensgrenzen. Ab 18 gilt eine Grenze von 8.004€ im Jahr zu versteuerndes Einkommen. Es können also die Sozialabgaben von der Ausbildungsvergütung und mindestens die Werbungskosten abgezogen werden.
Bei der Waisenrente ist es ähnlich. Es gibt einen Freibetrag, der auf dem Rentenbescheid stehen sollte. Darüber beginnt dann eine teilweise Anrechnung, bis irgendwann nichts mehr übrig bleibt. Über 18 gibt es die Rente bis max. 27 und bis eine erste Ausbildung abgeschlossen ist.
- Fällt das Wohngeld weg?
Nein, aber es kann entsprechend der Einkommenserhöhung anteilig gekürzt werden. Dies tritt im laufenden Bewilligungszeitraum jedoch nur ein, wenn die Einkommenserhöhung 15% des bisherigen anrechenbaren Einkommens übersteigt. Dieser Betrag müßte im laufenden Bescheid stehen.
- Ist man automatisch von seinem Ausbilder als Arbeitgeber versichert oder muss mein Bruder sich (da auf ihn angemeldet) privat versichern lassen?
Wer ist hier mit „man“ gemeint? Der 18jährige Bruder? Der wäre zunächst über sein Ausbildungsverhältnis versichert. Der 16jährige ist wohl noch in der Familienversicherung der Mutter? außerdem sollte er über seine Waisenrente auch allein krankenversichert sein können.
Notfalls nochmal die Frage genauer aber unpersönlich stellen.
Hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht kommt es bei dem Gewerbe auch auf den zeitlichen Umfang an. Ein weiterer nicht gefargter Aspekt wäre das ausbildungsverhältnis. Möglicherweise muss der Ausbilder gefragt werden, ob einer solchen Nebenbeschäftigung nachgegangen werden darf. Eventuell muss sie auch nur angezeigt werden.
Grüße