Gründung eines neuen Anzeigen/Broschürenverlag

Ich habe vor in Zukunft selber Broschüren über Bundesländer o.ä. zu erstellen.

Was muss ich da besonderes beachten?
Darf man einfach über Sehenswürdigkeiten berichten, oder braucht man da Sondergenehmigungen (für den text und/oder Fotos)

Hallo Benny/Kim,

Danke für deine Anfrage. Eine ganz eindeutige Antwort darauf kann ich dir nicht geben, denn es kommt - wie so oft - auf die Umstände an. Grundsätzlich kannst Du natürlich über alles berichten. Doch bei deinen Quellen musst du darauf achten, ob du möglicherweise Urheberrechte verletzt. Das gilt zunächst einmal für Texte, egal wo du die hernimmst. Selbst Texte aus beispielsweise Wikipedia kann man nicht ohne weiteres abschreiben. Mehr Du erfährst du, wenn du im Internet das Thema Urheberrecht googelst.
Das gilt aber auch für Fotos. Natürlich kannst Du Denkmäler, Gebäude und Ähnliches selbst fotografieren. Wenn Du dich fremder Fotos bedienst, musst Du auch hier Quellen nennen und dich gegebenenfalls mit demFotografen in Verbindung setzen und ihn eventuell auch honorieren. vor allem: sei sehr vorsichtig bei Fotos aus dem Internet. Da haben Leute schon eine Menge Lehrgeld bezahlt! Ferner ist es beispielsweise in Museen so, dass man dort nicht oder nur mit Genehmigung fotografieren darf. Auch hier ist also der Einzelfall entscheidend.
Das in aller Kürze. Wie gesagt: beschäftige dich mit dem Thema Urheberrecht, wozu es im Internet sicher gute Sammlungen gibt.
Schöne Grüße, Gerald

Klar darfst du wieso auch nicht ? Fotos und Text, wenn sie von dir stammen, dann
brauchst du auch keine Genehmigung für.

Leider kann ich Ihnen auf diese Frage keine Antwort geben, da ich als Lektor in einem Buchverlag arbeite. Tut mir leid! Herzliche Grüße aus München :wink: timothy sonderhüsken

Genehmigungen direkt nicht, es bedarf aber der Einholung von Nutzungsrechten, wenn man aus anderen Texten zitiert bzw. abwandelt, das versteht sich von selbst. Wenn die Fotos selbst geschossen sind, gibt es keine Probleme.
Gruß
Annette

Hallo Benny/Kirn,

nun, man kann über Sehenswürdigkeiten berichten, auch kritisch, solange sie allgemein zugänglich sind.

Eine schriftliche Genehmigung sollte vorliegen

  • von „Insider-Tipp-Gebern“, sofern die „geheimen“ Angaben veröffentlicht werden sollen.
  • von „Hausherren“, sofern Fotos auf dem Boden der Sehenswürdigkeit sowie von Innen angefertigt werden sollen.
  • von den „Organisationen“, sofern militär- und staatsnahen Gebäude sowie Privatgrundstücke / bewohnte Einheiten von Sehenswürdigkeiten fotografiert werden sollen.
  • von „Fotografen“, sofern seine Fotos verwendet werden sollen.
  • von „Privatpersonen“, sofern sie namentlich erwähnt werden sollen.

Es ist gestattet

  • Sehenswürdigkeiten von Außen zu fotografieren
  • Zitate zu verwenden, sofern diese so knapp wie möglich ausfallen und in einem tatsächlichen Zusammenhang stehen

Das wären die Dinge, die mir auf Anhieb einfallen.
Bezüglich Titelwahl der Broschüren empfiehlt es sich darauf zu achten, dass diese entweder noch nicht belegt sind, z.B. „Dem Kölner Nachtleben auf der Spur“ oder allgemeine (sogenannte schwache) Titel haben, z.B. „Köln“.

Viel Erfolg und beste Grüße,
Claudine Hirschmann

Hallo,
was man beachten muss, ist eigentlich nur die Wirtschaftlichkeit des Projektes einerseits (genügend Käufer? Vertriebsweg? Grundkapital?) und die Rechte anderer. Letzteres bedeutet, dass z.B. die Texte nicht abgeschrieben sondern selbst entwickelt sind. Bei Fotos muss man unterscheiden zwischen Ansichten, die von jeder frei zugänglichen Stelle aus (Strasse) gemacht werden, und Innenaufnahmen. Selbstgemachte Fotos, die man von außen machen kann, darf jeder veröffentlichen. Im Innenbereich z.B. eines Gebäudes kann der Hausherr solche Aufnahmen - speziell für die gewerbliche Nutzung - untersagen. Hier also zur Sicherheit eine schriftliche Erlaubnis erbeten.
Viel Glück bei dem Projekt!
Gruß
Paul

Darf man einfach über Sehenswürdigkeiten berichten, oder
braucht man da Sondergenehmigungen (für den text und/oder
Fotos)?

Ja, man darf einfach so über den öffentlichen Raum schreiben (Meinungsfreiheit). Für Fotos gelten lediglich Einschränkungen bei militärischen Anlagen und die Wahrung der Persönlichkeitsrechte (das Recht auf das eigenen Bild bei Privatpersonen). Sind also einzelne Personen gut sichtbar im Bild, vorher fragen. Für öffentliche Veranstaltungen und Menschenmassen im Hintergrund gilt das nicht, sonst gäbe es beispielsweise keine Bilder von Sportveranstaltungen.

Keine Genehmigungen, sondern Bild- und Textrechte.
Wichtiger sollte allerdings der Vertrieb sein und wirtschaftlicher Sachverstand sowie ein gewisses Kapital zur Investition.