Hallo …
-1- IHK-Beiträge
Die IHK-Beiträge sind nicht bundeseinheitlich gleich, besuchen Sie einfach die Web-Seite der für Sie zuständigen IHK unter http://www.diht.de und lesen Sie nach.
-2- Kleinunternehmer
Die Einordnung als Kleinunternehmer nach § 19 (1) UStG erfolgt über die beiden Umsatz-Schwellenwerte „nicht mehr als 17.500€ im vorangegangenen Geschäftsjahr und nicht mehr als 50.000€ im laufenden Geschäftsjahr“, wobei die Schwellenwerte eine „fiktive“ Umsatzsteuer beinhalten, der Gesetzestext lautet „Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer“.
Da es sich bei dem im Ausgangsposting genannten Umsatz von 16.620€ um den unteren Schwellenwert handelt, der vor dem 01.01.2003 Gültigkeit hatte, gehe ich davon aus, dass eine „fiktive“ Umsatzsteuer nicht berücksichtigt wurde.
D.h. wenn Sie einen Umsatz bis maximal 15.086,21€ (17.500€ / 116 * 100) tätigen, dann sind Sie „noch“ Kleinunternehmer, liegt der Umsatz darüber, dann sind Sie es nicht mehr.
-3- monatliche Umsatzsteuervoranmeldung
Wenn Sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen, dann müssen Sie keine Meldung abgeben, wenn Sie nicht darunter fallen, dann müssen Sie eine Meldung abgeben.
MfG
BEBOUB
http://www.bebo-consulting.de