Gründung ICH-AG

Leider bin ich seit 01.08.05 arbeitslos und auch als solcher bei meinem zuständigen Arbeitsamt gemeldet. Da ich leider erst 9 1/2 Monate gearbeitet habe, habe ich leider keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da ich vorher studiert habe.
Jetzt spiele ich mit dem Gedanken mich selbstädnig zu machen und habe auch eine sehr gute GEschäftsidee. Bekomme ich jetzt auch die Förderung oder muss ich zwingend als Voraussetzung Arbeitslosengeld beziehen. Wer kann mit Tipps geben wie ich am besten zu einer solchen Förderung komme.
Vielen Dank

Hallo …

Voraussetzung zur Beantragung von Überbrückungsgeld und/oder Ich-AG ist der Anspruch/Bezug auf/von ALG-I, wenn dies nicht zutrifft und man ALG-II-Empfänger ist, dann bleibt „nur“ das Einstiegsgeld nach § 29 SGB II.

MfG
BEBOUB
www.bebo-consulting.de