Liebe/-r Experte/-in,
gesetzt den Fall, dass eine GmbH (Autohaus) derzeit 2 Rechtsstreite führt, welche Belastungen nach sich ziehen könnten, welche die GmbH nicht schafft, wäre eine Option ja die Gründung einer neuen, die Überführung (Verkauf) der Anlagen zum geringen Buchwert an die neue.
Wenn die Banken mitziehen (Umschuldung der Kredite, Einkaufsfinanzierung, Händlervertrag etc.), dann steht zum einen der zu behandelnde evtl. Verlust (Durchgriffshaftung-Geschäftsführer gleich Gesellschafter).
Kann dieser Verlust als Verlustvortrag des alten Gesellschafters geltend gemacht werden. (gilt hier auch 50% Halbeinkünfteverfahren?)
Und muss ich evtl. eine andere Unternehmensform (gründet ja wieder eine Kapitalgesellschaft) wählen.
Die Kredite der Banken sind fast vollständig durch Beleihung privater Lebensversicherungen gedeckt.
Vielen Dank