Gründung neuer GmbH vor Insolvenz alter GmbH

Liebe/-r Experte/-in,
gesetzt den Fall, dass eine GmbH (Autohaus) derzeit 2 Rechtsstreite führt, welche Belastungen nach sich ziehen könnten, welche die GmbH nicht schafft, wäre eine Option ja die Gründung einer neuen, die Überführung (Verkauf) der Anlagen zum geringen Buchwert an die neue.
Wenn die Banken mitziehen (Umschuldung der Kredite, Einkaufsfinanzierung, Händlervertrag etc.), dann steht zum einen der zu behandelnde evtl. Verlust (Durchgriffshaftung-Geschäftsführer gleich Gesellschafter).
Kann dieser Verlust als Verlustvortrag des alten Gesellschafters geltend gemacht werden. (gilt hier auch 50% Halbeinkünfteverfahren?)
Und muss ich evtl. eine andere Unternehmensform (gründet ja wieder eine Kapitalgesellschaft) wählen.
Die Kredite der Banken sind fast vollständig durch Beleihung privater Lebensversicherungen gedeckt.

Vielen Dank

Sorry Herr Schmidt,
aber da kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.
Trotzdem Viel Erfolg

Die Übertragung von Anlagevermögen und Händlervertrag klingt nach Gläubigerbeschiss. Neben der Tatsache, dass so etwas moralisch anrüchig ist, könnte es auch strafrechtlich riskant sowie insolvenzrechtlich anfechtbar sein.
Steuerrechtlich bleiben die Verlustvorträge bei der GmbH und würden mit dieser untergehen. Falls der Gesellschafter persönlich in Anspruch genommen wird, könnte er evtl. diese Aufwendungen im Rahmen seiner ESt (zu 60%) ansetzen.