Gründung / Rechtsform Unternehmensgruppe

Hallo Leute,

ich habe eine vermutliche einfache Frage bzw. mehrere:

Gibt es eine bestimmte Rechtsform die eine „Unternehmesgruppe“ haben muss? Die meisten die ich finde, sind GmbH´s. Aber eigentlich dürfte doch eine KG als Unternehmenesgruppe auftreten können… (Eigenschaften der Rechtsformen müssen nicht erläutert werden :wink: )

Darf sich jeder „Unternehmensgruppe“ nennen, der als Muttergesellschaft fungiert und Tochterfirmen besitzt? Oder gibt es hier eine bestimmte (rechtliche?) Regelung?

Ich bin über die Jochen Scharf Unternehmensgruppe gestolpert (http://www.jochen-scharf-gruppe.de) und forsche ein wenig durch das Internet da auch ich vor der Entscheidung stehe Unternehmensgruppe Ja/Nein. Möchte aber nicht gleich zu einen Steuerberater rennen.

Würde mich über Antworten sehr freuen…

DANKE schon mal

Gruß Benny

Hallo Benny,

also mir persönlich ist auch nicht bekannt, dass eine Unternehmensgruppe eine bestimmte Rechtsform besitzen muss.

§ 18 AktG spricht auch von keiner zu wählenden Rechtsform bei einem Konzern. Du hast ja beispielsweise bei dem Thema Holding auch keine Rechtsform bei der Muttergesellschaft, um z. B. keine Gewinnsteuer zu zahlen.

Mir ist also in der Richtung nichts bekannt.

MfG!

Hallo,

vielen Dank für deine rasche Antwort. Die Sache bei mir ist folgende:

Ich besitze 8 Fußballschaulen und gründe jetzt eine KG um mit einem Partner zusammen ein Fastfood-Restaurant zu eröffnen.

Ich möchte mit dieser KG sowohl die Fußballschulen als auch die Fastfood-Filialen als Art Holding leiten. ALso die KG wird in beiden Fällen 100 Prozent der Anteile besitzen.

Daher die Anfrage mit der Unternehmensgruppe… Sollte also eigentlich keine Probleme bei der Umsetzung geben oder?

Gruß Benny

Hallo Benny,

Unternehmensgruppe ist kein geschützter Begriff.
Man nennt soetwas auch einen Konzern, da sieht es mit der rechtlichen Seite schon anders aus.
Häufig ist es wie bei Jochen Scharf, er hat mehrere Firmen, die unter einem Dach zusammengefasst sind. Bzw. bei Jochen Scharf scheint es eher eine Firma zu sein (Jochen Scharf GmbH), die mehrere Geschäftsbereiche hat. Das kann man nicht so genau sehen, denn einige seiner Websites sind akut abmahngefährdet, denn sie haben entweder gar kein, oder ein nicht ausreichendes Impressum.
Oft werden auch Unternehmen aufgesplittet, um Steuern zu sparen oder finanzielle Vergünstigungen (z.B. Fördergelder) zu erhalten.
Gesellschaftsformen sind da unterschiedlich möglich. Von AG über GmbH und GmbH & Co. KG (sehr beliebt), hin zur reinen KG. Alles ist denkbar.
Man kann hier viel richtig machen und sparen oder viel Falsch und ordentlich draufzahlen.
Ich kann nur raten: Keine Aktion ohne Spezialisten. Meist sind sogar „normale“ Steuerberater oder Anwälte damit überfordert, da es nicht ihr Tagesgeschäft ist.
Eine Aufschachtelung ist etwas für einen Profi, der sich ständig damit beschäftigt. Der kostet etwas, aber das sollte für eine Unternehmensgruppe kein Problem sein.
Hier mal ein Link zu Wikipedia, dort wird der Begriff des Konzerns sehr gut erklärt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Konzern

Liebe Grüße

Hartmut

Hallo Benny,

zu Deinen Fragen:

  • es gibt keine spezifische Rechtsform, die für eine Unternehmensgruppe gefordert wäre
  • und es darf sich jeder Unternehmersgruppe nennen - das ist kein geschützter Begriff

Allerdings machen die unterschiedlichen Rechtsformen natürlich unterschiedlich viel Sinn. So wirst Du Dich z.B. mit einer Rechtsform der neuerdings möglichen Mini-GmbH mit hoher Wahrscheinlichkeit lächerlich machen … zumindest wäre das bei allen Geschäftspartnern/Banken, etc. stark erklärungsbedürftig.
Und da kommen wir auch zu Pudels Kern:
Warum willst Du denn eine Unternehmensgruppe haben? Der Steuerberater oder Anwalt, mit dem Du irgendwann die entsprechenden Verträge gestalten wirst, wird Dich das ebenfalls fragen. Die üblichen Themenfelder, auf die Du eine Antwort entwickeln solltest sind u.a.

  • Haftung (insbe. bei stark unterschiedlichen Geschäftszwecken und somit Risiken der verschiedenen Töchter)
  • Finanzierung, auch Herkunft, Verteilung und Absicherung der Einlagen
  • Flexibilität der Gesellschafter-Strukturen
  • Gewinnverteilung
  • Steuerliche Flexibilität
  • Synergien im Management oder Abgrenzung von Verantwortungsbereichen
  • Effekte im Marketing/Branding
  • Entwicklungsperspektiven/Wachstum/z.B. ins Ausland
  • Schutz/Verwendung von Patenten
  • etc.

Üblicherweise kristallisiert sich erst aus den Antworten aus den Fragen zu diesen Themen die Gruppenstruktur und Rechtsform heraus …

Hallo Benny,

bitte, bitte.
Jop, soweit ich das verstanden habe und auch aus meiner bisherigen Erfahrung erlebt habe, stellt das kein Problem dar.

Viel Erfolg dabei!

Beste Grüße,

Daniel.

Hallo Benny,

leider darf ich keine Rechtsberatung machen und die Auskunft zu Ihrer Frage wäre nach Meinung einiger RA´s schon eine Rechtsauskunft und dann würde ich eine Abmahnung riskieren. Sorry.

Vielleicht mal bei wikipedia nachschlagen.

Viel Erfolg.

Weiss ich auch nicht so genau.

Gibt es eine bestimmte Rechtsform die eine „Unternehmesgruppe“
haben muss?