Gründung second-hand-onlineshop

Hallo

Ich würde gerne einen second-hand-online-shop eröffnen. Was muss ich beachten und machen wenn ich Artikel wie Kleidung und Spielwaren die ich zum Verkauf geschenkt bekommen habe verkaufen möchte. Zur Zeit bin ich arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet.
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Sorry, aber wenn Du so allgemein fragst dann lautet die Anwort: Lass die Finger davon, denn

1 - Hast Du keine Ahnung von nix was so ein Business angeht. Nicht einmal die Grundlagen der Selbständigkeit, also - ich will Dich nicht entmutigen, aber Du könntest Dich damit ganz schön unglücklich machen. Zum Selbständigsein gehört wahnsinnig viel Arbeit, Ehrgeiz, Wissen, Engagement, auch Startkapital. Wieviele dieser Dinge hast Du im besonderen Maße?

2 - Frage Dich mal, weshalb bei so vielen Shops man gerade bei Dir einkaufen sollte und ob Du viel Geld als Arbeitslose® fürs Marketing bezahlen möchtest, damit überhaupt jemand von Deinem Shop erfährt. Denkst Du, nur weil man einen Shop online einfach und günstig eröffnen kann, wird er auch erfolgreich? Ne! Frag mal die tausende an Kleinhändlern, die nix von haben.

Meine Meinung - meine Hilfe für Dich

Hallo,
ich hatte selbst mal einen Second-Hand-Shop, live und im Internet. Da muß man auf jeden Fall ein „Impressum“ angeben, wo sämtliche Kontaktdaten zu finden sind. Dann müssen die sogenannten „AGB’s“ aufgeschlüsselt sein, die allerdings von einem Experten, z. B. Rechtsanwalt, geprüft und freigegeben sind. Weiterhin müssen die Artikel genauestens beschrieben sein, so , daß man als zukünftiger Käufer das Gefühl hat, den Artikel live gesehen und angefaßt zu haben. Also sollten auch sämtliche Fehler genau beschrieben sein. Die Bilder sollten bestens belichtet sein und den richtigen Zoom haben, so,daß man das Teil richtig deutlich sind, notfalls in mehreren Ansichten, also von rechts, links, oben, unten. Der Shop sollte in entsprechenden Kategorien untergliedert sein. Z. B. Kindermode, Spielzeug. Diese dann nochmals untergliedern in Größen, Mädchen, Junge, Zwillinge u.a. Mehrlinge, Unterwegs (für Kinderwagen, Tragetaschen, Autositze), Schlafen, Baden, Essen, Krank, Kindergarten, Zimmer; Spielzeug > drinnen, draußen, evtl. in Altersgruppen untergliedern.

Wenn man arbeitslos ist und sich durch so eine Aktion wieder beruflich aktiviert, dann muß man das dem Arbeitsamt melden, immerhin macht man sich „selbständig“! Das Arbeitsamt könnte dies als Schwarzarbeit deuten und dann sämtliche Gelder sperren. Notfalls dort mal ganz neugierig nachfragen, was wäre, wenn …, um aus der Arbeitslosigkeit rauszukommen bzw. etwas Geld dazuzuverdienen. Gar nicht sagen, daß man es vorhat, sondern einfach mal erkundigen. Dann müßten die dort alles offenlegen.

Viel Glück!

Bei weitern Fragen gern privat anschreiben unter [email protected]. Gebe gern Tips!