Hallo,
ich hatte selbst mal einen Second-Hand-Shop, live und im Internet. Da muß man auf jeden Fall ein „Impressum“ angeben, wo sämtliche Kontaktdaten zu finden sind. Dann müssen die sogenannten „AGB’s“ aufgeschlüsselt sein, die allerdings von einem Experten, z. B. Rechtsanwalt, geprüft und freigegeben sind. Weiterhin müssen die Artikel genauestens beschrieben sein, so , daß man als zukünftiger Käufer das Gefühl hat, den Artikel live gesehen und angefaßt zu haben. Also sollten auch sämtliche Fehler genau beschrieben sein. Die Bilder sollten bestens belichtet sein und den richtigen Zoom haben, so,daß man das Teil richtig deutlich sind, notfalls in mehreren Ansichten, also von rechts, links, oben, unten. Der Shop sollte in entsprechenden Kategorien untergliedert sein. Z. B. Kindermode, Spielzeug. Diese dann nochmals untergliedern in Größen, Mädchen, Junge, Zwillinge u.a. Mehrlinge, Unterwegs (für Kinderwagen, Tragetaschen, Autositze), Schlafen, Baden, Essen, Krank, Kindergarten, Zimmer; Spielzeug > drinnen, draußen, evtl. in Altersgruppen untergliedern.
Wenn man arbeitslos ist und sich durch so eine Aktion wieder beruflich aktiviert, dann muß man das dem Arbeitsamt melden, immerhin macht man sich „selbständig“! Das Arbeitsamt könnte dies als Schwarzarbeit deuten und dann sämtliche Gelder sperren. Notfalls dort mal ganz neugierig nachfragen, was wäre, wenn …, um aus der Arbeitslosigkeit rauszukommen bzw. etwas Geld dazuzuverdienen. Gar nicht sagen, daß man es vorhat, sondern einfach mal erkundigen. Dann müßten die dort alles offenlegen.
Viel Glück!
Bei weitern Fragen gern privat anschreiben unter [email protected]. Gebe gern Tips!