Gründung so steuerrechtlich ok?

Hallo,

ich würde gerne nebenberuflich ein Gewerbe anmelden.
Habe aber noch gewisse Zweifel ob das, was ich vor habe auch 100% steuerrechtlich ok ist.

Folgendes Szenario liegt vor.
Ich bin 18 Jahre und mein Partner ist 16.
Wir beide würde gerne eine Firma gründen.
Da wir aber nicht das „Problem“ mit dem Vormundschaftsgericht haben wollen - bei Gründung einer GbR - habe ich mir gedacht, dass wir es folgender Maßen machen:

Ich gründe eine Einzelunternehmung.
Ich stelle meinen „Partner“ ein.
Es wird eine „Betriebsvereinbarung“ geschlossen, die folgendes besagt:
„Der Gewinn des Unternehmens wird zu 50% an alle AN ausgeschüttet.“
Da ich nur einen AN habe und es nicht mehr werden sollen (Angestellte), bekommt jeder 50%. (Wir sind ja Partner)
Da ja alles nur nebenberuflich läuft, bekommt er maximal 400 Euro im Monat. (Wenn mehr rausspringt sind wir natürlich froh :smile:)
Und das gute ist:
Er und ich brauchen keine Sozialabgaben zu leisten und er muss auch keine Steuern zahlen.

Jetzt würde ich gerne wissen, ob das 100% steuerrechtlich einwandfrei ist.
Bei Gründung einer GbR hätten ja wir beide Steuern zahlen müssen.

Ich bin auf eure Antworten gespannt :smile:

Grüße,
Norbert

Bei Gründung einer GbR hätten ja wir beide Steuern zahlen
müssen.

Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass man auch bei einer GbR erst Steuern ab einem bestimmten Jahresüberschuss zahlen muss (Waren das nicht mal 12000 DM früher?), auf jeden Fall habe ich seit Jahren ein Gewerbe(GbR) und noch nie Steuern dafür gezahlt…

Ralph

Hallo Norbert,

das Thema gewinnabhängiger Steuern ist in der Gründungsphase sowas von nebensächlich… bevor überhaupt ein Cent Steuern fällig wird, müssen Umsatz realisiert und Gewinn erwirtschaftet werden.

Aber darüber brauchst Du Dir ohnehin keine Gedanken zu machen, weil nämlich die ganze Konstruktion nicht funktioniert. Für eine GbR müssen sich mindestens 2 Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zieles zusammen tun. Eine Einzelperson kann ein Einzelunternehmen gründen, aber keine GbR. Zunächst einmal ist klipp und klar festzulegen, ob es sich um 2 Inhaber handelt, die eine GbR gründen oder ein Einzelunternehmen mit einem Mitarbeiter. Wie man es auch immer dreht und wendet, kann ein Jugendlicher vor Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Unterschrift des Erziehungsberechtigten keinen Anstellungsvertrag unterschreiben. Dieser Sachverhalt läßt sich nicht aushebeln, auch nicht durch Vorschieben irrelevanter Steuerdinge.

Letztlich geht es darum, Jugendliche vor sich selbst zu schützen. Sie sollen deshalb keine Verpflichtungen eingehen, deren Tragweite sie nicht überschauen. So haften bei einer GbR die Inhaber im Außenverhältnis unbeschränkt selbstschuldnerisch auch für die vom Partner eingegangenen Verpflichtungen. Du wirst kein Vormundschaftsgericht finden, das dem 16jährigen für dieses Vorhaben die nötige Geschäftsfähigkeit zuspricht. Schon der sonst für jedermann problemlos erhältliche Gewerbeschein ist in dieser Konstellation eine unüberwindliche Hürde.

Gruß
Wolfgang