Hallo, auf dieses einfache Steuersytem warten wir alle schon lange, man kann das so nie pauschal rechnen, da zu viele Faktoren mitspielen, Abschreibungen, Rentenrücklagen usw., selbst der Steuerberater weiß erst am Ende der Jahresbilanz wenn alles durch den Rechner gelaufen ist was raus kommt, es gibt da immer nur grobe schätzungen im Vorfeld.
www.izw.info/86
Hier ein Link, vielleicht hilft dieser weiter. Es ist
schwierig eine Einschätzung abzugeben, wenn man nur
den Umsatz kennt. Entscheidend für die Steuern ist
auch der Gewinn. In jedem Fall besteht Buchführungs-
pflicht, das heisst es muss eine Bilanz erstellt werden. Wie wärs fürs erste einmal mit der Gründung
einer GBR. Infos dazu auf www.allesimklick.de/Rechtliches
Hallo, SimpleMan,
Deine Frage lässt einen Rückschluss auf Dein Kenntnis- oder Wissensniveau zu und um von dieser Basis aus Dir Deine Frage vernünftig zu beantworten, brauchtes Du ein Gründerseminar oder einen Gründungberater o.ä. Wenns so einfach wäre, wie Du meinst, bräuchte man keine Steuerberater, keine Wirtscdhaftsberater und auch keine Gründungberater. Sorry, aber ein Seminar oder 2 Tage Coaching passen hier nicht rein.
Schau in Deinem Umfeld nach professioneller Hilfe und schau mal ins Internet unter KfW oder BAfA nach Gründerförderungen nach und gründe nicht im Alleingang!!
Gruß merker4u
also die GmbH zahlt eigene Steuern - sog. Körperschaftssteuer - und Umsatzsteuer.
Die Einnahmen, die die GmbH an die Eigner zahlt, unterliegen der Einkommensteuer § 15 Abs.1 EStG. Der hieraus erzielte Arbeitslohn (wenn dieser vereinbart ist) wird nach § 15 Abs. 3 EStG besteuert.
Wenn du z.B. im Monat 10.000.-€ Einnahmen hast dann musst du die Ausgaben(Miete für Laden, Krankenkasse Ausgaben für den Wareneinkauf usw. abziehen.
Beispiel: Einnahmen 10.000.-€
Ausgaben 6.800.-€
Gewinn 3200.-€
für den Gewinn musst du dann Umsatzsteuer zahlen.
Wichtig: Jede kleine Rechnung aufheben,um so weniger zahlst du Umsatzsteuer. Auch der Steuerberater ist voll absetzbar.
ich bin zwar mehr im Bereich der Arbeitnehmer als im Bereich der Unternehmer unterwegs, aber trotzdem ein paar Infos von mir in der Hoffnung, dass sie Dir auch schon etwas helfen.
Vom erzielten Umsatz werden die im Jahr angefallenen Kosten abgezogen und der dann übrige bleibende Gewinn wird durch die GmbH versteuert (Körperschaftsteuer). Sollte ein Verlust entstehen, da mehr Ausgaben als Einnahmen da waren ist ein sogenannter Verlustvortrag möglich. Das bedeutet, dass der Verlust in den kommenden Jahren mit möglicherweise entstehenden Gewinnen verrechnet wird.
Ich hoffe wenigstens ein bisschen geholfen zu haben!
[…, allerdings ist mir die Versteuerung nicht
ganz schlüssig…]
Im Verlauf dieser Diskussion ist bei mir die Frage aufgekommen:
Bin ich als Handelsunternehmer verpflichtet - selbstverständlich neben dem Finanzamt (Umsatzsteuer…) - auch in irgendeiner Form öffentlich meinen Umsatz / Jahr bekannt zu geben?
Wenn ja: Wie und in welcher Form muss das geschehen?
Es gibt einige Firmen auf deren Homepage beispielsweise der Jahresumsatz zu finden ist. Bei anderen Firmen wiederum nicht.
Weshalb ist das so und wie ist die Regelung diesbzgl. in Deutschland?