Gründung Unternehmen, GmbH ,Steuern

Hallo,

Ich habe vor mich dieses Jahr Selbstständig zu machen respektive anfang nächstes Jahr.

Es handelt sich dabei um ein Dienstleistungsunternehmen, welches Ich mit einem Arbeitskollegen gründen möchte.

Die Planung läuft nun mehr als 2 jahre und wir sind zu dem beschluss gekommen eine GmbH zu gründen.

Okay, nun aber zu meinen Fragen :smiley:

Also die Grundsätze der GmbH sind mir klar, die Einlage, Eintragung ect. , allerdings ist mir die Versteuerung nicht ganz schlüssig…

Es wäre nett ein Fiktives Beispiel zu bekommen, da man als nicht Steuerkundiger Mensch auch aus Wikipedia Beispielen nicht ganz Schlau wird…

Ich möchte einfach das Grundprinzip verstehen , für den rest gibts dann den Steuerberater :wink:

Als Fiktives Beispiel werfe ich einfach mal 100.000Euro Jahresumsatz in den Topf .

Danke

Hallo, auf dieses einfache Steuersytem warten wir alle schon lange, man kann das so nie pauschal rechnen, da zu viele Faktoren mitspielen, Abschreibungen, Rentenrücklagen usw., selbst der Steuerberater weiß erst am Ende der Jahresbilanz wenn alles durch den Rechner gelaufen ist was raus kommt, es gibt da immer nur grobe schätzungen im Vorfeld.

Gruß
F.H.

Da ich keine GmbH habe, kann ich leider nichts dazu sagen.

Viel Erfolg weiterhin

Hallo SimpleMan,

tut mir leid, da bin ich leider nicht der richtige Mann dafür.

Vielleicht kann ich Dir ein anderes Mal weiterhelfen.

Viele Gruß und viel Erfolg mit Deiner Gründung wünscht Dir

Helmut Rewitzer
0173 - 643 98 51

www.izw.info/86
Hier ein Link, vielleicht hilft dieser weiter. Es ist
schwierig eine Einschätzung abzugeben, wenn man nur
den Umsatz kennt. Entscheidend für die Steuern ist
auch der Gewinn. In jedem Fall besteht Buchführungs-
pflicht, das heisst es muss eine Bilanz erstellt werden. Wie wärs fürs erste einmal mit der Gründung
einer GBR. Infos dazu auf www.allesimklick.de/Rechtliches

Hallo, SimpleMan,
Deine Frage lässt einen Rückschluss auf Dein Kenntnis- oder Wissensniveau zu und um von dieser Basis aus Dir Deine Frage vernünftig zu beantworten, brauchtes Du ein Gründerseminar oder einen Gründungberater o.ä. Wenns so einfach wäre, wie Du meinst, bräuchte man keine Steuerberater, keine Wirtscdhaftsberater und auch keine Gründungberater. Sorry, aber ein Seminar oder 2 Tage Coaching passen hier nicht rein.
Schau in Deinem Umfeld nach professioneller Hilfe und schau mal ins Internet unter KfW oder BAfA nach Gründerförderungen nach und gründe nicht im Alleingang!!
Gruß merker4u

Hallo,
sorry - für Steuer bin ich nicht die Spezialistin.
Gruss
C.J.

Hallo,

also die GmbH zahlt eigene Steuern - sog. Körperschaftssteuer - und Umsatzsteuer.
Die Einnahmen, die die GmbH an die Eigner zahlt, unterliegen der Einkommensteuer § 15 Abs.1 EStG. Der hieraus erzielte Arbeitslohn (wenn dieser vereinbart ist) wird nach § 15 Abs. 3 EStG besteuert.

Gruß

Hallo,

Ich verstehe deine Frage nicht so richtig!

Wenn du z.B. im Monat 10.000.-€ Einnahmen hast dann musst du die Ausgaben(Miete für Laden, Krankenkasse Ausgaben für den Wareneinkauf usw. abziehen.
Beispiel: Einnahmen 10.000.-€
Ausgaben 6.800.-€

Gewinn 3200.-€

für den Gewinn musst du dann Umsatzsteuer zahlen.
Wichtig: Jede kleine Rechnung aufheben,um so weniger zahlst du Umsatzsteuer. Auch der Steuerberater ist voll absetzbar.

Gruß
monika61

Hallo,

welche Steuern sind gemeint? (Für Beispiele nehme ich einen Gewinn von 50.000,-)

  • Körperschaftsteuer (50.000 Gewinn * 15% = 7.500,- + Soli 5,5% = 412,50
  • Gewerbesteuer (50.000 - 24.500 (Freibetrag) = 25.500 * 3,8% = 969,- * 450% (Hebesatz der Gemeinden unterschiedlich) = 4.360,-)
  • Körperschaftsteuer hängt vom persönlichen Steuersatz ab, da für jeden Gesellschafter einzeln in Einkommensteuer angegeben

Ich hoffe, ich konnte helfen.
Viele Grüße,
C.

Hallo SimpleMan,

ich bin zwar mehr im Bereich der Arbeitnehmer als im Bereich der Unternehmer unterwegs, aber trotzdem ein paar Infos von mir in der Hoffnung, dass sie Dir auch schon etwas helfen.

Vom erzielten Umsatz werden die im Jahr angefallenen Kosten abgezogen und der dann übrige bleibende Gewinn wird durch die GmbH versteuert (Körperschaftsteuer). Sollte ein Verlust entstehen, da mehr Ausgaben als Einnahmen da waren ist ein sogenannter Verlustvortrag möglich. Das bedeutet, dass der Verlust in den kommenden Jahren mit möglicherweise entstehenden Gewinnen verrechnet wird.

Ich hoffe wenigstens ein bisschen geholfen zu haben!

Viele Grüße
benhed

Hallo,

im Internet habe ich das gefunden:

http://www.stb-mueller-stockum.de/PDF/Infoblatt_GmbH…

vielleicht ist es hilfreich. Ansonsten kenne ich mich mit GmbH´s nicht so aus. Tut mir leid.

Mfg
Michelle

[…, allerdings ist mir die Versteuerung nicht
ganz schlüssig…]

Im Verlauf dieser Diskussion ist bei mir die Frage aufgekommen:

Bin ich als Handelsunternehmer verpflichtet - selbstverständlich neben dem Finanzamt (Umsatzsteuer…) - auch in irgendeiner Form öffentlich meinen Umsatz / Jahr bekannt zu geben?

Wenn ja: Wie und in welcher Form muss das geschehen?

Es gibt einige Firmen auf deren Homepage beispielsweise der Jahresumsatz zu finden ist. Bei anderen Firmen wiederum nicht.
Weshalb ist das so und wie ist die Regelung diesbzgl. in Deutschland?

Freue mich auf Antworten!
Besten Dank!
Sara