Gründung Unternehmergesellschaft. Krankenversich

Hallo,
Ich habe vor mich demnächst selbständig zu machen und eine Unternehmergesellschaft (UG) zu gründen

Jetzt stellt sich mir aber die Frage, in wie weit ich mich selbst versichern muss!

Derzeit bin ich (da unter 25) über die Familienversicherung meiner Eltern Krankenversichert.

Muss ich mich zwingend sofort ab Gewerbe anmeldung selber versichern?
Oder gibt es einen Freibetrag bis zu dessen erreichen ich weiter über die Familien Versicherung versichert bleiben kann?

Vielleicht kann mir einer von Euch ja weiter helfen!
Wäre sehr Dankbar!

Gruß
Einsteiger2011

Hallo,
Ich habe vor mich demnächst selbständig zu machen und eine
Unternehmergesellschaft (UG) zu gründen

Jetzt stellt sich mir aber die Frage, in wie weit ich mich
selbst versichern muss!

Derzeit bin ich (da unter 25) über die Familienversicherung
meiner Eltern Krankenversichert.

Hallo,

mit eigenem Einkommen aufgrund Selbständigkeit muss man sich selber versichern; sollte das unterbleiben und die „Familienversicherung“ dies dann in Erfahrung bringen, droht hier nicht nur Nachzahlung sondern auch ggf. Anzeige wg. versuchten Betrug.

Evtl. gibt es bei einigen gesetzlichen Krankenversicherungen ein „Starterpaket“ für Neuexistenzler, einmal mal nachfragen.

Schönen Tag noch.

Muss ich mich zwingend sofort ab Gewerbe anmeldung selber
versichern?
Oder gibt es einen Freibetrag bis zu dessen erreichen ich
weiter über die Familien Versicherung versichert bleiben kann?

Vielleicht kann mir einer von Euch ja weiter helfen!
Wäre sehr Dankbar!

Gruß
Einsteiger2011

Vielen Dank für die Antwort!
Werde morgen einfach mal bei der Krankenkasse anrufen und mal nachfragen was ich zu zahlen hätte.

Ist es sinnvoll ohne Großartige Rücklagen auch Angebote von Privatversicheren einzuholen?

Hallo,
als Existenzgründer gibt es Zuschüsse vom Arbeitsamt und damit auch Zuschüsse für die Krankenversicherung, aber nur zeitlich befristet:

Dazu müsste man allerdings vom Arbeitsamt Leistungen beziehen oder beantragen wollen; näheres klärt das Arbeitsamt:wink:

Bei Selbständigen werden die Beiträge zur „freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung“ Versicherte vom Einkommen berechnet, wobei ein "Mindesteinkommen " von ca. 1800 € zugrunde gelegt wird; man kann dies aber auch mit Nachweisen über geringere Einkommen etc. reduzieren; der Nachteil bei der GKV: die Einkünfte müssen nachgewiesen werden, zu der Prämie müssen auch die Praxisgebühr, Selbstbeteiligung der Medikamente etc. zur mtl. Prämie mit einberechnet werden, was als privat Versicherter entfällt.

Zudem ist es in der Gesetzlichen schwierig, das „Krankengeld“ bei arbeitsunfähigkeit zu versichern und auch „relativ“ teuer.
Gesundheitliche Einschränkungen, also Vorerkrankungen sind für die Gesetzlichen KV kein Hindernis.

Private Krankenversicherung (42 Gesellschaften in Deutschland) unterliegen ebenfalls der gesetzlichen Aufsicht; es gibt hier große Unterschiede zwischen den Gesellschaften aufgrund des Wettbewerbs.

Die Prämie richtet sich hier nicht nach dem Einkommen sondern nach dem Alter und ob die Person aufgrund einer dauerhaften Erkranung regelmäßig Medikamente nimmt.
Ist die Person „durchschnittlich“ gesund sind die Beiträge bei jungen Menschen ( bis ca. 35 Jahre) deutlich unter denen der GKV.
Vorteil zudem: man kann eine Selbstbeteiligung wählen und so die Beiträge auf das Jahr gering halten; zudem geben viele PKV eine Rückzahlung von bis zu 3 Monatsbeiträgen, wenn die Versicherung nicht in Anspruch genommen wurde.

Dies in der Kürze der Zeit,
falls noch Fragen, gerne

schönen Tag noch.