Hallo,
als Existenzgründer gibt es Zuschüsse vom Arbeitsamt und damit auch Zuschüsse für die Krankenversicherung, aber nur zeitlich befristet:
Dazu müsste man allerdings vom Arbeitsamt Leistungen beziehen oder beantragen wollen; näheres klärt das Arbeitsamt:wink:
Bei Selbständigen werden die Beiträge zur „freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung“ Versicherte vom Einkommen berechnet, wobei ein "Mindesteinkommen " von ca. 1800 € zugrunde gelegt wird; man kann dies aber auch mit Nachweisen über geringere Einkommen etc. reduzieren; der Nachteil bei der GKV: die Einkünfte müssen nachgewiesen werden, zu der Prämie müssen auch die Praxisgebühr, Selbstbeteiligung der Medikamente etc. zur mtl. Prämie mit einberechnet werden, was als privat Versicherter entfällt.
Zudem ist es in der Gesetzlichen schwierig, das „Krankengeld“ bei arbeitsunfähigkeit zu versichern und auch „relativ“ teuer.
Gesundheitliche Einschränkungen, also Vorerkrankungen sind für die Gesetzlichen KV kein Hindernis.
Private Krankenversicherung (42 Gesellschaften in Deutschland) unterliegen ebenfalls der gesetzlichen Aufsicht; es gibt hier große Unterschiede zwischen den Gesellschaften aufgrund des Wettbewerbs.
Die Prämie richtet sich hier nicht nach dem Einkommen sondern nach dem Alter und ob die Person aufgrund einer dauerhaften Erkranung regelmäßig Medikamente nimmt.
Ist die Person „durchschnittlich“ gesund sind die Beiträge bei jungen Menschen ( bis ca. 35 Jahre) deutlich unter denen der GKV.
Vorteil zudem: man kann eine Selbstbeteiligung wählen und so die Beiträge auf das Jahr gering halten; zudem geben viele PKV eine Rückzahlung von bis zu 3 Monatsbeiträgen, wenn die Versicherung nicht in Anspruch genommen wurde.
Dies in der Kürze der Zeit,
falls noch Fragen, gerne
schönen Tag noch.