Gründung WEG

Liebe/-r Experte/-in,

ich möchte ein 6 FH in WEG umwandelt. Teilungsgesuch ist beauftragt, dann folgt ja Abgeschlossenheitsbescheinigung und dann Erstellung Teilungserklärung, Aufteilung in einzelne Grundbücher - fertig…

Frage: Ab wann kann ich mit dem Verkauf anfangen, erst wenn die TE steht oder kann man einen Kaufvertrag schon vorher abschließen?

Danke !

Hallo SmillaW
mit dem Verkauf kann sofort begonnen werden. Man muss darauf achten, dass im Kaufvertrag geregelt ist, dass der Verkäufer die TE noch ändern kann ohne Zustimmung des Käufers solange, bis alle WE verkauft sind. Dann bist du auf der sicheren Seite.
Jeder Notar sollte das Prozedere kennen.
MfG
Hartmut Eger

Kann leider nicht helfen