Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte ein 6 FH in WEG umwandelt. Teilungsgesuch ist beauftragt, dann folgt ja Abgeschlossenheitsbescheinigung und dann Erstellung Teilungserklärung, Aufteilung in einzelne Grundbücher - fertig…
Frage: Ab wann kann ich mit dem Verkauf anfangen, erst wenn die TE steht oder kann man einen Kaufvertrag schon vorher abschließen?
Danke !