Gründungskommanditist Einlage Bilanz

Hallo,

ein KG Gründungskommanditist bringt als Einlage anstatt Bargeld Forderungen an eine Drittfirma ein.
Wie ist in der Bilanz damit zu verfahren.
Muss in der Bilanz ein Hinweis oder Vermerk rein, oder kann da stehen „der Geschäftsführer hat einbezahlt“

Grüße
BiggiMaria

Hallo,

die Einlage des Kommanditisten dient der Haftungsbefreiung.
Soweit ein Kommanditist Forderungen als Einlage einbringt, ist die Haftungsbefreiung des Kommanditisten auf der Basis des objektiven Wertes der Einlage zu bewerten.
Entspricht der objektive Wert der Einlage nicht dem tatsächlichen Haftungsanteil des Kommanditisten, handelt es sich also nicht um eine voll werthaltige Forderung, so ist nicht der Nennwert der Forderung, sondern ihr tatsächlicher Wert für die Haftungsbefreiung des Kommanditisten maßgeblich.
Wie ich gelesen habe, geht es vor allem um die Haftung des steuerlichen Beraters. Dieser ist keinesfalls verpflichtet, die Werthaltigkeit der Forderung zu überprüfen.
Ein Haftungsanspruch besteht m.E. lediglich gegen den Kommanditisten in Höhe der Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert der Forderung und dem Nennwert der Forderung.

Grüße

Putzki