Hallo,
wer trägt die Gründungskosten einer GmbH (z.B. Gesellchaftsvertrag, Satzung etc)und wer der KG ?
Die Gründungsgesellschafter /Kommanditisten oder die neu gegründete juristische Person?
Wo steht geschrieben (zitierstelle) wer die Kosten trägt?
Kosten der GmbH-Gründung, z.B. Notarkosten etc. sind grundsätzlich von den Gesellschaftern zu tragen. Das gilt nicht, wenn die GmbH in der Satzung zur Erstattung der Gründungskosten verpflichtet wird. Dazu ist die Festlegung aller einzelnen Positionen und die Angabe des erwarteten Gesamtbetrags erforderlich. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so wird die Übernahme durch die GmbH auch steuerlich anerkannt. Ansonsten liegt eine vGA vor. (Quelle: HaufeIndex 12607)
Da die KG als Personengesellschaft selber nur Steuerrechtssubjekt ist und durch ihre Gewinnermittlung lediglich die Einkünfte der Gesellschafter festgestellt werden, tragen bei ihr in jedem Fall die Gesellschafter die Gründungskosten, auch wenn sie buchhalterisch bei der KG erfasst werden.
Du meinst wenn eine RA Rechnung von 6000 Euro, betreffend die Gründung der KG, von der KG bezahlt wurde, erscheint sie in der KG Buchhaltung und wird auf das Konto den Gründungs-Kommanditisten gebucht?
Stimmt das?
Wie wird dann von den Gründern bezahlt, wenn die KG jahrelang nur Verlust hat?
Wie ist das mit der GmbH?
Genau, die Rechtsanwaltsrechnung wird bei der Gewinn-/Verlustverteilung quasi auf die einzelnen Kommanditisten nach dem Verteilungsschlüssel „umgelegt“.
Die Verluste sind dann den einzelnen Kommanditisten zuzurechnen.
Im Zweifel liegt bei einer bilanziellen Überschuldung durch jahrelange Verluste eine Insolvenzverschleppung vor (kein Muss, aber ein Indiz). Hierfür ist der Geschäftsführer der KG (wie ich einfach mal vermute die Komplementär-GmbH und dadurch deren Geschäftsführer) haftbar. Dir geht es aber um die Steuerberaterhaftung, da ja bei den anderen wohl nichts zu holen ist. Diese halte ich jedoch für persönlich für ausgeschlossen, da der steuerliche Berater nicht für die Insolvenzverschleppung verantwortlich zu machen ist. Wenn ich das alles richtig verstehe, dann wurden die Verluste richtig abgebildet und ausgewiesen, so dass der Steuerberater seiner Pflicht genüge getan haben dürfte.