Gründungsvoraussetzung

Hi Forum,

ist es einem Minderjährigen mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten möglich einen Gewerbeschein (Handel mit Software) zu erhalten und ein Geschäftskonto zu führen?
Wie sieht es mit der Abgabe und Unterschrift von (eventuell) Umsatzsteuer- und (bestimmt) Einkommensteuererklärungen sowie Abschluss von Kaufverträgen aus. Muss dann jedesmal der Erz.-Ber. mit unterschreiben (und auch haften?)?

Danke für Eure Hilfe

Willi

Hi Willi,

ohne Eltern läuft nichts.
Mit Eltern sollte dies aber kein Problem sein. Die brauchst Du dann aber bei fast jeder Unterschrift.
Tortzdem: So viel unterschreibt man ja auch wieder nicht.
Also ran an die Software.

Gruß
Hartmut

auch an das Jugendamt denken!

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hi,

du brauchst als beschränkt geschäftsfähiger (der bist du nach BGB), die einwilligung (also vorher) deines gesetzlichen vertreters (eltern) und die des vormundschaftsgerichts (am sitz deines amtsgericht (sicher in deiner kreisstadt). wenn du also mit deinen eltern dort hin gehst und die ja sagen, zum gewerbeaufsichtsamt und dann ist alles palletti.
danach kannst du ganz selbständig handeln! du brauchst nicht immer mama & papa dabei haben. du kannst sogar ein eigenes konto eröffnen etc. nur kredit/grundstücksgeschäfte sind schwierig. das soweit, in der realität wird sich aber kaum ein geschäftspartner mit dir alleine einlassen und immer nach mama & papas unterschrift lechzen…

steuerliche belange im steuerforum posten, wenn du soweit bist und die gewerbeerlaubnis hast!

also, viel spass beim geldverdiehnen

showbee

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