Liebe Community,
ich habe bezüglich des Gründungszuschusses (GZ) eine kurze Frage:
Kleine Info vorab, es handelt sich um die Planung und Eröffnung einer neuen Handwerksfirma.
Nach Rücksprache mit der Arbeitsagentur, steht der GZ nur demjenigen zu, der aktuell arbeitslos ist und einen Restanspruch von ca. 150 Tagen Alg I hat.
Die zwei Gründer befinden sich in vollen Arbeitsverhältnisse. Somit stehen diesen lt. Auskunft der Arbeitsagentur (AA) dieser Zuschuss nicht zu. Des Weiteren schließen deren Qualifikationen aus, so die AA, dass sie für längere Zeit arbeitslos bleiben würden (Handwerksmeister und Betriebswirt).
Deshalb müsste man sich nach der Kündigung der aktuellen Arbeitsverhältnisse zunächst arbeitslos melden und die Vermittlungsvorschläge der AA in Kauf nehmen – beide ledig, somit bundesweite Vorschläge.
Als er versuchte, der AA-Mitarbeiterin zu erklären, dass kein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer anstellen würde, der in näherer Zeit die Selbständigkeit anstrebt, wurde ihm erklärt, dass dies kein gesetzeskonformes Bewerberverhalten sei und somit eine Sperrzeit in Kraft treten würde…
Die letzte Aussage seitens der AA war: „Der Antrag kann gestellt werden, doch er wird, wie es ausschaut, abgelehnt werden.“
Ich frage mich, warum arbeitslose Leute, die evtl. das dazugehörige Know-how nicht besitzen, um eine Firma zu leiten, gefördert werden und andere, die das Know-how mitbringen, nicht??
Lange Rede, kurzer Sinn: Ein Liquiditätsplan kann nicht ohne solch wichtigen Informationen erstellt werden.
Die Fragen sind also diese:
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Wer hat bereits ähnliche Erfahrung mit der geschilderten Situation?
Wie ist es ausgegangen? -
Welche andere Fördermöglichkeiten/Zuschussämter gibt es, die eine Neugründung fördern?
Es muss doch sicherlich was anderes geben…!?
Vielen Dank für zahlreiche Tricks!
Freundliche Grüße
Shifs