Gründungszuschuss

Liebe Community,

ich habe bezüglich des Gründungszuschusses (GZ) eine kurze Frage:

Kleine Info vorab, es handelt sich um die Planung und Eröffnung einer neuen Handwerksfirma.

Nach Rücksprache mit der Arbeitsagentur, steht der GZ nur demjenigen zu, der aktuell arbeitslos ist und einen Restanspruch von ca. 150 Tagen Alg I hat.

Die zwei Gründer befinden sich in vollen Arbeitsverhältnisse. Somit stehen diesen lt. Auskunft der Arbeitsagentur (AA) dieser Zuschuss nicht zu. Des Weiteren schließen deren Qualifikationen aus, so die AA, dass sie für längere Zeit arbeitslos bleiben würden (Handwerksmeister und Betriebswirt).
Deshalb müsste man sich nach der Kündigung der aktuellen Arbeitsverhältnisse zunächst arbeitslos melden und die Vermittlungsvorschläge der AA in Kauf nehmen – beide ledig, somit bundesweite Vorschläge.

Als er versuchte, der AA-Mitarbeiterin zu erklären, dass kein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer anstellen würde, der in näherer Zeit die Selbständigkeit anstrebt, wurde ihm erklärt, dass dies kein gesetzeskonformes Bewerberverhalten sei und somit eine Sperrzeit in Kraft treten würde…
Die letzte Aussage seitens der AA war: „Der Antrag kann gestellt werden, doch er wird, wie es ausschaut, abgelehnt werden.“

Ich frage mich, warum arbeitslose Leute, die evtl. das dazugehörige Know-how nicht besitzen, um eine Firma zu leiten, gefördert werden und andere, die das Know-how mitbringen, nicht??

Lange Rede, kurzer Sinn: Ein Liquiditätsplan kann nicht ohne solch wichtigen Informationen erstellt werden.

Die Fragen sind also diese:

  1. Wer hat bereits ähnliche Erfahrung mit der geschilderten Situation?
    Wie ist es ausgegangen?

  2. Welche andere Fördermöglichkeiten/Zuschussämter gibt es, die eine Neugründung fördern?
    Es muss doch sicherlich was anderes geben…!?

Vielen Dank für zahlreiche Tricks!

Freundliche Grüße
Shifs

Lieber shifs,

Ich frage mich, warum arbeitslose Leute, die evtl. das dazugehörige Know-how nicht besitzen, um eine Firma zu leiten, gefördert werden und andere, die das Know-how mitbringen, nicht??

dies halte ich für eine ausgesprochen gewagte These Deinerseits, daraus spricht nicht eben ein gerüttelt Maß an Lebenserfahrung… Zudem denken die meisten Gründer sie könnten ein Unternehmen leiten … erst im Tun wird sich zeigen, ob sie das auch wirklich können…

http://foerderdatenbank.de

Gruß
Eve*

Hallo Eve,

vielen Dank für Deine Antwort.

Das Ganze war eigentlich sachlich gemeint, zumal es im Gesetz heißt, dass der Gründungszuschuss geleistet wird, wenn „Selbständigkeit […] eher realisierbar [ist], als Vermittlung in Beschäftigung (Vermittlungsvorrang)“.
Daraus kann man – meiner Meinung nach – herauslesen, dass nicht das komplette Know-how vorhanden sein muss.

Es geht auch nicht unbedingt darum. Es geht hier um Vergleichserfahrungen…!

Nach Rücksprache mit der Arbeitsagentur steht der GZ nur demjenigen zu, der aktuell

Warum ist dieser Zuschuß so wichtig ? Gibt es ohne den Zuschuß keine Erfolgsaussicht ?

Ich frage mich, warum arbeitslose Leute, die evtl. das dazugehörige Know-how nicht besitzen, um eine Firma zu leiten, gefördert werden

Weil sie den Staat sowieso Geld kosten. Dem Jobcenter ist es dann ziemlich egal, wie die Zuwendung genannt wird.

und andere, die das Know-how mitbringen, nicht??

Das ist noch nicht bewiesen, dass das Know-how vorhanden ist.

Lange Rede, kurzer Sinn: Ein Liquiditätsplan kann nicht ohne solch wichtigen Informationen erstellt werden.

Natürlich geht das. Man rechnet einfach ohne den Zuschuß, wenn er dann doch kommt, umso besser. Kommt er nicht, ist man vorbereitet.

  1. Welche andere Fördermöglichkeiten/Zuschussämter gibt es, die eine Neugründung fördern?

Man sollte zu allererst ein Existenzgründerseminar der IHK besuchen.
Da wird u.a. detailliert auf die Förderungsmöglichkeiten eingegangen.