Liebe/-r Experte/-in,
ein junger frisch ausgebildeter Veranstaltungstechniker (Lebensgefährte meiner Tochter) möchte sich Selbständig machen. Sein Ausbildungsbetrieb beschäftigt seine erfolgreichen Azubi´s leider nicht weiter; bietet aber die Option als Sub.
Da dies ein Branchentrend zu sein scheint, ist der junge Mann dem Thema Selbständig durchaus aufgeschlossen. Er bringt m.E. auch mehr als die notwendigen Voraussetzungen und einige Skills, die ihn von Wettbewerbern abheben, mit. Sein Konzept ist tragfähig.
Gute Startbedingungen also. Leider ist der Gründungszuschuss „Kann-Leistung“ und sein Antrag mit der einzigen Begründung „Sie sind im ersten Arbeitsmarkt vermittelbar, daher kein Gründungszuschuss…“; es soll eine starke Nachfrage in seinem Beruf geben. Von der hat er bei der Entscheidungsfindung nichts gespürt.
Wie sehen seine Chancen auf einen erfolgreichen Widerspruch aus? darf die BA den Weg in die Selbständigkeit ablehnen, wenn der erste Arbeitsmarkt frei ist bzw. sie dies behauptet? Über Formulierungstipps bzw. Argumente würde ich mich sehr freuen!
Danke für deine Antwort sagt
Stefan Römer