Gründungszuschuss

Liebe/-r Experte/-in,

ein junger frisch ausgebildeter Veranstaltungstechniker (Lebensgefährte meiner Tochter) möchte sich Selbständig machen. Sein Ausbildungsbetrieb beschäftigt seine erfolgreichen Azubi´s leider nicht weiter; bietet aber die Option als Sub.

Da dies ein Branchentrend zu sein scheint, ist der junge Mann dem Thema Selbständig durchaus aufgeschlossen. Er bringt m.E. auch mehr als die notwendigen Voraussetzungen und einige Skills, die ihn von Wettbewerbern abheben, mit. Sein Konzept ist tragfähig.

Gute Startbedingungen also. Leider ist der Gründungszuschuss „Kann-Leistung“ und sein Antrag mit der einzigen Begründung „Sie sind im ersten Arbeitsmarkt vermittelbar, daher kein Gründungszuschuss…“; es soll eine starke Nachfrage in seinem Beruf geben. Von der hat er bei der Entscheidungsfindung nichts gespürt.

Wie sehen seine Chancen auf einen erfolgreichen Widerspruch aus? darf die BA den Weg in die Selbständigkeit ablehnen, wenn der erste Arbeitsmarkt frei ist bzw. sie dies behauptet? Über Formulierungstipps bzw. Argumente würde ich mich sehr freuen!

Danke für deine Antwort sagt

Stefan Römer

Hallo Stefan,
leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen…

Ich bin im Empfehlungs-Marketing tätig…
und betreibe dies über das Internet…
also von zuhause aus mit freier Zeiteinteilung…
mit einem automatisch wachsenden Einkommen…
auf eigene Rechnung - auf eigene Verantwortung
aber ohne Einschränkung !
Die meiner Meinung nach „fast“ letzte Möglichkeit auf Unabhängigkeit und Freiheit…

Wenn Sie Infos möchten, stelle ich diese gerne zur Verfügung.
Wenn nicht, hoffe ich, Sie finden für Ihr Anliegen einen kompetenten Ansprechpartner.

M f G
Werner Hoffmann
[email protected]

Hallo Stefan,
leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen…

Ich bin im Empfehlungs-Marketing tätig…

Lieber Werner,

herzlichen Dank für die sehr schnelle Antwort. Schade nur, dass ein (selbst-) ausgewiesener werweisswas Experte für Gründungszuschuss zur Frage ausschließlich nur Empfehlungen zum strukturierten Vertrieb aussprechen kann.
Wie gesagt; Danke für den Versuch!

SR

Hallo Stefan,
das ist doch kein Problem - viele wissen damit nichts anzufangen und urteilen vom hören-sagen negativ…
rennen lieber zu einem schlecht bezahlten Arbeitsplatz oder sind täglichem Preiskampf ausgesetzt…
weiterhin viel Erfolg…
Werner

Sehr geehrter Herr Römer,

die BA lehnt doch den Schritt in die Selbstständigkeit nicht ab, sie lehnt nur Leistungen dazu ab.

Wenn es um eine KANN-Leistung geht, ist m. E. n. jeder Widerspruch zwecklos.

Ich würde folgende Weg vorschlagen:

Primär von der BA leiten lassen bei dem Versuch, auf dem 1. Arbeitsmarkt im angestrebten Beruf eien Stelle zu finden. Deshalb auch SGB II Leistungen erhalten und wirklich ernsthaft mitwirken, denn tatsächlich wäre das ja die Gold-Lösung.

Sekundär aber die Selbstständigkeit vorantreiben, mit dem Hinweis, dass diese (zunächst) nur im so begrenzten Umfang ausgeübt wird, dass die Verfügbarkeit auf dem 1. AM erhalten bleibt.

Eine Selbstständigkeit schließt den parallelen Bezug von SGB II - Leistungen nicht aus. Auch Rente und Selbstständigkeit ist problemlos möglich.

ALSO: Nicht der Kann-Leistung hinterhertrauern und Energie dort verschwenden. Mit BA als Partner suchen nach guten Stellen und dort in den Bewerbungen ggf. die Versuche der Selbstständigkeit positiv nutzen. Im Hintergrund die Selbstständigkeit als low-budget-Unternehmen vorantreiben.

MfG

Werner Pühringer


die BA lehnt doch den Schritt in die Selbstständigkeit nicht
ab, sie lehnt nur Leistungen dazu ab.

Sehr geehrter Herr Pühringer,

zunächst einmal ein herzliches Dankeschön für Ihre Antwort auf den von mir geschilderten Problemkreis. Ich hoffe Ihnen oder anderen Fragestellern irgendwann in meinen Fachgebieten mit gleichen vergelten zu können.
Sie haben recht; die BA verweigert nicht den Schritt in die Selbständigkeit; darf sie ja auch nicht. Und im Gegenteil; sie hat mit der Ablehunung des Gründungszuschuss auch gleich das ALG I wegen Aufnahme der Selbständigkeit eingestellt.

Aber die BA erschwert den Schritt in eine erfolgreiche Selbständigkeit; im genannten Fall sogar erheblich. Und das ohne einen einzigen Vermittlungsvorschlag in den ersten Arbeitsmarkt unterbreitet gehabt zu haben…

Ihre Vorschläge zum Vorgehen teile ich grundsätzlich; vor allem den Partnerschaftlichen Ansatz. Dazu zähle ich allerdings auch noch das Widerspruchsverfahren:0).

Natürlich weiß ich auch, dass die BA vorrangig den ersten Arbeitsmarkt zu bedienen hat. Und auch deshalb den Gründungszuschuss verwähren darf. Nur nach welchen Regeln wird hier bewertet ob der pot. Gründer gut vermittelbar ist und wie sind die Entscheidungskriterien?

Ihnen einen guten (Arbeits-) Wochenabschluss wünscht

Stefan Römer

… viele wissen damit nichts
anzufangen und urteilen vom hören-sagen negativ…
rennen lieber …

Moin!

Zunächst wollte ich darauf sagen: Hut ab, gut und mit einer ausgewiesen höflichen Strategie gekontert. Ist aber leider auch nur eine Standardantwort aus der großen MLM Antwortbox zur Einwandbegegnung.

Bye the way: Ich weiß wovon wir reden; reagiere nicht vom hören sagen.

Daher noch einmal: Schade für diese Plattform, dass es altruistische Experten gibt, die sogar auf Fragen auf die sie zugegebenermaßen keine Antworten haben bereit sind zu antworten nur um Empfehlungen zu generieren.

In diesem Sinne verbleibe ich

mit sonnigen Grüßen

StefanR

Hallo Stefan,
es ist eine „kann“ Leistung, also liegt die Entscheidung im Ermessen des Sachbearbeiters. Dann würde ich mich jetzt mal für 3 Monate erfolglos bewerben, also ist das Argument auch ausgeheblt…
Ansonsten würd ich damit mal zum Anwalt gehen, ob sich klagen lohnt.
Grüße
almut

Liebe Almut,

eine raffinierte Idee. Super! Behalte ich im Kopf für kommende passende Fälle.

Im o.g. geht es so leider nicht, weil er ja einen Tag nach dem Antrag auf GZ den Beendigungsbescheid ALG I bekam, weil er ja jetzt Selbständig sei…Er ist leider erst danach zu mir gekommen und voll in die Falle gelaufen.

VG

StefanR

PS
Bist du auch auf fb oder xing aktiv? Ich würde mich gerne vernetzen; man findet mich dort unter meinen Klarnamen:0).

Hallo Stefan,
sowie auf xing und auch auf Fb unter almut gothe zu finden.
Grüße
Almut