Gründungszuschuss

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe folgende Frage die mir leider niemand wirklich beantworten kann. Meine Arbeitsberaterin antwortet nicht auf Mails…

Nun versuche ich hier mein Glück…

Folgende Lage:

  • ich bin zur Zeit Arbeitslos und bekomme noch Arbeitslosengeld bis zum 19.12.
  • Ich möchte Gründen und beantrage jetzt Gründungszuschuss.
  • Da ich die 150 Tage vor Ende Arbeitslosengeldanspruch gegründet haben muss würde ich jetzt zum 15.7. ein Gewerbe anmelden. Diese unterlagen gebe ich beim Arbeitsamt ab.

Nun kommt meine eigentliche Frage: Mein Verdienst in der Gründung beginnt erst zum 1.10 (vorher muss ein LAden ausgebaut werden usw… ich verdiene also vorher kein Geld)

Wenn ich jetzt dem Arbeitsamt gesagt habe dass ich zum 15.7 gründe, dann bin ich doch für die nicht mehr arbeitslos? Ist das richtig? Was passiert wenn der Gründungszuschuss abgelehnt wird? Habe ich dann vom 15.7. an kein Geld mehr? Oder kann man dann irgendwie zurückrudern und sagen man gründet dann nun doch erst zum 1.10.?

vielen Dank für die Hilfe

Hallo,

Wenn ich jetzt dem Arbeitsamt gesagt habe dass ich zum 15.7
gründe, dann bin ich doch für die nicht mehr arbeitslos? Ist
das richtig?
Was passiert wenn der Gründungszuschuss abgelehnt
wird? Habe ich dann vom 15.7. an kein Geld mehr? Oder kann man
dann irgendwie zurückrudern und sagen man gründet dann nun
doch erst zum 1.10.?

Rechtsberatung ist hier nicht zulässig, da „Ich-Frage“
Nur soweit: (3) Die Ausübung einer Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit, … schließt die Beschäftigungslosigkeit nicht aus, wenn die Arbeits- oder Tätigkeitszeit (Arbeitszeit) weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst. (§ 138 SGBIII)

vielen Dank für die Hilfe

Weitere Hilfe ist zulässig, wenn FAQ 1129 beachtet wird.

>…:Folgende Lage:

  • ich bin zur Zeit Arbeitslos und bekomme noch
    Arbeitslosengeld bis zum 19.12.
  • Ich möchte Gründen und beantrage jetzt Gründungszuschuss.
  • Da ich die 150 Tage vor Ende Arbeitslosengeldanspruch
    gegründet haben muss würde ich jetzt zum 15.7. ein Gewerbe
    anmelden. Diese unterlagen gebe ich beim Arbeitsamt ab.

Nun kommt meine eigentliche Frage: Mein Verdienst in der
Gründung beginnt erst zum 1.10 (vorher muss ein LAden
ausgebaut werden usw… ich verdiene also vorher kein Geld)

Wenn ich jetzt dem Arbeitsamt gesagt habe dass ich zum 15.7
gründe, dann bin ich doch für die nicht mehr arbeitslos? Ist
das richtig? Was passiert wenn der Gründungszuschuss abgelehnt
wird? Habe ich dann vom 15.7. an kein Geld mehr? Oder kann man
dann irgendwie zurückrudern und sagen man gründet dann nun
doch erst zum 1.10.?

>…

Moin!

Kommen wir gleich zur entscheidenden Frage, denn alles andere ist Spekulation statt Fakt: Was passiert bei Abgabe des ANTRAGS auf Gründungszuschuss?

Der Bezug von ALG I wird mit sofortiger Wirkung eingestellt. Ein zurück ist im Grunde nur möglich, wenn die Option auf „Freiwillige Weiterversicherung“* gewählt, der entsprechende mtl. Beitrag gezahlt und das gerade erst angemeldete Gewerbe abgemeldet wird.

Wird dein Antrag abgelehnt, bist du ab Antragstellung ohne Einkommen aus ALG I. Zu prüfen wäre ob ALG II dann in Frage käme. Dies hängt von deinen Verhältnissen ab. Ich kann im Moment allerdings nicht genau sagen ob es für den Fall eine Sperrklausel gibt. Muss ich noch recherchieren.
Wärst du evtl. Anspruchsberechtigt?

VG

StefanR
* Prüfe bei dir bitte auch die 1 Jahresklausel: http://de.wikipedia.org/wiki/Freiwillige_Weiterversi…