Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgende Frage die mir leider niemand wirklich beantworten kann. Meine Arbeitsberaterin antwortet nicht auf Mails…
Nun versuche ich hier mein Glück…
Folgende Lage:
- ich bin zur Zeit Arbeitslos und bekomme noch Arbeitslosengeld bis zum 19.12.
- Ich möchte Gründen und beantrage jetzt Gründungszuschuss.
- Da ich die 150 Tage vor Ende Arbeitslosengeldanspruch gegründet haben muss würde ich jetzt zum 15.7. ein Gewerbe anmelden. Diese unterlagen gebe ich beim Arbeitsamt ab.
Nun kommt meine eigentliche Frage: Mein Verdienst in der Gründung beginnt erst zum 1.10 (vorher muss ein LAden ausgebaut werden usw… ich verdiene also vorher kein Geld)
Wenn ich jetzt dem Arbeitsamt gesagt habe dass ich zum 15.7 gründe, dann bin ich doch für die nicht mehr arbeitslos? Ist das richtig? Was passiert wenn der Gründungszuschuss abgelehnt wird? Habe ich dann vom 15.7. an kein Geld mehr? Oder kann man dann irgendwie zurückrudern und sagen man gründet dann nun doch erst zum 1.10.?
vielen Dank für die Hilfe