Gründungszuschuss

Heute habe ich von der Bundesagentur für Arbeit erfahren, dass ich keinen Gründungszuschuss zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach § 57 SGB III erhalten werde. Da ich am 1.11.2008, nach einem Monat Arbeitslosigkeit, meine Tätigkeit als Finanzberater begonnen habe, beantragte ich den Zuschuss zum 31.10.2008. Jedoch habe ich mein Gewerbe bereits zum 24.10.2008 angemeldet.
Da ich auf dieses Vorgehen beim Arbeitsamt nicht hingewiesen wurde und diesen Punkt in der Hinweisbroschüre überlesesn habe möchte ich fragen, ob es noch eine Möglichkeit gibt, wie ich diesen Zuschuss erhalten kann?
Falls nicht möchte ich ebenfalls fragen, ob es noch Zuschüsse gibt, die ich im Nachhinein beantragen kann.
Vielen Dank

Hallo, die Förderung im Nachhinein wird oft nicht bewilligt. Es gibt das sog. Mikrofinanzinstitut, welches - als große Ausnahme unter den Förderern - Kredite im Nachhinein geben kann. Da müsstest Du mal im Internet recherchieren.