Guten Abend zusammen,
nehmen wir an A ist selbstständig und hat 2 GmbH’s.
B will mit A eine Gmbh gründen.
Kann B Gründungszuschuss beantragen ?
Wenn ja welche gibt es ?
Wo kann man sich ausser IHK noch erkundigen ?
Liebe Grüße
Guten Abend zusammen,
nehmen wir an A ist selbstständig und hat 2 GmbH’s.
B will mit A eine Gmbh gründen.
Kann B Gründungszuschuss beantragen ?
Wenn ja welche gibt es ?
Wo kann man sich ausser IHK noch erkundigen ?
Liebe Grüße
Guten Abend zusammen,
nehmen wir an A ist selbstständig und hat 2 GmbH’s.
B will mit A eine Gmbh gründen.
Kann B Gründungszuschuss beantragen ?
für eine GmbH ? Wenn er sich selbständig machen wir, gibt es sicherlich Gründungszuschüsse, aber mir ist nicht bekannt, dass für eine Gesellschafterbeteiligung es hier Zuschüsse geben sollte.
Wenn ja welche gibt es ?
Wo kann man sich ausser IHK noch erkundigen ?
Unternehmensberatungen, Steuerberater,
Liebe Grüße
Der Gründungszuschuss ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung nach SGB III und wird an Existenzgründer gezahlt, die vor der Gründung arbeitslos waren (und best. Voraussetzungen erfüllen)
Auch wenn man eine GmbH gründet und als Geschäftsführer operiert, kann man den Gründungszuschuss beantragen, etwaiger andere Gesellschafter sind hier nicht relevant
Guten Tag,
sofern B nicht nur eine Kapitalbeteiligung eingeht, sondern als tätiger Gesellschafter mit mindestens 25% Beteiligung (und im Gesellschaftsvertrag eingetragener Sperrminorität) agiert, ist der Gründungszuschuss bei Vorliegen der weiteren Anspruchsvoraussetzungen möglich.
Viele Grüße
Michael Köhler
Vielen Dank für die Antworten,
ich B ist zur Zeit als Angestellter tätig …
Wo mann man entsprechende Formulare herbekommen ?
Mit freundlichen Grüßen
ich B ist zur Zeit als Angestellter tätig …
Dann gibts auch keinen Gründerzuschuss, genauso wie es kein Arbeitslosengeld für Angestellte, sondern nur für Arbeitslose gibt.
Gruß
osmodius
„B“ kann aber nach Beendigung des Angestelltenverhältnis für 1 Tag (oder länger) arbeitslos werden und hätte dann Anspruch auf den Gründungszuschuss - ensprechende Formulare gibt es bei der Agentur für Arbeit
Sofern B im Falle einer Arbeitslosigkeit Anspruch auf ALG 1 aus nicht ausschließlich kurzfristigen Beschäftigungen hätte wäre das eine Option. (also regulärer ALG-Bezug nach mind. 12-monatiger versicherungspflichtiger Tätigkeit)
Hallo,
Wo kann man sich ausser IHK noch erkundigen ?
1.Rechtsverbindlich bei der Stelle, die den Zuschuß gewährt!
2. Auf der BA-Seite http://www.arbeitsagentur.de/nn_298074/Dienststellen…
3. dort auch Merkblatt holen
4. Im Internet SGB III lesen
Gruß
Otto