gründungszuschuss

jemand möchte sich mit unterstützung eines Franchiseunternehmen selbstständig machen ,die positionen und konditionen sind soweit besprochen,als nächstes um förderung mitte dieses monats spätestens ende diesen monats wird der Gründungszuschuss stark verändert (zum nachteil für Gründer)
die frage kann man jetzt wenn man soweit alle unterlagen zusammen hat gründungszuschuss beantragen und dann erst bankgespräch führen um die restliche finnanzierung zu beantragen.

danke gruß klaus

Hi,

beantragen kann man immer. Oft/meist ist das Datum des Antrages maßgeblich. Die nötigen Unterlagen kann man dann nachreichen. Wichtig ist das Datum. Die zu diesem Zeitpunkt gesetzlichen Regelungen gelten dann auch.

Von daher schleunigst Antrag stellen und Antragseingang bestätigen lassen!

Wird dies nicht bestätigt (was bei uns in der Gegend neueste Mode der JC ist), auf ein beliebiges anderes Amt gehen und dort formlos einen Antrag stellen und sich hierbei auf § 16 SGB I berufen.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/16.html

Ich müsste mich sehr täuschen, wenn der Antrag nicht formlos erfolgen dürfte, denn die Formulare stellen eigentlich nur Arbeitshilfen dar.

Ich müsste das suchen wo das steht, dass man Anträge auf Sozialleistungen formlos stellen kann. Vielleicht reiche ich das dann noch nach.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/9.html