Gründungszuschuss 2010

Wird der Gründungszuschuss mit dem Alg I verrechnet oder verbleibt der noch bestehende Restanspruch?

Als Selbständiger kann man ja seit 2006 durch einen Eigenanteil von ca. 17,95 € weiterhin den Arbeitslosenanspruch aufrechterhalten.
Kann man auch mehr bezahlen?

Hallo Grußloser,

Wird der Gründungszuschuss mit dem Alg I verrechnet

ja

oder
verbleibt der noch bestehende Restanspruch?

nur, wenn wenn weniger Tage GZ bezogen wird als Alg-Restanspruch

Als Selbständiger kann man ja seit 2006 durch einen
Eigenanteil von ca. 17,95 € weiterhin den Arbeitslosenanspruch
aufrechterhalten.
Kann man auch mehr bezahlen?

Nein, guck http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-G…

Gruß
Otto