Wird der Gründungszuschuss mit dem Alg I verrechnet oder verbleibt der noch bestehende Restanspruch?
Als Selbständiger kann man ja seit 2006 durch einen Eigenanteil von ca. 17,95 € weiterhin den Arbeitslosenanspruch aufrechterhalten.
Kann man auch mehr bezahlen?
Wird der Gründungszuschuss mit dem Alg I verrechnet
ja
oder
verbleibt der noch bestehende Restanspruch?
nur, wenn wenn weniger Tage GZ bezogen wird als Alg-Restanspruch
Als Selbständiger kann man ja seit 2006 durch einen
Eigenanteil von ca. 17,95 € weiterhin den Arbeitslosenanspruch
aufrechterhalten.
Kann man auch mehr bezahlen?