Hallo!
Ich habe im Gesetz keine genauen Informationen darüber gefunden, ob eine Selbständigkeit in der Türkei aus ALG I heraus mit Gründungszuschuss nach §§57, 58 SGB III möglich ist. Wer weiß was darüber?
Besten Dank im Voraus.
Lg
Michael
Hallo!
Ich habe im Gesetz keine genauen Informationen darüber gefunden, ob eine Selbständigkeit in der Türkei aus ALG I heraus mit Gründungszuschuss nach §§57, 58 SGB III möglich ist. Wer weiß was darüber?
Besten Dank im Voraus.
Lg
Michael
Hallo!
Ich habe im Gesetz keine genauen Informationen darüber
gefunden, ob eine Selbständigkeit in der Türkei aus ALG I
heraus mit Gründungszuschuss nach §§57, 58 SGB III möglich
ist. Wer weiß was darüber?
würde ich verneinen, das die Türkei nicht zur EU gehört.
Hier gibt es ein Merkblatt über Alg im Ausland.
Habe mir das nicht genau durchgelesen, ob das auch den Gründunschszuschuss betrifft.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…
Ansonsten:
Betrifft aber eher die Arbeitssuche.
Es ist zwar alles möglich und mich wundert inzw. nichts mehr, was die Politiker so treibe , aber dass D die Gründung eines Unternehmens des „kleinen Mannes“ im Ausland sponsert halte ich eher für fragwürdig. Läge ja nicht im allgemeinen Interesse, dass dann anderswo Steuern entrichtet werden und andere Staaten davon profitieren. Reine Vermutung.
Aber vielleicht hilft ja obiger Link ein bisschen
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25472/Navigation/zen…
Ich würde mich zusätzlich direkt bei der Agentur erkundigen, oder in einem Ministerium.
Hallo,
unter
http://www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/inhalt…
sind die Telefonnummern des Bürgertelefons des BMAS, dort werden nach meiner Erfahrungen solche Fragen sehr kompetent beantwortet.
Gruß
cosis