Hallo,
ich habe mich zum 01.07.07 als Versicherungsvermittlerin (Ausschlieslichkeit) selbstständig gemacht und beim Arbeitsamt den Gründungszuschuss beantragt und habe auch in erster Linie alle Voaraussetzungen erfüllt ( mind. 1 Tag arbeitslos usw.)
Ich habe einen Businessplan erstellt und alles vom Steuerberater absegnen lassen, wie sich das gehört.Nun habe ich den Grpndungszuschuss zunächst abgelehnt bekommen und habe dann auch Widerspruch eingelegt. Nun bekam ich den Widerspruch auch abgelehnt mit der begründung das ich als Ausschließlichkeitsvermittler faktisch abhängig von meinem Auftraggeber bin weil ich ein vertragsverhältnis mnit ihm eingegangen bin.Außer was die zu verkaufenden Produkte angeht, stimmt das nicht und das habe ich auch begründet und wieder wurde es mit der begründung abgelehtn.Mich wundert vorallem das andere selbständige Vermittler bei meiner Gesellschaft den Gründungszuschuss bewilligt bekommen haben und ein identisches Vertragsverhältniss mit der Gesellschaft haben, wie ich(die Bewilligungsbescheide habe ich beim Widerspruch beigefügt -ohne namen)Wie kann das sein.Sind die sich überhaupt einig wer das bewilligt bekommt oder nicht?
Meine Frage ist jetzt vorallem wie gehe ich weiter vor.
Auf dem ablehnungsbescheid steht, ich muß beim Sozialgericht klagen…das verursacht doch enorme Kosten oder??Ich bin total überfragt und ich hoffe jemand kann mir helfen.Kann euch auch gerne mal die Unterlagen zukommen lassen.