Gründungszuschuss abgelehnt was nun?

Hallo,

ich habe mich zum 01.07.07 als Versicherungsvermittlerin (Ausschlieslichkeit) selbstständig gemacht und beim Arbeitsamt den Gründungszuschuss beantragt und habe auch in erster Linie alle Voaraussetzungen erfüllt ( mind. 1 Tag arbeitslos usw.)
Ich habe einen Businessplan erstellt und alles vom Steuerberater absegnen lassen, wie sich das gehört.Nun habe ich den Grpndungszuschuss zunächst abgelehnt bekommen und habe dann auch Widerspruch eingelegt. Nun bekam ich den Widerspruch auch abgelehnt mit der begründung das ich als Ausschließlichkeitsvermittler faktisch abhängig von meinem Auftraggeber bin weil ich ein vertragsverhältnis mnit ihm eingegangen bin.Außer was die zu verkaufenden Produkte angeht, stimmt das nicht und das habe ich auch begründet und wieder wurde es mit der begründung abgelehtn.Mich wundert vorallem das andere selbständige Vermittler bei meiner Gesellschaft den Gründungszuschuss bewilligt bekommen haben und ein identisches Vertragsverhältniss mit der Gesellschaft haben, wie ich(die Bewilligungsbescheide habe ich beim Widerspruch beigefügt -ohne namen)Wie kann das sein.Sind die sich überhaupt einig wer das bewilligt bekommt oder nicht?
Meine Frage ist jetzt vorallem wie gehe ich weiter vor.
Auf dem ablehnungsbescheid steht, ich muß beim Sozialgericht klagen…das verursacht doch enorme Kosten oder??Ich bin total überfragt und ich hoffe jemand kann mir helfen.Kann euch auch gerne mal die Unterlagen zukommen lassen.

Hallo,

ich habe mich zum 01.07.07 als Versicherungsvermittlerin
(Ausschlieslichkeit) selbstständig gemacht und beim Arbeitsamt

Wieso brauchst Du dann einen Gründungszuschuß ? Bis auf Auto und Telefon stattet Deine Gesellschaft Dich doch aus.

Ertzähl Näheres.

Gruß

Nordlicht

Hallo …

ich habe mehrere Gründungsberatungen mit Versicherungsvermittlern abgeschlossen und alle haben den Gründungszuschuss erhalten.

Ich könnte mir vorstellen, dass sich die AA in ihrer Beurteilung an das BGH-Urteil hält, dass seinerzeit das Vertragsverhältnis zwischen nebenberuflichen Versicherungsvermittlern der HUK-Coburg geprüft hat und zu dem Schluss kam, dass es sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse waren.

Wenn Sie tatsächlich einen freien Gestaltungsspielraum haben, dann sollten Sie das Vertragsverhältnis bei der Clearingstelle für sozialversicherungsrechtliche Fragen bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen lassen, um die Scheinselbständigkeit auszuschliessen.

Hiermit sollten Sie es zunächst nochmals bei der AA versuchen und bei Erfolglosigkeit danach den Klageweg beschreiten.

MfG
MGB-Consulting