folgende Frage, ich habe zum 30.11 bei meinem Arbeitgeber gekündigt und mache mich zum 02.12. selbständig. Der eine Tag dazwischen war in Absprache mit dem AA so gemacht, damit ich den Gründungszuschuss beantragen kann. Jetzt habe ich beantragt und siehe da, abgelehnt. Begründung, ohne Not gekündigt, und fast direkt im Anschluss Selbständigkeit, das wäre eine unangemessene Belastung der Solidargemeinschaft. Das ich 4 Leute in Vollzeit anstelle hat das AA offensichtlich bei dieser Formulierung nicht berücksichtigt… Wie sieht das denn rechtlich aus? Habe ich einen Anspruch oder nicht? Wie soll/kann ich mich verhalten? Anwalt einschalten? Bringt das was?
lg & Danke vorab Klaus
leider kann ich Dir da nicht helfen.
Am Besten bei einem Anwalt einen Beratungstermin vereinbaren. Wenn Du Rechtschutz hast kostet das nichts.
Gruß
Estella
Mit dem Thema -ohne Not gekündigt- gibt es öfters Probleme. Man sollte nach Möglichkeit einen Anwalt einschalten, z.B. über eine Gewerkschaft. Ob eine Klage oder dergleichen Erfolg hat, kann dir ein Anwalt oder die zuständige Gewerkschaft wahrscheinlich eher beantworten als ich.
Guten Abend,
da ich mich momentan selber in einem Kündigungsverfahren befinde, finde ich leider keine Zeit, um Ihnen eine korrekte Antwort zu geben.
Tut mir sehr leid!
Liebe Grüsse…
Dirk Hönerbach