Hallo lieber Experte und Mit-Forist,
folgende Frage, ich habe zum 30.11 bei meinem Arbeitgeber gekündigt und mache mich zum 02.12. selbständig. Der eine Tag dazwischen war in Absprache mit dem AA so gemacht, damit ich den Gründungszuschuss beantragen kann. Jetzt habe ich beantragt und siehe da, abgelehnt. Begründung, ohne Not gekündigt, und fast direkt im Anschluss Selbständigkeit, das wäre eine unangemessene Belastung der Solidargemeinschaft. Das ich 4 Leute in Vollzeit anstelle hat das AA offensichtlich bei dieser Formulierung nicht berücksichtigt… Wie sieht das denn rechtlich aus? Habe ich einen Anspruch oder nicht? Wie soll/kann ich mich verhalten? Anwalt einschalten? Bringt das was?
lg & Danke vorab Klaus